R.Hoormann
17.09.2007, 16:59 Uhr
Parken im Bereich Tiefgaragenausfahrt
Hallo. Bekomme immer wieder Knolle für Parken auf dem Gehweg.
Für meine Begriffe ist es aber im Bereich einer Tiefgaragenausfahrt, da dieser Bereich, wo ich Parke (Ein-Aussteigen), zum abgesenkten Bordstein gehört. Alles ohne Behinderung.
durbanZA
17.09.2007, 17:55 Uhr
zu: Parken im Bereich Tiefgaragenausfahrt
wie parkst Du da genau?
- vor dem abgesenkten Bordstein auf der Fahrbahn? Dann ist dort das Halten zulässig, das Parken aber verboten.
- im Bereich des abgesenkten Bordsteins auf dem Gehweg?
Hier ist sowohl das Halten als auch das Parken unzulässig.
Behinderung ist egal, bzw. verteuert die Sache. Die Bußgeldregelsätze gehen grundsätzlich von Fahrlässiger Beheung und keiner Behinderung aus.