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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Klappspaten
09.04.2007, 18:14 Uhr
Regelungen bei Radarfallen?
Hallo!
Heute hatte ich mit meinem Bruder eine angeregte Diskussion. Er vertrat den Standpunkt, dass Radarfallen immer kenntlich gemacht werden müssen, damit der aufmerksame Autofahrer sie wirklich immer erkennen kann. Ist das nicht der Fall, könne man sich der Strafe widersetzen.
Ich hielt dagegen und sagte, dass ich die Erfahrung gemacht habe, dass Blitzer auch öfter mal in Autos hinten drin sind oder hinter Kurven plaziert sind, wo man sie nicht zwangsläufig sieht (oder nur dadurch, dass der Vordermann geblitzt wird ;-) ).
Wie ist da die Regelung? Gibt es da Definitionen in einer der Verordnungen?
Gruß,
David
Klappspaten
09.04.2007, 18:50 Uhr
zu: Regelungen bei Radarfallen?
Gibt es dazu in einer Richtlinie allgemeingültige Regelungen?
durbanZA
09.04.2007, 19:32 Uhr
zu: Regelungen bei Radarfallen?
Nein. Es gibt nur keine gegenteiligen Regelungen.
Man sieht ab und zu mal immer wieder, daß ein fester Starenkasten angekündigt wird. In den allermeisten Fällen, und erst recht bei mobilen Kontrollen, ist dem selbstverständlich nicht so; das würde ja alle Kontrollen ad absurdum führen.
jules17
12.04.2007, 22:12 Uhr
zu: Regelungen bei Radarfallen?
Die Dinger dürfen getarnt sein, wie's nur geht. Werden sie zum Teil auch (z.b. als Baustellen-Baken) In Frankreich dagegen werden die mit riesen Schildern angekündigt...wer da noch zu schnell fährt ist wirklich doof
Stromtierchen
13.04.2007, 13:58 Uhr
zu: Regelungen bei Radarfallen?
Bei mir in der Gegend gibt es die
"blitzende Mülltonne"
also man gibt sich hier auch richtig Mühe um den Verkehr zu prüfen.
Lillie
13.04.2007, 14:11 Uhr
zu: Regelungen bei Radarfallen?
In den Niederlanden gibt es Blitzer, die in Leitplanken integriert sind - gaaanz schwer zu erkennen.
Noch schlimmer sind die (fest installierten) Dinger, die am Anfang einer Messstrecke aufgestellt sind, um die Anfangsgeschwindigkeit zu messen, um nach ein paar km nochmals zu messen - der Mittelwert darf nicht höher sein als die zulässige Gesamtgeschwindigkeit - wenn doch: blitzt der Blitzer (übrigens von hinten), ganz fiese Sache.
Folglich sind fast alle Fahrer in dieser Gegend wirklich lammfromm...
Ps2spieler
13.04.2007, 15:53 Uhr
zu: Regelungen bei Radarfallen?
Am fiesten bei uns in der Gegend ist eine Stelle da ist es Frechheit zu blitzen. Auf einer stark befahren Bundesstraße. Ein Überholstreifen 1,5 km lang leicht Berg hoch(so leicht das man es fast gar nicht merkt) etwa auf Ende Der Überholspur ist eine Abfahrt. Von der Spur die entgegen kommt steht ein Ziviles Polizeiauto am Beginn der Abfahrtspur(ich Wette wenn ein normaler Mensch da Parken würde bzw Pause macht, Telefoniert oder sonst was würd der Punkte bekommen und 3 Stellige Geldstrafe). Ich bin an der Stelle noch nie zum Glück geblitzt worden. Obwohl ich jeden Tag die Strecke fahre.
Mal eine Rechtliche Frage darf die Polizei überhaupt Blitzen an Stellen wo normaler Weiße kein Auto zu stehen hat?(für andere Autofahrer Strafe kostet da zu stehen)
tolu
13.04.2007, 16:28 Uhr
zu: Regelungen bei Radarfallen?
teilweise wird freiwillig mit einem schild gewarnt. in der schweiz ist es auf autobahnen teilweise so, dass die schilder immer stehen, die anlagen aber mobil sind und nicht immer vor ort. du weisst also nicht, wann einer dasteht.
carhol
13.04.2007, 18:57 Uhr
zu: Regelungen bei Radarfallen?
