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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
17.06.2007, 11:31 Uhr

"Werktags"

Ich hätte da mal eine Frage, und zwar gibts hier viele 30er Schilder, wo drunter steht "WERKTAGS zwischen 7 und 19 Uhr" - zählt der Samstag auch zum werktag??


Danke und schönen Sonntag noch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 123Flubber
17.06.2007, 11:56 Uhr

zu: "Werktags"

Der Samstag zählt auch als Werktag.


Gefundene Urteile:

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen, das "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" gilt, entfaltet Wirkung auch an einem Samstag, weil der Samstag auch heute noch im allgemeine Sprachgebrauch ein Werktag ist.

(OLG Hamm 2. Senat für Bußgeldsachen Beschluß vom 7. März 2001, Az: 2 Ss OWi 127/01)



Die durch Anbringung des Zusatzschildes "werktags" getroffene Beschränkung der Parkzeitregelung erfaßt auch den Sonnabend

(OLG Düsseldorf 2. Senat für Bußgeldsachen Beschluß vom 5. Dezember 1990, Az: 2 Ss (OWi) 332/90 - 83/90)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
17.06.2007, 17:45 Uhr

zu: "Werktags"

Danke für die Antwort. Jetzt weiß ich bescheid.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Drehzahlbereichen des Motors ist der Kraftstoffverbrauch günstiger?

In höheren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?

Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist

Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- bremst unerwartet

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät