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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
ArthurDent
11.03.2007, 11:50 Uhr
Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.
Immer wieder kommt es während der Fahrstunde vor das wir auf einer Straße fahren und ich diese nicht genau einordnen kann. Ist es nun eine Landstraße eine Kraftfahrstraße oder eine Schnellstraße? Ist Schnellstraße und Kraftfahrstraße nicht das gleiche? Sind alle Bundestraßen Kraftfahrstraßen? Wodurch unterscheidet sich eine Landstraße von einer Schnell oder Kraftfahrstraße? Und ganz wichtig wieviel darf ich wo fahren wenn kein Geschwindigkeitsgebot gegeben ist??????
Ich blicks einfach nicht bitte erklärt es mir detailiert...
Im vorraus Vielen Dank!
ArthurDent
11.03.2007, 15:11 Uhr
zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.
Wäre schön wenn mir jemand das so beantworten könnte!
Danke.
Georg_g
11.03.2007, 15:59 Uhr
zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.
Der Begriff "Schnellstraße" ist nur umgangssprachlich und existiert in der StVO überhaupt nicht. Auch nennt man Straßen außerorts häufig "Landstraßen", obwohl es sich um Kreisstraßen oder Bundesstraßen handelt.
Für die Höchstgeschwindigkeit gelten zunächst mal außerorts 100 km/h. Davon gibt es genau 3 Ausnahmen:
1. Autobahn.
2. Bauliche Trennung (z.B. Leitplnake) zwischen deiner Richtung und dem Gegenverkehr.
3. Mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung, also insg. mind. 4 Fahrstreifen.
In diesen 3 Fällen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (natürlich nur, wenn nicht durch Verkehrszeichen eine niedrigere Geschw. angeordnet wird).
Ob eine Straße eine Kraftfahrstraße ist, spielt für dich als Pkw-Fahrer bei der Höchstgeschwindigkeit keine Rolle.
carhol
11.03.2007, 18:08 Uhr
zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.
@georg
kommt dir der nick nicht bekannt vor?
ich glaube da hatte nur jemand langeweile.
holger
Georg_g
11.03.2007, 18:16 Uhr
zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.
Arthur Dent kenne ich aus "Per Anhalter duch die Galaxis". Aus dem hiesigen Forum kenne ich ihn aber nicht, und auch die Suche brachte nur diesen einen Beitrag zu Tage. Was meinst du denn?
carhol
11.03.2007, 18:25 Uhr
zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.
der nick ist mal nicht so häufig.
sieh mal im vp.
holger
Georg_g
11.03.2007, 18:35 Uhr
zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.
Nun ja, nur weil es im VP einen "Arthur Dent" gibt, muss der nicht mit dem hiesigen "ArthurDent" (zusammen geschrieben) identisch sein. Bestimmte Nicks aus Romanen und Filmen gibt es in den Foren häufig, z.B. Legolas, Gandalf, Frodo, Darth Vader, Luke Skywalker und eben Arthur Dent.
durbanZA
11.03.2007, 22:20 Uhr
zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.
In Treu und Glauben gehe ich hier von redlichen Absichten des TE aus:
- Mit "Schnellstraße" wird umgangssprachlich eine Kraftfahrstraße bezeichnet. Diese erkennt man an den blauen Zeichen mit einem PKW drin.
Diese Beschilderung hat mit der Kategorie einer Straße allerdings nichts zu tun:
Eine Bundesstraße kann Kraftfahrstraße sein, genauso kann aber auch eine Land-, Kreis- oder Staatsstraße Kraftfahrstraße sein.
Der Begriff "Landstraße" fällt wieder in den Bereich der Kategorisierung deutscher Straßen, das hat was damit zu tun, wer für diese Straße Verantwortlich ist (Bund, Land, Kreis).
Die Kategorisierung (Bundesstraße, Landstraße, Kreisstraße) hat also nichts mit der Widmung (Außerortsstraße, Kraftfahrstraße, Autobahn) zu tun.