>> Mal eine Rechtliche Frage darf die Polizei überhaupt Blitzen an Stellen wo normaler Weiße kein Auto zu stehen hat?(für andere Autofahrer Strafe kostet da zu stehen) <<
jooo
freu dich doch darüber wenn ein total unfälliges auto total unauffällig falsch steht.
holger
Schindel
14.04.2007, 19:23 Uhr
zu: Regelungen bei Radarfallen?
Sie heissen nicht ohne grund "fallen"
Hier in Hamburg dürfen die Busse ja kein Warnblinklicht benutzen, daher muss man auch nicht Schrittgeschwindigkeit fahren. Ausnahme sind nur Schulbusse... Nun ist hier die Polizei auf den trichter gekommen sie stellen nen Schulbus mit Warnblinklicht an die Straße und ziehen jedes 2. Auto (am besten noch von der Gegenfahrbahn) raus und füllen damit den Schulparkplatz.
durbanZA
15.04.2007, 11:34 Uhr
zu: Regelungen bei Radarfallen?
Das halte ich für ein Gerücht. Erstens ist die Aktion ziemlich sinnlos, und zweitens frage ich mich, woher die Polizei den Linienbus haben soll... nene, das nehm ich nicht ab :)
Die Fahrzeuge der Polizei dürfen nach § 35 StVO zum Zweck der Geschwindigkeitskontrollen die Regelungen der StVO überschreiten, oft sind sie aber auch ganz einfach mit entsprechenden Sondergenehmigungen ausgestattet.
In der Schweiz wird übrigens auch "ohne Vorwarnung" geblitzt. So ein Flächenradar, daß auf einer bestimmten Strecke (ich meine, da seien es ca. 150-200 Meter) die Geschwindigkeit misst, gibt es inzwischen in Berlin auch.
Ps2spieler
15.04.2007, 13:15 Uhr
zu: Regelungen bei Radarfallen?
Das mit den Bussen ist so wie ich weiß bin wir aber nicht ganz sicher. Warnblinkanlage dürfen nur Linien und Schulbusse benutzen. Reisebusse dürfen das nicht machen das aber teilweise trotzdem.
Schindel
15.04.2007, 13:25 Uhr
zu: Regelungen bei Radarfallen?
Auch ein Linienbus darf es in in den Stadtgrenzen von Hamburg nicht nutzen.
Ausserdem verstößt der Bus ja gegen keine Regelung der STVO... der wird an einer Schule an einer Haltestelle abgestellt. Und ich glaube der Bus rentiert sich schon... Sie holen da sicher ihre 50 Autos in 30 Minuten raus und hätten sie da mehr Personal könnten sie locker das doppelte rausfischen.
Das gleiche Spiel gibt es hier auch an der Uni wo eine Spielstraße mehrfach unterbrochen wird von einer Hauptverkehrsstraße und wenn jemand nicht aufpasst das gefühl haben könnte er befindet sich schon wieder in ner 30 oder 50er zone... Wenn da die Polizeisteht ist der Uni-Parkplatz auch innerhalb von 15min voll mit Autos.
carhol
15.04.2007, 13:41 Uhr
zu: Regelungen bei Radarfallen?
ist ein gerücht weil der bus (auch schulbus) gar kein warnblinklicht einschalten datf.
>>...und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat.<<
der bus darf also nur bei ein- aussteigenden fahrgästen das w-licht einschalten, nicht wenn er dort "parkt". wer in diesen fällen zahlt, ist selber schuld.
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Vorsichtig links vorbeifahren
Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln
Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-103 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei der Wahl Ihrer Geschwindigkeit berücksichtigen?
Sicht- und Wetterverhältnisse
Persönliche Fähigkeiten
Fahrbahnzustand und Verkehrsverhältnisse
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