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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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02.05.2007, 09:35 Uhr

Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Lese grade hier:
"... Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, muss vor der Einfahrt in die Hauptstraße den anderen Fahrzeugen dort Vorfahrt gewähren. ..."
Und was wenn man der Bereich nicht "verlässt" sondern bleibt in der verkehrsberuhigten Zone und überquert eine unbeschilderte nichtverkehrsberuhigte Straße? Wer weiß / bzw. kann sagen wo es darüber genaues gibt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
02.05.2007, 09:39 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

"...sondern bleibt in der verkehrsberuhigten Zone und überquert eine unbeschilderte nichtverkehrsberuhigte Straße..."

damit verlässt Du die verkehrsberuhigte Zone doch kurzfristig und musst somit Vorfahrt gewähren.

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02.05.2007, 14:48 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Danke für die prompte Antwort. Aber warum so formuliert?! Ich finde es außerdem durchaus nicht eindeutig, dass ein Fze, das auf einer verkehrsberuhigten Straße fährt und von einer nichtverkehrsberuhigten Straße gekreuzt wird beim überqueren die VB verlässt! Warum nicht so: "Ein Fz auf einer VB muss NVB immer Vorfahrt gewähren." Warum so fragwürdig und kompliziert mit "zeitweiligem Verlassen beim Überqueren" und das muss einem auch noch wirklich erklärt werden und man könnte trotzdem noch zweifeln!
Also bitte: warum nicht eindeutig, verständlich und einfach???!!!!

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02.05.2007, 15:05 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Für einfach und verständlich hast du dir das falsche Land ausgesucht xD

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02.05.2007, 16:57 Uhr

kein rvl im VBB!

» WO IST DA DIE SCHWIERIGKEIT? Bleibt man aber im Bereich, gilt rvl! Auch einfach! «

Nicht so einfach, wie Du denkst. Innerhalb eines VB gilt rvl nicht.

» Begegnen sich zwei Fze auf der Vorfahrtstraße, gilt rvl. Begegnen sich zwei Fze auf einer Nebenstraße, gilt rvl. «

Hier kann ich Dir -ehrlich gesagt- nicht ganz folgen. Wie sollen sich zwei Fahrzeuge auf einer Vorfahrtstraße in Bezug auf rvl begegnen?

» Ich finde es außerdem durchaus nicht eindeutig, dass ein Fze, das auf einer verkehrsberuhigten Straße fährt und von einer nichtverkehrsberuhigten Straße gekreuzt wird beim überqueren die VB verlässt! «

Na ja, Du passierst ja beim "Überqueren" vermutlich das Verkehrszeichen "Ende des verkehrsberuhigten Bereiches", um dann in den neuen einzufahren. In dem Moment, an dem Du an solch einem VZ vorbeifährst, mußt Du Vorfahrt gewähren.

Grundlage ist übrigens § 10 StVO:

» Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
«

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02.05.2007, 17:24 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

was bist Du denn gleich so unfreundlich?

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02.05.2007, 18:14 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

@kahleberger

kann mich in beiden punkten durban nur anschliessen.
du wirst immer "merkwürdiger".
und was das mit der vorfahrtstrasse betrifft stehe ich auch etwas auf dem schlau.
bitte um aufklärung.

holger

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03.05.2007, 10:15 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Bitte nicht abschweifen oder gar streiten! Zurück zum Anfangsthema, es ist für mich eindeutig NICHT eindeutig! Jedenfalls nicht für den normalen Verkehrsteilnehmer ohne Internet!
@Kahleberger: "...Das VZ 'Ende Verkehrsberuhigter Bereich' sieht man ja. Wer als diesen verläßt, muß warten. WO IST DA DIE SCHWIERIGKEIT? ..." So ist es nicht. Mir ist es wichtig, ich bleibe dran und gehe ins Detail: Berlin, Steglitz. Die Paulsenstr. ist verkehrsberuhigt und wird von der Forststr. (30 kmh) gekreuzt. Die Paulsen zeigt weder vor noch nach der Kreuzung irgendwas an, geht verkehrsbruhigt einfach weiter. Wohl sieht man links und rechts für die Abbieger in die Forststr. das VZ 30kmh und auch das durchgestrichene blaue VZ VerhrsberuhigtEnde. Ich will aber nicht abbiegen sondern auf der verkehrsberuhigten Paulsen bleiben. Also muss ich Vorfahrt gewähren. Klar. Aber warum nennt das Gesetz das nicht einfach so, sondern: "Beim Verlassen..." Das kann man doch nur dann verstehen, wenn man die Spitzfindigkeit gelten lässt, dass ein überqueren einer Nichtverkehrsberuhigten Straße gleichzusetzen mit "Verlassen" ist. Das geht keinem Menschen ohne Diskussion und viel Toleranz in den Schädel. Das wollte ich thematisieren und hier aussagen. Stimmts denn nicht??!!