ArthurDent
12.03.2007, 14:27 Uhr
zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.
So jetzt nochmal,
Innerorts: 50 km/h
Ausserorts: 100 km/h
Auf Straßen mit baulicher Trennung der Fahrstreifen oder mit einer doppelt durchgezogenen Linie oder
mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung sowie Autobahnen und Kraftfahrstraßen gilt: Richtgeschwindigkeit 130 km/h
Ist das jetzt so richtig?
Georg_g
12.03.2007, 15:10 Uhr
zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.
»Ist das jetzt so richtig?«
Nein, die "doppelt durchgezogene Linie" ist nicht richtig. Es muss eine "bauliche Trennung" vorhanden sein, also ein Bauwerk, das dich mechanisch daran hindert, in den Gegenverkehr zu geraten (Mauer, Hecke, Leitplanke). Die durchgezogene Linie (egal ob einfach oder doppelt) darf zwar auch nicht überfahren werden, aber man *könnte* sie ja überfahren, wenn man wollte. Siehe meinen obigen Beitrag (Nr. 3)
durbanZA
12.03.2007, 15:21 Uhr
zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.
Auf einer Kraftfahrstraße ohne bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen und ohne mehrere Fahrstreifen pro Richtung gilt natürich auch 100 km/h.
ArthurDent
12.03.2007, 16:18 Uhr
zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.
Das mit der doppelt durchgezogenen Linie hab ich bei wikipedia gelesen hier der link: http://de.wikipedia.org/wiki/Schnellstraße vllt ist das ja falsch...
Gibt es Kraftfahrstraßen die nicht baulich getrennt sind?
Also kommt es eigentlich nur darauf an wie eine Straße ausgebaut ist? Gibt es Straßen die nicht baulich getrennt sind keine Geschwindikeitsgebotzeichen haben und trotzdem mehrspurig in jede Richtung gehn?
Sagt nicht das euch alles klar ist! Für mich wirds immer unklarer...
Georg_g
12.03.2007, 16:25 Uhr
zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.
Vergiss den Wiki-Artikel ganz schnell. Bei Wikipedia kann eben jeder seinen Senf dazu geben, und was dabei rauskommt, sieht man an dem Artikel.
»Für mich wirds immer unklarer.«
Ja, weil du die Sache mehr verkomplizierst als es nötig wäre. Dabei habe ich in meinem obigen Beitrag versucht, den Sachverhalt inhaltlich korrekt und trotzdem möglichst einfach darzustellen. Nochmal gefällig? Einfach mal lesen, versuchen zu verstehen, ggf. nochmal lesen, ggf. nochmal usw. usf. Bitteschön:
Für die Höchstgeschwindigkeit gelten zunächst mal außerorts 100 km/h. Davon gibt es genau 3 Ausnahmen:
1. Autobahn.
2. Bauliche Trennung (z.B. Leitplanke) zwischen deiner Richtung und dem Gegenverkehr.
3. Mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung, also insg. mind. 4 Fahrstreifen.
In diesen 3 Fällen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (natürlich nur, wenn nicht durch Verkehrszeichen eine niedrigere Geschw. angeordnet wird).
Ob eine Straße eine Kraftfahrstraße ist, spielt für dich als Pkw-Fahrer bei der Höchstgeschwindigkeit keine Rolle.
durbanZA
12.03.2007, 17:38 Uhr
zu: Schnellstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn.
Die Zusammenfassung von Georg trifft es genau.
Aber um noch mal auf Deine Fragen einzugehen:
» Gibt es Kraftfahrstraßen die nicht baulich getrennt sind? «
ja, die gibt es durchaus.
» Gibt es Straßen die nicht baulich getrennt sind keine Geschwindikeitsgebotzeichen haben und trotzdem mehrspurig in jede Richtung gehn?
«
die gibt es auch desöfteren.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte
Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?
Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist
Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben
Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw
Nur mit dem von rechts kommenden Bus
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte
Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?
Wenn die Radfahrerin
- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt
- am Ende des Radwegs anhält
- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten
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