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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rabentanz
03.05.2009, 18:50 Uhr

TÜV-Gutachten

Hallo!
Ich habe mir ein Motorrad angelacht, leider ist dieses ungedrosselt und ich bin noch in der Probezeit. So wie ich das mitbekommen habe, muss ich die Maschine zu einer Werkstatt fahren, die befugt ist eine Drossel einzubauen. Anschließend zum Tüv, der mir dann ein Gutachten ausstellt.

Daraus ergeben sich zwei Fragen:
Brauch ich von der Werkstatt eine Bestätigung, dass eine Drossel eingebaut wurde, damit der TÜV die Drossel anerkennt?

Und wenn ich das Gutachten vom TÜV habe, kann ich dann mit der Maschine fahren, ohne die Daten in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen zu haben?

Bin für jede Hilfe dankbar!

Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
05.05.2009, 12:43 Uhr

zu: TÜV-Gutachten

Bist du unter 25? Denn mit der Probezeit hat es nichts zu tun, ob du eine gedrosselte Maschine fahren musst oder nicht.

Ist außerdem von Tüv zu Tüv unterschiedlich, ob du das von einer Werkstatt machen lassen musst oder nicht um deine Drosselung abnehmen zu lassen.

Bei mir war es so:
Drosselung SELBST eingebaut, zur Dekra gefahren, gesagt "hier, das motorrad wurde gedrosselt, bitte abnehmen". Dekra-Mensch ist eine Runde gefahren, hat gesagt "is ok, hier hast du ein Gutachten über die Drosselung"
mit diesem Gutachten dann zur Zulassungstelle gehen, damit die daten im Fahrzeugschein korrigiert werden können.

Du kannst es entweder so wie ich, oder so machen:
geh zu einer seriösen Werkstatt und beauftrage die, dir deine Drosselung einzubauen. Bei seriösen Werkstätten schaut mind. einmal die Woche der Tüv/Dekra vorbei, also sag denen, dass die gleich eine Tüv-abnahme mit machen sollen. So ersparst du dir das Gerenne zum Tüv und gehst auf nummer sicher.

Und: Du musst die Daten im Fahrzeugschein (Zul.Bescheinigung Teil 1) unverzüglich korrigieren, das bloße Mitführen des Tüv-Gutachtens reicht nicht aus.

Falls du die Drosselung selbst einbaust: vergiss hinterher nicht den/die Vergaser einzustellen, ggf. zu synchronisieren. Wenn du es in einer Werkstatt machen lässt, sollte das selbstverständlich auch drin sein.

Also, ich hoffe das war alles soweit verständlich, wenn nicht, dann einfach fragen.

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
05.05.2009, 13:28 Uhr

zu: TÜV-Gutachten

Das ist eine gute Idee:
»
geh zu einer seriösen Werkstatt und beauftrage die, dir deine Drosselung einzubauen. Bei seriösen Werkstätten schaut mind. einmal die Woche der Tüv/Dekra vorbei, also sag denen, dass die gleich eine Tüv-abnahme mit machen sollen. So ersparst du dir das Gerenne zum Tüv und gehst auf nummer sicher.«


Das hingegen gar nicht:
»Du kannst es entweder so wie ich.... Bei mir war es so:
Drosselung SELBST eingebaut, zur Dekra gefahren, gesagt "hier, das motorrad wurde gedrosselt, bitte abnehmen". «


Damit machst du dich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Das bedeutet, nach dem Umbau muss es entweder auf dem Anhänger - oder durch einen Besitzer der offenen A-FE- zur Prüfstelle gebracht (bzw. gefahren) werden.

Das Alter des Rabentanz ist dabei egal. Wurde die PP auf einer gedrosselten Maschine abgelegt (und das auch entsprechend auf dem Kärtchen vermerkt) sind die 2 Jahre gedrosselt zu fahren, oder es wurde -zum 25. Geburtstag möglich- eine Nachprüfung abgelegt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
05.05.2009, 13:56 Uhr

zu: TÜV-Gutachten

Das Alter ist nicht egal.
Ist Rabentanz über 25, ist er/sie zwar in der Probezeit, muss aber nicht 2 Jahre mit 34 PS rumfahren.

Und dass man eine eben gedrosselte Maschine quasi ohne Fahrerlaubnis nicht zum Tüv fahren darf ist meiner Meinung nach Erbsenzählerei.
In meinem Fall ist es so, dass die Dekra-Stelle nicht mal 800m von mir entfernt ist und ich vorab gefragt habe, wie ich das regeln kann. Kein Problem sagte man mir, wenn ich da selber vorbeikäme.

Ferner hat nicht jeder die Möglichkeit gleich einen Motorradanhänger zu besorgen oder jmd. im Bekanntenkreis zu fragen. Vorher einfach mit Tüv/Dekra absprechen erpsart Probleme (die ich aber auch so noch nie erlebt habe).

Und mal ein anderes Beispiel: Nehmen wir an, du hast irgendwelche technischen Veränderungen am Fahrzeug (sei es Motorrad, Anhänger) vorgenommen, die eine Tüv-Abnahme erfordern, dann müsstest du auch den Weg zum Tüv mit Hänger organisieren, denn so darf es (das Fahrzeug) ja nicht im Straßenverkehr bewegt werden.
Der Vergleich hinkt vielleicht ein wenig, aber er zeigt doch deutlich, dass das nur Erbsenzählerei ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
05.05.2009, 13:57 Uhr

zu: TÜV-Gutachten

Ich vergaß noch anzufügen:

Ist Rabentanz über 25, ist er/sie zwar in der Probezeit, sofern es ihr/sein erster Führerschein ist, muss aber nicht 2 Jahre mit 34 PS rumfahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rabentanz
05.05.2009, 19:07 Uhr

zu: TÜV-Gutachten

Vielen Dank für die Auskunft!

Ich habe, wie richtig angenommen, nur den Schein A(begrenzt); habe jetzt aber(durch mangels Alternativen) die für mich beste Lösung gefunden und geb das Maschinchen zum BMW-Zentrum in meiner Stadt, die an einem Tag die Drossel einbauen und es vom TÜV abnehmen lassen. So spar ich mir die Zwischenfahrt zum TÜV und muss nur noch zur Zulassungsstelle.

Nochmals vielen Dank

Gruß Rabentanz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
06.05.2009, 07:03 Uhr

zu: TÜV-Gutachten

»Ist Rabentanz über 25, ist er/sie zwar in der Probezeit, sofern es ihr/sein erster Führerschein ist, muss aber nicht 2 Jahre mit 34 PS rumfahren. «

Da Rabentanz gleich zu Beginn darauf hinwies, dass er nur gedrosselt fahren darf, war (mir) klar, dass er "nur" im Besitz des eingeschränkten A-Kärtchens ist.
Und das hat nur bedingt mit dem Alter zu tun.
Unter 25 jährige haben zwar keine Alternative dazu, sich begrenzt ausbilden zu lassen.
Über 25jährige aber die Option aus BEIDEN Möglichkeiten (offen wie beschränkt) zu wählen.
Wurde beschränkt gewählt und bescheinigt, ist auch da die 2jährige Drosselung verpflichtend.

Das entspringt keiner Erbsenzählerei, sondern der Erfahrung aus eigenem Erleben ;o)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

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