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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Wilhelmine
07.05.2008, 13:23 Uhr
Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
hallo alle zusammen, ich grüße euch.
in meiner wohngegend gibt es leider nur sehr wenige parkplätze und wenn man gen abend nach hause kommt, muss man schon einige male die straße abfahren, bis man endlich einen parkplatz bekommt.
lange fußwege gehören zur normalität, garagen und stellplätze sind alle vergriffen.
nun gibt es einen anwohner, der sich für besonders intelligent hält! dieser feine herr besitzt ein motorrad, das er schräg in den parkhafen stellt.
abends, wenn er mit seinem pkw von der arbeit nach hause kommt, hält er mit diesem kurz in zweiter spur, steigt aus - und schiebt sein motorrad frech grinsend vor das haus (gepflastertes privatgrundstück).
anschließend parkt er dann seinen wagen in die parklücke ein.
ich finde dieses verhalten frech und dreist, obschon mir bewusst ist, dass das motorrad durchaus auf einem öffentlichen parkplatz parken darf. dennoch empfinde ich dieses vorgehen - moralisch - als eine absolute sauerei!
andere anwohner sehen das übrigens genau so. ein nachbar, der kürzlich seinen pkw so dermaßen dicht an das motorrad stellte, dass die parklücke für den pkw des motorradbesitzers zu eng war, stellte am nächsten morgen fest, dass sein frisch gewaschenes auto seitlich mit einer ladung eier beworfen worden ist.
wer der übeltäter war, ist nicht nachzuweisen, erahnen kann man es aber recht leicht... seit dieser aktion steht das motorrad natürlich noch schräger, sodass derartige aktionen nicht wiederholt werden können.
es ist ein klassischer parkhafen, auf den man gerade auffährt.
eine witzige idee hatte kürzlich ein anderer biker in unserer straße, der einfach sein motorrad neben das andere motorrad stellte.
ich kann mir vorstellen, dass der "übeltäter" nicht schlecht geguckt hat, als er abends mit seinem bike nach hause kam.
doch er war flexibel und stellte sein motorrad auf einen anderen, zufällig freigewordenen parkplatz und hielt sich diesen frei.
habt ihr witzige und legale ideen, wie man diesem typen klarmachen kann, dass es "so" nicht geht? das gespräch wurde mit ihm natürlich auch schon gesucht, jedoch hat der typ dafür natürlich keine zeit!
wo kämen wir hin, wenn sich jeder autofahrer einen alten, klapprigen baumarktroller besorgen würde und diesen inkl. versicherungskennzeichen dafür benutzte, sich einen parkplatz freizuhalten?
so long
wilhelmine
Georg_g
07.05.2008, 13:29 Uhr
zu: Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
Gegen das Blockieren einer Parklücke durch abwechselndes Parken zweier verschiedener Fahrzeuge kannst du nichts machen. Du könntest allerdings gegen das Schrägparken vorgehen, weil das Motorrad am rechten Fahrbahn geparkt werden müsste.
Ansonsten kannst du es ihm nur mit gleicher Münze heimzahlen, also ebenfalls ein Motorrad, einen Roller etc. dort abstellen.
Wilhelmine
07.05.2008, 13:40 Uhr
zu: Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
da man hier nicht editieren kann, muss ich mich verbessern.
ich schrieb:
»ich kann mir vorstellen, dass der "übeltäter" nicht schlecht geguckt hat, als er abends mit seinem bike nach hause kam.«
es hätte aber heißen müssen:
ich kann mir vorstellen, dass der "übeltäter" nicht schlecht geguckt hat, als er abends mit seinem pkw nach hause kam.
Stiften
07.05.2008, 14:07 Uhr
zu: Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
Mein Gott, was für ein Kindergarten...
Crashkid
07.05.2008, 14:56 Uhr
zu: Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
Wie wärs mit so lustigen Sachen wie Luft aus den Reifen lassen, Motorrad mit Fensterfarbe bemalen oder Auspuffrohr verstopfen? Dann wäre der Nachbarschaftskrieg perfekt :)
Wilhelmine
07.05.2008, 16:10 Uhr
zu: Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
»Mein Gott, was für ein Kindergarten...«
Dir wäre es natürlich in dieser Situation pfurzegal, wenn Du 10 Min. durch die Straße eierst - keinen Parkplatz findest - und siehst, wie so ein Kerl mal eben direkt vorm Haus sein Bike wegschiebt.... tagtäglich!
»Wie wärs mit so lustigen Sachen wie Luft aus den Reifen lassen, Motorrad mit Fensterfarbe bemalen oder Auspuffrohr verstopfen? Dann wäre der Nachbarschaftskrieg perfekt :) «
Ich will weder einen "Nachbarschaftskrieg", noch möchte ich mich irgendwie strafbar machen.
MrMurphy
07.05.2008, 17:11 Uhr
Selbstverständlich kann man da was machen
Hallo,
selbstverständlich kann man da was machen - Beweise sammeln (incl. Foto- Filmaufnahmen) und das Ordnungsamt informieren.
Das was der Nachbar mit dem Motorrad macht ist rechtlich nämlich kein Parken im Sinne der StVO, sondern er nutzt das Motorrad, um sich einen Bereich auf der Strasse zu reservieren. Das ist eine unzulässige Sondernutzung.
Also einfach mal über ca. zwei Wochen das Verhalten dokumentieren und das Ordnungsamt auffordern, diesen rechtswidrigen Zustand zu beenden. Es wäre zusätzlich von Vorteil wenn zu sehen ist, da das Motorrad geschoben und nicht gefahren wird.
Gruss
MrMurphy
Georg_g
07.05.2008, 19:55 Uhr
zu: Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
Beim Parken eines ordnungsgemäß angemeldeten Fahrzeugs liegt keine Sondernutzung vor. Das Verhalten des Nachbarn ist allenfalls unsozial, aber nicht unrechtmäßig - mit Ausnahme des Schrägparkens. Gegen das Parken selbst wird das Ordnungsamt kaum einschreiten können.
Efreet
08.05.2008, 08:40 Uhr
zu: Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
Ich kann dir völlig nachempfinden wie es dir geht.
Bei uns in der Strasse, war auch akkuter Parkplatzmangel. Zum Teil wurde so bescheuert geparkt dass eigentlich noch locker 2 weitere Autos hingepasst hätten, wäre der Abstand zwischen den Fahrzeugen nicht so gross. (aber eben zu klein für mein Auto)
Vor allem da andauernd Autos von Ortsfremden Leuten da Standen, oder einer der Nachbarn mit seinem kleinen LKW.
Auch immer sehr ärgelich, aber wie schon gesagt, legal da öffentlicher Parkplatz.
Ich würde sagen, dass ihr das mit dem dicht Auffahren auf das Motorrad weiter machen solltet. Und im Falle von Eiern aufm Lack oder vielleicht schlimmeres, kannst ja dann Anzeige erstatten.
Security_neu
08.05.2008, 10:05 Uhr
zu: Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
"Und im Falle von Eiern aufm Lack oder vielleicht schlimmeres, kannst ja dann Anzeige erstatten."
Dabei handelt es sich leider "nur" um eine Verschmutzung des PKWs, welche man durch waschen wieder raus bekommt. Somit liegt kein Straftatbestand vor. Anders sähe das Ganze aus, würde er das Auto verkratzen.
"um Teil wurde so bescheuert geparkt dass eigentlich noch locker 2 weitere Autos hingepasst hätten"
Auch nicht erlaubt, es muss Platzsparend geparkt werden (laut StVO). Und wer denkt Parkplatzmarkierungen gelten nicht für ihn, der irrt. Auch wenn man über mehrere Parkplätze steht kann man nen Strafzettel bekommen.
surfbear
09.05.2008, 01:10 Uhr
zu: Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
Liegt es am Motorrad?
Wenn der Nachbar nun anstatt des Motorrades mit einem Zweitwagen den Parkplatz besetzt, würde das irgendwas ändern?
