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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Vedi
08.07.2007, 23:43 Uhr

Fahrername und Name im Fahrzeugschein nicht gleich

HAllo,

habe eine Frage. Wir möchten mit unserem Auto in den Urlaub fahren. (Kroatien).

Jetzt bin ich im Fahrzeugschein eingetragen. Kann mein Sohn nun auch ohne mich mit dem Auto fahren, oder braucht er eine Vollmacht dazu?? Kann er mit dem Auto alleine die Grenzen von Kroatien weiter in den Süden passieren (nicht-EU). Er steht ja nicht im Fahrzeugschein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bananensplit
09.07.2007, 10:28 Uhr

zu: Fahrername und Name im Fahrzeugschein nicht gleich

Hallo Vedi!
Also das spielt in meinen Augen gar keine Rolle. In meinem Fahrzeugschein steht auch der Name meiner Mutter, da ich dann mit weniger Prozenten starten konnte, weil ich dieses als Zweitfahrzeug angemeldet habe.
Ich war zwar noch nie alleine mit dem Auto im Ausland aber das dürfte eigentlich keine Probleme geben. Falls dein Sohn angehalten werden sollte, sehen sie ja, dass das der gleiche Familienname ist. Also kann ich mir nicht vorstellen, dass es Probleme gibt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
09.07.2007, 22:47 Uhr

zu: Fahrername und Name im Fahrzeugschein nicht gleich

Ebenso sollte der Fahrer die "Internationalen Versicherungskarte" auch Grüne Karte genannt dabei haben. Die gibts (meist) kostenlos bei der KFZ-Versicherung. Brauch man im EU-Ausland nicht zwingend, wird aber empfohlen. Außerhalb der EU ist sie glaub ich Pflicht.
Wie dem auch sei, ich find die sollte man einfach im Handschuhfach haben, für den Fall der Fälle...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.07.2007, 09:01 Uhr

zu: Fahrername und Name im Fahrzeugschein nicht gleich

Bei Fahrten ins Ausland (auch in EU-Länder) ist es empfehlenswert, dass der Fahrer eine Vollmacht des Halters mitführt. Bei gleichem Nachnamen und gleicher Anschrift ist es zwar unwahrscheinlich, dass es zu Problemen kommt, aber mitführen sollte man die Vollmacht dennoch.

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