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03.05.2007, 10:23 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Nachtrag: ...zumal die VZ VerkehrsberuhigtEnde ja nur links und rechts von der Kreuzung stehen, woraus sich prezise geometrisch eindeutig ergibt, dass die Kreuzung selbst im Verkehrsberuhigten Bereich verbleibt!! Also beim geradeaus fahren eben NICHT VERLASSEN wird. Wenn die Gesetzesdefinition das wirklich anders auslegen würde (ich weiß es nicht, hatte da noch keine Probleme) dann würde ich mir echt die Haare raufen!
Aber: Cool bleiben!

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03.05.2007, 10:40 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

nochmal langsam.

du fährst also NICHT an dem vz "ende des verkehrsberuhigten bereich" vorbei.
diese schilder stehen in der forststrasse .
das ist ganz was anderes als du in deinem eingangsthread geschrieben hast.
>> überquert eine unbeschilderte nichtverkehrsberuhigte Straße? <<

dann ist der teil der forststrasse ein vbb den dort steht das schild "anfang des vbb".
du kreuzt also gar nicht eine bevorrechtigte strasse wie du erst geschrieben hast.

holger

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03.05.2007, 10:43 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

So, ich hab den Fall mit einem Polizeibeamten durchgesprochen. Der gibt mir 100pro Recht. Ich solls dem Tiefbauamt melden, dass da vor und hinter der Kreuzung jeweils die Schilder aufgestellt werden müssen, dass die Verkehrsberuhigte auf der Kreuzung nicht gilt! GRÖÖÖLLLL!!!! Vier neue Schilder auf dem kleinen Fleck! Nur damit einer fragwürdigen Gesetzesformulierung Rechnung getragen wird! Ne!!! Das mach ich nicht! Die Gesetzesformulierung "...beim Verlassen..." soll geändert werden in: "die Verkehrsberuhigte muss jeder nicht Verkehrsberuhigten Vorfahrt gewähren" So muss es heißen!! Danke für die Anteilnahme.
Gruß egm

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03.05.2007, 10:50 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Aber - wie Holger schon schrieb - ist die andere doch an der Stelle auch verkehrsberuhigt, d.h. beide sind verkhrsberuhigt, wenn auch die eine anscheinend nur an deiser Kreuzung (was natürlich Schwachsinn ist, die Schilder wurden anscheinend falsch aufgestellt - war bestimmt der Azubi :-D)

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03.05.2007, 11:19 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Nein, Holger und Lambo-Benni, sorry ihr habt was missverstanden. Hab ich vielleicht nicht gut beschrieben. Sorry!
Also: Eine Verkehrsberuhigte (VB) wird von einer Nichtverkehrsberuhigten (NVB) gekreuzt. Die VB zeigt weder vor noch nach der Kreuzung irgendein VZ an. Wohl kann man aber erkennen, dass die Kreuzende eine NVB ist. Also muss man, wenn man auf der VB fährt und auch weiterfahren möchte, Vorfahrt gewähren. Intuitiv würd ich sagen. Denn im Gesetz steht "...beim VERLASSEN muss Vorfahrt gewährt werden ..."o.ä. Ich will sie aber nicht verlassen sondern auf der VB bleiben. Vielleicht wird da auf der Kreuzung selbst kein Problem enstehen. Nur der Gesetzestext ist eben schlecht.

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03.05.2007, 11:27 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Wei steht's denn mit der Beschilderung? Wo sind welche Schilder aufgestellt (VB und VB-Ende)?

