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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Ute
22.08.2008, 21:54 Uhr
Parkplatzunfall
Mir ist Anfang Juni jemand auf dem Parkplatz ins Auto gefahren. Leider war ich nicht zugegen, weil ich zum Unfallzeitpunkt auf Arbeit war. Ich fand nur eine Information am Fahrzeug, auf der stand, dass ich mich bei der Polizei melden sollte, was ich auch tat. Mir wurde gesagt, ich bekomme Bescheid. Nur auf diesen warte ich heute noch. Hat jemand von Euch Erfahrungen, wie lange so etwas dauern kann. Sollte ich noch einmal bei der Dienststelle nachfragen?
Viele Grüße
Ute
Ute
23.08.2008, 11:44 Uhr
zu: Parkplatzunfall
@ Kahleberger
Vielen Dank für Deine Antwort. Nein, bei der Versicherung war ich noch nicht. Als ich am Tag darauf bei der Polizei war, wurde mir gesagt ich sollte abwarten, obwohl ich noch einmal nachfragte, ob ich etwas tun kann. Also ließ ich es bis heute, in der Hoffnung bald Post zu bekommen. Über die Versicherung habe ich ehrlich noch nicht nachgedacht. Wahrscheinlich weil ich immer hoffte, von dem Unfallverursacher etwas zu hören.
Im Gegenteil, ich habe schon darüber nachgedacht, auch ohne dem Schreiben der Polizei mich nach diesem zu erkundigen. Mir ist nämlich bekannt, welches Auto am Tag des Unfalles früh neben dem meinen stand. Auch die Lackspuren an meinem Fahrzeug lassen keine Zweifel offen.
Viele Grüße
Ute
Ute
03.09.2008, 18:07 Uhr
zu: Parkplatzunfall
@Kahleberger
Nochmals vielen Dank für Deinen Tipp. Ich habe heute bei der betreffenden Stelle angerufen. Die Frau mit der ich sprach, war sehr erstaunt, dass ich noch keinen Unfallbericht habe. Sie gab mir aber die Telefonnummer der Stelle, wo ich näheres erfahren könnte. Da werde ich mich an den nächsten Tagen informieren, vom Unfallverursacher bekam ich ja immer noch nichts zu hören, leider!
Viele Grüße
Ute
Kaktus
17.09.2008, 11:15 Uhr
zu: Parkplatzunfall
Hallo Ute,
wie sieht es aus? Hast du schon etwas erreicht?
Weißt Du, was mir da so durch den Kopf geht. Wenn man einen Unfall in Abwesenheit des Eigentümers des geschädigten Fahrzeuges verursacht, hat man doch zu warten bis der Eigentümer kommt bzw. nach einer angemessenen Zeit die Polizei zu verständigen, sonst gilt dies als Unfallflucht.
Was ist aber wenn man durch die Polizei erfährt, wer der geschädigte ist, sich aber nicht bei diesen meldet. Gilt das auch als Unfallflucht?
Vielleicht kann das einer der hier anwesenden Forumteilnehmer beantworten?
Viele Grüße
Kaktus
Ute
17.09.2008, 12:08 Uhr
zu: Parkplatzunfall
@Kaktus
Ich habe mir inzwischen von der Polizei den Unfallbericht besorgt. Ich weiss also, wer der Verursacher ist. Nein. Er selber hat sich noch immer nicht bei mir gemeldet.
Anzeige wegen Unfallflucht? Da bin ich auch schon am Überlegen.
Bis jetzt habe ich dies hier gefunden.
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/unfallfluch
t.php
Aber, ich werde mich mal weiter schlau machen. Wozu gibt es denn Gesetze?!?!?!
Ich wünsche Dir einen schönen Tag!
Ute
vespa-fan
17.09.2008, 13:57 Uhr
zu: Parkplatzunfall
Und was ist bitte schön eine angemessene Wartezeit, von der im Link die Rede ist?
Ich würde schon nach 5 Minuten abhauen und meine Daten hinterlegen, als ob ich da extra warte, wenn das ganze auch leichter geht....
Ute
17.09.2008, 15:59 Uhr
zu: Parkplatzunfall
@vespa-fan
wenn Du DEINE Daten bei dem Geschädigten hinterlegst - diese waren dem Verursacher bekannt, die Polizei war vor Ort - ist das meines Erachtens akzeptabel. Der Geschädigte weiß dann mit wem er sich in Verbindung setzen kann bzw. solltest Du es dann tun, wenn Dir der Geschädigte bekannt ist.
Wenn es aber wie in meinem Fall ist, ich über 3 Monate warte, weil mir durch die Polizei Post zugesichert wurde, ich aber nichts erhalte, würdest Du dann noch von angemessener Wartezeit sprechen?
Bei meinem Anruf bei der Polizei und meiner vorgetragenen Bitte wurde (so schien es mir) sehr verdutzt reagiert. Ich bekam eine Kopie der Unfallaufnahme. So frage ich mich doch, warum hat der Unfallverursacher es dann nicht nötig, sich bei mir zu melden, zumal er um die Ecke wohnt?
Verstehst Du nun, warum ich auch schon über Unfallflucht nachgedacht habe.
Viele Grüße
Ute
vespa-fan
17.09.2008, 17:13 Uhr
zu: Parkplatzunfall
Nein nein, ich meinte die angemessene Wartezeit am Unfallort. Ich frage mich, was halt angemessen sein soll. Sind 5 minuten angemessen, oder muss man 1 Stunde am Unfallort auf den Besitzer des wagens warten?
das meine ich ;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?
Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen
Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor
Durch volles Ausfahren der Gänge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte
Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?
Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen
Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?
Wenn Sie
- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten
- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden
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