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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pueppchen
14.03.2007, 22:31 Uhr

Einbahnstraße

Hallo zusammen :)

ich hab eine Frage zum Thema Einbahnstraße.
Welche Strafe kommt auf einen zu, wenn man verkehrtrum durch eine Einbahstraße fährt?!
Hat es große Konsequenzen, oder bekommt nur ein Verwarngeld?!

Danke für die Beantwortung! :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.03.2007, 22:38 Uhr

zu: Einbahnstraße

Wenn nichts anderes dazukommt (besondere Gefährdung eines anderen o.ä.), sodaß man einen Straftatbestand draus machen könnte, bleibt es bei einem Buß- oder Verwarngeld in Höhe von 20 Euro.
Kommen erschwerende Umstände dazu, kann daraus ein B- Verstoß mit einem Punkt gemacht werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.03.2007, 22:38 Uhr

zu: Einbahnstraße

Mit PKW 20 €, als Radfahrer 15 €.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.