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03.05.2007, 11:50 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

OK, Lambo-Benni, dank dir für wirkliches Interesse! Ich bleib dran!
Also: Die VB selbst hat da keine VZ. Aber wenn man rechts oder links einbiegen wollte, würde man an dem VB-Ende-Schild (welche so rechtwinklig zu mir für die Querstraße gültig stehen) erkennen, dass man die VB verlassen würde, wenn man da hin wollen würde. Daraus kann man entnehmen, dass die Kreuzende keine VB ist. Verstehst du? Die VZ VB-Ende stehen vor der Einfahrt in die Kreuzende, im rechten Winkel zu meinem Blick, wenn ich auf der VB bin. Sie flankieren meine Fahrtrichtung. Gelten wenn ich abbiegen wollen würde. Ich bleibe also auf der VB. Die Kreuzung ist auch VB. Und das Gesetz spricht von "verlassen" was ja nicht der Fall ist. Da könnte einer sagen: "Ich verlasse die VB nicht und hier gilt rvl!" Deshalb wichtig wenns mal krachen täte. Hats ja nich. Wollte es nur meinem Sohn erklären. So hats angefangen. Schönen Tag noch. Hoffe jetzt hats jeder verstanden! Is ja auch echt kompliziert. Fragt ruhig weiter.

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03.05.2007, 11:59 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Danke für die deutlich Ausführung. D.h. im endeffekt wurde da einfach Mist gebaut und ist somit rechtlich nicht eindeutig geregelt, wer denn nun Vorfahrt hat.

Interessante Situation, aber zum Glück nur im Schritttempo zu genießen ;-)

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03.05.2007, 12:06 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

BINGO!!!!!!!
Machs gut Kumpel!

ps: wenn wir nun noch einen hätten, ders dem Gesetzestext-Schreiber erklärt, wärs paradisisch - aber daran glaub ich nicht und selber hab ich keinen Bock. Liest hier nicht mal ein Kompetenter mit und handelt danach?

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03.05.2007, 12:49 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

der text im § ist schon richtig so und bedarf keiner änderung.
der fehler , wenn überhaupt >> zumal die VZ VerkehrsberuhigtEnde ja nur links und rechts von der Kreuzung stehen, woraus sich prezise geometrisch eindeutig ergibt, dass die Kreuzung selbst im Verkehrsberuhigten Bereich verbleibt!! << , lägte beim schilderaufsteller.
da aber auf der rückseite des vz "ende des vbb" immer auch "anfang des vbb" steht, liegt der fehler eher bei dir.
deswegen in ganz europa einen § ändern ist doch wohl etwas übertrieben.
ausserdem werden nur 2 schilder benötigt, nicht wie du schreibst, 4.
ich vermute du hast deinen denkfehler erkannt und versuchts dich so aus der affäre zu ziehen.

vielleicht kann ja ein berliner user da mal eben hinfahren und nachsehen.

holger

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03.05.2007, 13:09 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Holger, da hab ich jetzt dich nicht verstanden. Was meinst du mit der Rückseite des VZ? Ich fahre, angenommen, auf der VB. Da kommt eine Kreuzung. Wäre die Kreuzende auch VB wäre rvl. Ich kann aber erkennen, dass sies nicht ist weil die , in diese Querstraße zeigenden VZ sagen: wenn dort rein, dann VB-Ende. Ich will da aber nicht rein sondern weiter gradaus auf der VB bleiben. Da frag ich den Gesetzgeber, der sagt: "... muss warten wenn ich VB verlasse...", ich verlasse aber nicht, sondern will weiter gradaus auf der VB bleiben. Dafür gibts aber kein §. Dein Missverständnis ist mir echt nicht klar. Oder willst du mich hochnehemen?

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03.05.2007, 16:20 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

in Berlin? Sag mal die Straße ;)

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03.05.2007, 16:22 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Oh, wer lesen kann ist klar im Vorteil :)

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03.05.2007, 16:29 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Ich vermute stark, daß hier baulich ziemlich geschlampt worden ist.
Ich kenne die Stelle zwar nicht, aber interessant wäre noch die Frage, wie der VB ausgestaltet ist. Wenn er korrekt gebaut ist, gibt es keinen von der Fahrbahn getrennten Gewehg und einen deutlichen baulischen Niveauunterschied zum nicht- VB. Das hört sich hier kaum so an.

Steglitz ist zwar von mir ne ganze Ecke, aber vielleicht komme ich da mal vorbei; wird aber nicht unbedingt heute sein ;)

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03.05.2007, 17:17 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

leute, macht es doch nicht so schwer.

von der paulsenstr. aus sieht man links und rechts in der forststr. das vz "ende des vbb". von der forststr. aus, wird man das gleiche schild nur als "anfang vbb" sehen. ist wie bei einem ortseingang/-ausgang schild. vorne ende der ortschaft, hinten beginn der ortschaft wenn ich aus der anderen richtung komme.
kann mir kaum vorstellen das da jemand was falsch aufgestellt hat.

