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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Reisschuessel
28.03.2007, 11:29 Uhr
Regeln für Rennradfahrer
Moin, liebe Gemeinde,
nachdem ich mich in letzter Zeit hier etwas 'rausgehalten habe, wollte ich nun doch mal eine Frage stellen, die mich jetzt im Frühjahr immer ein wenig umtreibt.
Persönlich ärgere ich mich des öfteren heftig über die Horden von Rennradfahrern, die nebeneinander mitten auf der Straße fahren, die teuren topfebenen Radwege nebenan schnöde ignorieren und an ihren Spaßvehikeln noch nicht mal irgendwelcherlei Beleuchtung oder wenigstens Rückstrahler haben.
Bevor ich mich nun zu Unrecht aufrege, würde ich gerne mal wissen, wie denn eigentlich die offiziellen Verkehrsregeln zu diesem Punkt aussehen.
- Dürfen die Jungs nebeneinander fahren?
- Müssen sie als Fahrradfahrer keine Radwege benutzen?
- Müssen ihre Fahrräder nicht verkehrssicher sein?
- Welche Kriterien unterscheiden sie (Verkehrsrechtlich) von "normalen" Radfahrern, die sich an die Verkehrsregeln halten müssen?
Klärt mich bitte mal auf, damit ich wieder Spaß am Frühling habe... :-)
Danke!
Gruß - RS
Lambo-Benni
28.03.2007, 11:35 Uhr
zu: Regeln für Rennradfahrer
nebeneinander fahren dürfen die Jungs, wenn es sich um eine größere Gruppe handelt (glaube ab 9 oder so)
Radege sind Pflicht
Verkehrssicherheit ist Pflicht
da sind mir keine bekannt (sind das nicht auch "normale" Radfahrer? - rechtlich gesehen?)
carhol
28.03.2007, 12:53 Uhr
zu: Regeln für Rennradfahrer
hallo reisschüssel,
meld dich mit der frage im http://www.verkehrsportal.de an.
aber nicht erstaunt sein, welche antworten du da bekommst.
alternativ kannst du auch die kilometerweiten postings dort lesen.
aber ich fühle mit dir.
da gab es doch im alten amerika noch so einen spruch: nur ein toter indianer ist ein guter indianer. (na ja, muss ja nicht gleich ganz tot sein ;-) )
holger
Reisschuessel
28.03.2007, 13:14 Uhr
zu: Regeln für Rennradfahrer (@ carhol)
Moin Holger,
als ich noch in Emden am studieren war, hieß das bei uns: "Radfahrer wachsen nach...".
Leider beantwortet das aber meine Frage noch nicht so ganz...
Irgendwo habe ich mal was gelesen, daß Fahrräder unter 11kg als Sportgeräte gelten und deswegen nicht verkehrssicher sein müssen. Ich weiß halt bloß nicht, ob das eine Tatsache oder nur eine Vermutung ist.
Schau'n wir mal... - RS
tolu
28.03.2007, 13:39 Uhr
zu: Regeln für Rennradfahrer
sportgeräte dürfen auch nicht im öffentlichen verkehrsfraum benutzt werden (ausser spielstrasse, fussgängerzone). dazu zählen z.b. inliner, skateboards.
radfahrer müssen übrigens vorhandene radwege benutzen, sofernn dies zumutbar ist. also auf dem ungeteerten feldweg muss ein rennrad nicht fahren.
aber leider fahren die meist bei uns auf der strasse, obwohl ein sauberer radweg besteht.
ich fühle mit dir.
Lambo-Benni
28.03.2007, 14:00 Uhr
zu: Regeln für Rennradfahrer
Tja, mit dem Rad mach ich es eher umgekehrt: Ich fahre leiber auf dem Fußweg, als auf der Straße, wenn kein Radweg da ist (ich weiß, se ist rechtlich falsch). Aber bevor ich mich von 2t anrempeln lasse...... :-( nix ist mit 1,5m Seitenabstand - machen die Wenigsten
durbanZA
28.03.2007, 14:27 Uhr
zu: Regeln für Rennradfahrer
Radfahrer dürfen die Fahrbahn benutzen, wenn der Radweg in einem unzumutbaren Zustand ist.
Es gibt so ein (diskussionswürdiges) Urteil, was besagt, daß Ein Radweg, der für gemütliche Menschen wie mich vielleicht noch zumutbar wäre, für einen Rennradfahrer noch lange nicht zumutbar sein muß.
Ein Rennradfahrer darf demnach die Fahrbahn benutzen, wenn er auf dem Radweg nicht seinen Rennradfahreransruch durchsetzen kann :)
steinboeckin
28.03.2007, 16:50 Uhr
zu: Regeln für Rennradfahrer
Hallo,
ist das nicht richtig?:
Wenn ein Radrennfahrer als solcher zu erkennen ist (Radrennausrüstung: Helm, entsprechende Kleidung), darf er die Fahrbahn benutzen. Also, wenn er Rennkleidung trägt und sein Gefährt entsprechend aussieht. Auch wenn es nicht verkehrsgerecht, im herkömmlichen Sinn, ausgestattet ist... mit Licht und Schutzblechen usw.
