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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Matthias18
13.02.2008, 21:13 Uhr

Mitnahmen von Personen ohne Insassenschutzversicherung

Hallo,

wie sieht es eigentlich aus, wenn mir (theoretisch) auf den Weg zur Arbeit ein Unfall passieren würde und noch weitere Personen (zwei) auf der Rückbank sitzen. Die Frage stelle ich mir, weil ich höchstwahrscheinlich mit dem Auto (Fahrgemeinschaft) bilden möchte und ich für mein Auto nur eine KFZ Haftpflichtversicherung aber keine spezielle Insassenschutzversicherung habe. Würde es theoretisch reichen, wenn ich die mitfahrenden Personen auf einem Blatt unterschreiben lassen würde, dass Sie im Falle eines Unfalls keinerlei Schadenersatzansprüche übernehmen kann (oder soähnlich)?

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13.02.2008, 21:15 Uhr

zu: Mitnahmen von Personen ohne Insassenschutzversicherung

Hallo,

wie sieht es eigentlich aus, wenn mir (theoretisch) auf den Weg zur Arbeit ein Unfall passieren würde und noch weitere Personen (zwei) auf der Rückbank sitzen. Die Frage stelle ich mir, weil ich höchstwahrscheinlich mit dem Auto eine Fahrgemeinschaft bilden möchte und ich für mein Auto nur eine KFZ Haftpflichtversicherung aber keine spezielle Insassenschutzversicherung habe. Würde es theoretisch reichen, wenn ich die mitfahrenden Personen auf einem Blatt unterschreiben lassen würde, dass ich im Falle eines Unfalls keinerlei Schadenersatzansprüche übernehmen kann (oder so ähnlich)?

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13.02.2008, 21:18 Uhr

zu: Mitnahmen von Personen ohne Insassenschutzversicherung

eine insassenversicherung ist total überflüssig weil alle schäden durch die haftpflichtversicherung gedeckt sind.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

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Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

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