@egm

welche schilder stehen den in der forststrasse?
google earth gibt leider nur viele bäume an der kreuzung her

holger

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03.05.2007, 20:46 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Na klar, aus der Forststr. kommend sieht man, dass die Paulsen VB ist. Gehwege und so alles prima. Es geht doch nur um die Formulierung, dass beim "VERLASSEN" der VB der NichtVB Vorfahrt zu gewähren ist. Wenn die VB aber nicht verlassen wird, sollte die kreuzende NichtVB auch Vorfahrt haben (meine ich so gefühlsmäßig). Das steht aber so nicht im Gesetz! Man könnte dort also auf rvl bestehen. Warum schreiben die im Gesetz sowas??!!

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03.05.2007, 21:05 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

jetzt mal zu vb ne andere frag....warum soll da keine rechts vor links gelten?
mit quellen bitte
gruss
karsten

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03.05.2007, 21:11 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

» Warum schreiben die im Gesetz sowas??!! «

Weil das Gesetz von korrekter Bauweise und Beschilderung ausgeht.
Und das ist hier wohl nicht der Fall.
Denn es geht nicht, daß man einen nicht-VB kreuzt, ohne den VB zu verlassen.

Ich hab mal eine Skizze gemacht, wie eine solche "Kreuzung" auszusehen hat; ist das so bei Dir? Dann ist die Sache ja klar: Du verlässt den VB, um geradeaus in den anderen zu fahren. Das wird Dir ja auch so durch die Verkehrszeichen angezeigt.

http://img80.imageshack.us/img80/9171/vbbdn4.gif

Kannst Du vielleicht eine Skizze machen, wenn das Bild abweicht?

Übrigens: Im VB darf es eben keinen Gehweg geben, dem entspricht die Wirklichkeit oft nicht ;)

» jetzt mal zu vb ne andere frag....warum soll da keine rechts vor links gelten?
mit quellen bitte «


Weil rechts- vor- links -bzw. alle Vorfahrtsregeln- nur auf Fahrbahnen gelten. In verkehrsberuhigten Bereichen gibt es aber keine Fahrbahnen, sondern nur Mischflächen, die sich Fahrzeuge mit Fußgängern teilen. Was bleibt, ist lediglich das von Kahleberger angesprochene Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1 StVO.

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03.05.2007, 21:55 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

@durbanZa Nein so sind die VZ nicht. Hilf mir mal kurz wie ich meine Zeichnung hier reinstelle. Hab grad keine Zeit. Machs dann morgen früh.

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04.05.2007, 00:13 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

finde ich auch. Der VBB scheint hier sehr fragwürdig ausgestaltet zu sein.

@egm: Auf www.imageshack.us kannst Du Bilder kostenlos hochladen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern egm
04.05.2007, 11:10 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

So, Leute, wenn ihr noch da seid. Hier die Aufklärung per Bild. Wahrscheinlich habt ihr recht: rvl, weil die VB ja nicht verlassen wird.

http://www.pic-upload.de/view_04.05.07/8xp3un.jpg.
html


Gibt es sowas öfter? Dass ein VB mit einer NichtVB rvl-Verhältnis hat?

Danke an alle für euren Einsatz!! :-)

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04.05.2007, 11:36 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

durbanZA das hast du gesagt (s.o.): "... Denn es geht nicht, daß man einen nicht-VB kreuzt, ohne den VB zu verlassen. ... " Und ich glaube, du musst das zurücknehmen. Aber eben genau das war der Punkt. Gibts denn sowas? - Ja!!
rijx45 und vor allem Kahleberger bekommen die Punkte. Es ist schlicht und einfach rechtsvorlinks und fertig.

War echt spannend und lehrreich mit euch!! Obwohl manchmal recht anstrengend ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
04.05.2007, 11:44 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Ich hoffe es war auch spaßig ;-)

So und jetzt erstmal danke für die Skizze (das VB-VZ gefällt mir).

Das heißt also, es handelt sich hierbei ganz klar um den typischen Deutschen Schilderwahn, entweder zu viele, oder zu wenige bzw. falsch gesetzte.