Gruß
steinboeckin
Reisschuessel
28.03.2007, 16:55 Uhr
zu: Regeln für Rennradfahrer (@steinboeckin)
Hi Steinböckin,
hmmmmmmm - irgendwie versteh' ich nicht, was Du mir mit Deinem Post sagen willst.
Meinst Du, daß für einen "offensichtlichen" Rennradfahrer Sonderregeln gelten, d.h. daß sich ein "Sportler" von einem "Normalo" hauptsächlich durch seine Ausrüstung unterscheidet?
??? - RS
steinboeckin
28.03.2007, 17:01 Uhr
zu: Regeln für Rennradfahrer
Ja.
steinboeckin
28.03.2007, 17:10 Uhr
zu: Regeln für Rennradfahrer
Ich weiss nichr mehr, wo ich das her hab.
Aber die Radrennfahrer haben sonst keine Möglichkeit zu trainieren.
Wenn sie dementsprechend gekleidet sind und das Rennrad als solches zu erkennen ist, brauchen sie nicht den Radweg benutzen.
Im Bergischen Land befindet sich neben der Fahrbahn eine weisse durcvhgezogene Linie... für langsame Fahrzeuge (Traktoren, oder so). Innerhalb geschlossener Ortschaften, gibt's natürlich einen Radweg. Diesen brauchen sie dann nicht benutzen... und ich tuckere dann immer mit 30/40 km/h hinter denen her, bis ich irgendwann mal überholen kann... weil ich's irgendwo mal gehört habe... oder gelesen.. oder im TV, oder so? :-/
carhol
28.03.2007, 17:32 Uhr
zu: Regeln für Rennradfahrer
@lambo-benni
meld dich dort an und du wirst dein blaues wunder erleben was es da für urteile, auslegungen und vorstellungen gibt. durban und steinböckin haben ja schon etwas dazu gesagt. momentan läuft dort mal wieder einer über die benutzungspflicht von radwegen.
ich halte mich aus radler threads dort wegen absoluter uneinsichtigkeit der dortigen radlerfraktion heraus.
holger
steinboeckin
28.03.2007, 17:44 Uhr
zu: Regeln für Rennradfahrer
Scheint ein Irrtum meinerseits zu sein. Der ADFC schreibt folgendes:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt jedoch keine Ausnahmeregelung von der Radwegebenutzungspflicht, die unmittelbar an bestimmte Fahrradtypen (wie z.B. Rennräder) oder an eine bestimmte Geschwindigkeit geknüpft ist. Insofern handelt es sich bei der Vermutung, dass Rennradbenutzer oder Mitglieder von Radsportvereinen pauschal von der Radwegbenutzungspflicht befreit sind, lediglich um eine (allerdings scheinbar weit verbreitete) Großstadtlegende, die aber nicht von der StVO gedeckt ist...
und weiter:
2) Geschlossene Verbände ab 16 Radfahrern dürfen die Fahrbahn auch dann zu zweit nebeneinander befahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist (geschlossener Verband gem. § 27 StVO). Dies gilt ebenfalls unabhängig vom benutzten Fahrradtyp; eine besondere Verbandsregel für Radrennfahrer gibt es nicht...
und das:
Mit dem Gewicht des Fahrrades hat die Frage der Radwegebenutzungspflicht übrigens nichts zu tun: Die manchmal in diesem Zusammenhang erwähnte 11 kg-Grenze hat keine Relevanz für die Radwegbenutzung, sondern für die Ausstattungsvorschriften zur Beleuchtung: Für Rennräder bis 11 kg gibt es die Sonderregelung, dass anstelle des sonst vorgeschriebenen Dynamos auch batterie- bzw. akkubetriebene Leuchten verwendet werden dürfen (§ 67, Abs. 11 StVZO). Diese müssen nicht fest am Rad angebracht sein, sind aber ständig mitzuführen.
Gruß
steinboeckin
steinboeckin
28.03.2007, 17:47 Uhr
zu: Regeln für Rennradfahrer
http://www.adfc.de/3218_1
Reisschuessel
29.03.2007, 07:47 Uhr
zu: Regeln für Rennradfahrer (@steinboeckin)
Schönen guten Morgen,
Danke für Deine ausführliche Recherche (ADFC hätte mir eigentlich auch mal selber einfallen können...).
Danke auch an alle anderen, die hier sachdienliche Hinweise gegeben haben.
Daß es tatsächlich keine Ausnahme bezüglich der Benutzung von Radwegen gibt, beruhigt mich.
Die Regel mit der Beleuchtung geht auch OK, sofern die Damen und Herren Radler diese dann auch benutzen ("Nachts sind alle Radler grau...").
Da habe ich doch glatt mal wieder was dazugelernt.
Schönen Tag noch - RS
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte
Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?
Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben
Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist
Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?
Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren
Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen
Mit Gegenverkehr
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