Genau wie mit dem Kraftrad darf er einen öffentlichen Parkplatz beanspruchen und kann bei Bedarf den einen Wagen weg und den anderen hin fahren.
Etwas anders wäre die Situation wenn in dem besagten Bereich Anwohnerparken gilt. Dann wird die Ordnungsbehörde vielleicht schauen ob jemand Parkmöglichkeiten auf privatem Boden hat. Wird jedenfalls in meinem Ort so gehandhabt.
Wilhelmine
09.05.2008, 10:50 Uhr
zu: Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
»Wenn der Nachbar nun anstatt des Motorrades mit einem Zweitwagen den Parkplatz besetzt, würde das irgendwas ändern?«
Den Zweitwagen würde aber aber kaum am Abend vor das Haus schieben...
Ja, das ist imho ein großer Unterschied. Der einzige Grund, weshalb das Motorrad tagsüber auf dem öffentlichen Parkplatz steht ist doch der, sich den Parkplatz freizuhalten.
Wilhelmine
09.05.2008, 13:44 Uhr
zu: Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
Hi Kahleberger,
genau das mache ich auch! Tagtäglich!
Brauche allerdings keine Maßregelung Deinerseits, wie ich mich zu verhalten habe. Und natürlich rege ich mich auch weiterhin darüber auf. Ich bin mir sicher, auch Du fändest diese Situation nicht ganz so prickelnd.
Nochmals: Das Motorrad wird überhaupt nicht gefahren! Es dient einzig und allein zur Freihaltung des Parkplatzes.
Wer hier sich also absolut NICHT bewegen will, ist dieser feine Mensch.
Insbesondere die Aktion mit den Eiern empfinde ich als bodenlose Frechheit, auch wenn ich nicht selbst davon betroffen war.
Habe im Keller auch noch einen alten Roller, den ich ohne Weiteres für ca. 50€ versichern lassen könnte - mache ich aber nicht, da solch ein Verhalten einfach nur assozial ist!
Wilhelmine
Wilhelmine
09.05.2008, 13:47 Uhr
zu: Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
»Was du dich aufregst!? Parke halt wonaders, gehe ein paar Meter und gut!«
Selten so eine arrogante Antwort gelesen!
Mit ein paar Meter laufen ist es nicht getan. Wäre ja super, wenn ich 500m weiter einen Parkplatz finden würde.
Dem ist aber nicht so!!! Hier gibt es keine freien Parkplätze in der Umgebung, hier musst Du an manchen Tagen eine halbe Stunde die Straßen abfahren, bis endlich mal irgendwo eine Lücke frei wird....
Lillie
09.05.2008, 14:20 Uhr
zu: Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
Wilhelmine:
Wenn ein höflicher Brief mit Unterschriften aller Nachbarn nichts gebracht hat, würde ich folgendes versuchen:
Jeden Tag ein Foto schießen vom Motorrad. Wirklich jeden Tag. Kommentarlos.
Sonst erst mal nichts unternehmen.
Aber somit sammelst Du nicht nur Beweismaterial, sondern machst dem Typen Angst, dass Ihr alle was planen könntet...
Ob Ihr damit tatsächlich zur Polizei geht, würde ich erst mal offen halten...
Security_neu
10.05.2008, 10:29 Uhr
zu: Mr. Oberschlau hält sich (s)einen Parkplatz frei
"Dem ist aber nicht so!!! Hier gibt es keine freien Parkplätze in der Umgebung, hier musst Du an manchen Tagen eine halbe Stunde die Straßen abfahren, bis endlich mal irgendwo eine Lücke frei wird.... "
Klingt sehr nach Großstadt. Da würd ich mir zweimal überlegen, ob ich das Auto brauche. Denk doch mal über einen Roller/Motorrad nach. Oder fahr mitm Fahrrad, Bus+Bahn etc. Denn mich würde es tierisch aufregen wenn ich zuhaus keinen Parkplatz kriegen würde.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte
Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?
Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen
Möglichst weit rechts fahren
Geschwindigkeit vermindern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte
Wann ist das Überholen verboten?
Wenn die Verkehrslage unklar ist
Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende
Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken
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