2 Möglichkeiten:

1) in der 30er-Straße die VB-Ende-Schilder müssen vor die Kreuzung in der VB-Straße stehen

2) (eigentlich blöd) es fehlen die VB-Anfang-Schilder vor der Kreuzung in der 30er-straße

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04.05.2007, 12:00 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

auch mit dem bild ist es nicht klarer.

darum nochmal die frage: welche schilder sind an der forststrasse VOR der besagten kreuzung aufgestellt (nicht mit "zu sehen" verwechseln, ich kann auch schilder in anderen strassen sehen, die zählen aber nicht).
weiterhin die frage: was ist auf der rückseite auf den von dir gezeigten schilden, in welche richtung zeigen sie?

leider bin ich erst zur monatswende in berlin, werde dann aber dort mal vorbeifahren.

holger

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04.05.2007, 12:14 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

lol, da hast Du was verwechselt, das wäre ja komplett sinnbefreit. nur die Kreuzung wäre VB. ;-)

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04.05.2007, 12:24 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

ich hab doch die Schilder genau eingezeichnet. Bin extra mit dem Fahrrad hingefahren!! So wie ichs gezeichnet habe ist die Realität. Nicht wie Kahleberger (warum machst du das?!). Und Holger - die Rückseiten der Forststr.-Schilder interessieren überhaupt nicht. Ich bin in der Paulsen, bleibe da und fahre über die Forst hinweg, die zwar kiene VB ist, aber der Paulsen trotzdem nicht übergeordnet. Sondern, mit dem Verweis, dass die VB ja nicht verlassen wird, als rvl-Verhältnis zu sehen.
Wir dachten halt fast alle, dass es sowas nicht geben könne, dass eine VB mit einer 30kmh quasi gleichgestellt sein könnte. Das war der Punkt hier im Thread. Aber langsam gehen mir einige von euch total auf den Keks. :-(

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04.05.2007, 12:55 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

nicht "vielleicht" denn ich habs dir aufgezeichnet und ich war da. Was du gezeichnet hast ist unverständlich und gibts garnicht! Ich finde es reichlich kühn einfach zu behaupten ....
und zu carhol: Ja auf der Rückseite des Forststr.-Schildes ist das blaue. Sag ich doch! Was solls? Die Kreuzung ist VB. Genauso wie die ganze Paulsen (ohne ein einziges Schild, außer am Anfang und am Ende, jedenfalls nicht vor und nach der Kreuzung!) Dass die aus der Forst, wenn sie da denn weiter wollen, kurz auf der Kreuzung in den VB rein und danach gleich wieder raus müssen, ist witzig, ist aber wieder ein anderes Thema. Jedenfalls müssen alle rvl beachten! Und das ganze Thema VB zählt hier nicht wegen der fragwürdigen Formulierung im Gesetz "beim Verlassen der VB ist Vorfahrt zu gewähren" - also sozusagen NUR beim Verlassen. Bleibt man drin zählt rvl - auch wenn eine Bundesstraße ohne Vorfahrtsschild kreuzen würde!!!!!!!!
!!!!! Basta

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04.05.2007, 13:11 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

also langsam glaube ich du hast recht wenig ahnung von §§ und vz.
wenn auf der forst ein vz "anfang vbb" steht, ist das richtig beschildert. das ist ein vbb der in eine 30 zone eingelagert ist. gibt es an jeder ecke und keiner, ausser dir, hat probs damit.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern egm
04.05.2007, 15:40 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Hab ich denn behauptet, es sei falsch beschildert!? Nein, ich habe von Anfang an nur Wert auf die Tatsache gelegt, dass es an dieser Kreuzung nicht für jeden leicht ist, alles zu verstehen und dass ich der Meinung bin, dass das an komplizierten Gedankengängen liegt, die leider durch den Gesetzestext impliziert sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.05.2007, 17:08 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

deine gedankengänge sind kompliziert.
was ist einfacher als zu sagen: wenn ich denn vbb verlasse habe ich keine vorfahrt.
wenn ich ihn nicht verlasse eben §1.
es ist natürlich schlecht wenn man die vr nicht kennt, die in einem vbb gelten.
aber da kann der gg nichts für, der hat das sehr verständlich formuliert.

lies mal deine ganzen postings, dann merkst du vielleicht was du alles geschrieben hast.

>> Hab ich denn behauptet, es sei falsch beschildert!? <<
>> So, ich hab den Fall mit einem Polizeibeamten durchgesprochen. Der gibt mir 100pro Recht. Ich solls dem Tiefbauamt melden, dass da vor und hinter der Kreuzung jeweils die Schilder aufgestellt werden müssen, dass die Verkehrsberuhigte auf der Kreuzung nicht gilt! GRÖÖÖLLLL!!!! Vier neue Schilder auf dem kleinen Fleck! Nur damit einer fragwürdigen Gesetzesformulierung Rechnung getragen wird! Ne!!! Das mach ich nicht! Die Gesetzesformulierung "...beim Verlassen..." soll geändert werden in: "die Verkehrsberuhigte muss jeder nicht Verkehrsberuhigten Vorfahrt gewähren" So muss es heißen!<<

ein vbb kann NIE eine "normale" strasse kreuzen.


holger

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04.05.2007, 18:25 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

Also, ich finde die Zeichung vom TS ganz logisch- auch die von Kahleberger, die nichts anderes zeigt.
Nur, daß die VZ oben und unten unmittelbar vor (bzw. hinter) der Kreuzung stehen, die rechts und links natürlich nicht.

Die Anordnung so wie sie ist ist denkbar schlecht, meiner Meinung nach ist eine solche Konstellation sinnbefreit.
Kommt man von "unten", fährt man kurzzeitig in einen VBB ein, dann kommt die "Kreuzung", dahinter verlässt man ihn wieder.
Die Beschilderung ist vielleicht bescheuert, allerdings nicht widersinnig:
Die "Kreuzung" befindet sich demnach im verkehrsberuhigten Bereich, die Vorfahrt richtet sich also lediglich nach § 1 StVO.

» "die Verkehrsberuhigte muss jeder nicht Verkehrsberuhigten Vorfahrt gewähren" «

das würde hier nicht zutreffen, da es im Moment der Kreuzung keinen nicht-VB gibt, sondern der Berich komplett im VB liegt.

» Nein, ich habe von Anfang an nur Wert auf die Tatsache gelegt, dass es an dieser Kreuzung nicht für jeden leicht ist, alles zu verstehen und dass ich der Meinung bin, dass das an komplizierten Gedankengängen liegt, die leider durch den Gesetzestext impliziert sind. «

Der Gesetzestext ist einfach: Innerhalb eines VB gilt § 1, wer einen VB verlässt, muß Vorfahrt gewähren; die Ein- und Auffahrt in einem VB wird durch VZ kenntlich gemacht.

Wie gesagt, die Anordnung finde ich hier denkbar ungünstig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
04.05.2007, 23:11 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

sorry, aber ich persönlich bin nicht wirklich mit der oben erwähnten definierung der regel RvL in bezug auf den VbB einverstanden. ich empfinde den begriff "fahrbahn" hier nicht stimmig. da sich meine fahrschule in einem VB befindet und in diesen mehrere strassen von rechts einmünden, werde ich auch weiterhin nach RvL ausbilden, denn das argument mit §1 lasse ich nicht so stehen, weil er mir zu unsicher und gummiartig ist(wenn deutsche autofahrer in der lage wären, nach §1 zu handeln, dann bräuchten wir 3/4 der StVO nicht). sollte ich mal die gelegenheit haben, mir einen allgemein anerkannten kommentar zu gemüte zu ziehen, der rechtskräftige urteile als grundlage bietet, werde ich selbstverständlich diese aussagen als lehraussage annehmen.
gruss
karsten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.05.2007, 13:52 Uhr

zu: Vorfahrt verkehrsberuhigte Straße

» da sich meine fahrschule in einem VB befindet und in diesen mehrere strassen von rechts einmünden, werde ich auch weiterhin nach RvL ausbilden, denn das argument mit §1 lasse ich nicht so stehen «

Das bleibt Dir ungenommen. Die rvl- Regel ist ja auch eine Art Verständigung, nur eben hier keine verbindliche; eher ein Synallagma.
IdR hat man mit rvl keine Probleme, man muß nur im Hinterkopf haben, daß man sich im Haftungsfall nicht darauf berufen könnte, denn die Rechtslage ist, wie sie ist.

» sollte ich mal die gelegenheit haben, mir einen allgemein anerkannten kommentar zu gemüte zu ziehen, der rechtskräftige urteile als grundlage bietet, werde ich selbstverständlich diese aussagen als lehraussage annehmen. «

Ich bin kein Fahrlehrer, aber ich halte es für nicht unsinnvoll, Fahrschülern nahezubringen, auch in vbb nach rvl zu handeln, das ist der deutsche Autofahrer gewohnt und, denke ich, die unkomplizierteste Verständigung nach § 1 StVO.

» es ist aber die Vorfahrt nach § 8 zu befolgen, weil sich - wie ich ja aschon ausführte - an dieser Kreuzung gleichrangige Straße 'treffen'. «


Und das ist eben nicht so. Das ist keine Ermessenssache, sondern geltende Rechtslage: In einem VB gibt es keine Fahrbahn, auf der sich § 8 entfalten könnte. Glaub es oder glaub es nicht ;)

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