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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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24.08.2007, 19:56 Uhr

Nötigung oder kann ichs vergessen ?

Hi
Habe heute einen Freund überholt und mich neben ihn gesetzt, bzw. mich kurz neben ihm gehalten. Hab ihm gewunken und bin dann weitergefahren.
Mich hat nun jemand angeschwärzt, wegen Nötigung und dass ich mir einen Spaß drauß gemacht habe.
Mein Freund hat mir versichert, dass er mich sicher nicht anzeigt und es als "ok" einstuft.
Wenn der "Geschädigte", also mein Freund, sagt, dass es kein Problem war, jedoch der Dritte auf sein Recht pocht, muss ich dann mit einer Strafe rechnen (bin in der Probezeit) oder kann ich die Sache vergessen wenn der Geschädigte sagt, dass nichts war ?
Danke
MfG
Benne

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
24.08.2007, 20:09 Uhr

zu: Nötigung oder kann ichs vergessen ?

Wenn Du diesen Dritten nicht genötigt hast, kann er Dir überhaupt nichts!

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24.08.2007, 20:17 Uhr

zu: Nötigung oder kann ichs vergessen ?

Ich weiß ja nicht einmal wer der Dritte ist. Mir wurde nur vom Chef mitgeteilt, dass jemand angerufen hat. Der 3. hat es einfach nur gesehen und hat gemeint er müsste rummeckern. Er selbst wurde nicht behindert.
Ok danke

Noch eine weitere Frage

Wenn jemand denkt, ich lasse ihn vor(obwohl ichVorrang habe), tue es aber dann jedoch nicht und es wird ziemlich eng und der andere regt sich total auf, weil ich durchgefahren bin. Kann es hier zu Konsequenzen kommen oder heißt es einfach nur:
Ich war auf der Vorfahrtsstraße, der andere muss warten?Danke für eure antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
24.08.2007, 20:54 Uhr

zu: Nötigung oder kann ichs vergessen ?

Wenn Du ihm Handzeichen gegeben hast (Lichthupe reicht nicht) und er zeugen hat, dann kann es zu negativen Konsequenzen kommen.

Wenn Du auf der Vorfahrtsstr. bist, hast Du Vorfahrt, auch, wenn der andere denkt, Du würdest ihn fahren lassen! Eher kannst Du ihm was, weil er Dir die Vorfahrt geklaut hat, aber solange nichts passiert, sollte einem das nicht zu nahe gehen (soll heißen, mir wärs sch*** egal)!

Kommt er Dir allerdings blöd, kann daraus eine sehr spaßige (weil Du im Recht bist) Diskussion werden *lol* sowas kommt vor!

Du bist in allen Fällen fein raus!

Der Ar***, der Cheffe angerufen war einfach ein... na Du weißt schon, der kommt mit sich selbst doch nicht klar, oder?

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25.08.2007, 03:33 Uhr

zu: Nötigung oder kann ichs vergessen ?

Der kann dir garnix... Keine Stellungnahme dazu abgeben einfach ignorieren. Wenn dann irgendwann mal ein Anwaltschreiben erfolgt kannste immernoch einschreiten. Am Besten gleich den teuersten Anwalt nehmen, die Gerichtskosten darf er dann gleich bezahlen, denn das Verfahren hat er jetzt schon verloren!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vip3
27.08.2007, 19:19 Uhr

zu: Nötigung oder kann ichs vergessen ?

Selbst wenn du ihm noch ein Handzeichen geben würdest und ihm dann reinfahren würdest könntest du evtl noch Recht behalten. Könntest ja ne Fliege ausm Fahrzeug gescheucht haben. (Wäre allerdings mehr als asozial.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten