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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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20.02.2008, 20:54 Uhr

Deutscher Führerschein in Spanien

Ich habe noch einen 1989 ausgestellten grauen Führerschein. Ist dieser in Spanien gültig? Habe gehört, dass man dort schon den neuen Plastikführerschein benötigt. Sonst zahlt man eine Strafe. Ist das richtig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.02.2008, 22:18 Uhr

zu: Deutscher Führerschein in Spanien

Ob es inländische Strafen dafür gibt, dass man die Plastikkarte nicht hat, wird Dir hier keiner sagen können.
Grundsätzlich ist eine deutsche Fahrerlaubnis in Spanien gültig, auch wenn der Führerschein selbst noch nicht in Plastik ist.
Ein Fahren ohne FE kann Dir also nicht zur Last gelegt werden; höchstens, sollte es denn soetwas geben, ein Bußgeld wegen des Formats, aber das kann ich mir kaum vorstellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
21.02.2008, 00:58 Uhr

zu: Deutscher Führerschein in Spanien

Spanien erkennt den grauen lappen natürlich an. Allerdings kann es bei Kontrollen durch etwas jüngere Polizisten schon mal vorkommen, dass es etwas länger - und einiges gutes Zureden von deren älteren Vorgesetzten auf der Wache - braucht, um sie davon zu überzeugen, dass es sich um eine ältere Form von deutscher Fahrerlaubnis und nicht lediglich um einen Filmvorführerausweis der Landesbildstelle handelt.

Ein EU-Kartenführerschein ist bekannter.

Wenn Du allerdings heute in Spanien dauerhaft lebst, könnte es sein, dass die Registrierung Deiner Fahrerlaubnis bei den örtlichen Behörden erforderlich ist. Das wäre vor Ort zu erfragen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer