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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
jules17
27.01.2007, 12:21 Uhr
Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
Hallo
hab da mal eine Frage. Und zwar, angenommen ich fahr auf einer ganz normalen Bundesstrasse, vor mir ein langsamer fahrendes Fahrzeug (LKW, etc.), ich sehe eine lange, einsehbare, freie Strecke zum überholen, überhole also. Während des Überholvorgangs fahren wir auf eine Kreuzung (also linksabbiegerspuren inkl, sperrfläche und dem ganzen Zeug), Ist es OK, über diese Spuren und Sperrflächen zu fahren, um wieder einzuscheren?
Und gilt hier generell Überholverbot?
steinboeckin
27.01.2007, 13:01 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
Hallo jules17,
ohne die Suchfunktion zu bemühen und Paragraphen zu wälzen:
An Kreuzungen, Einmündungen, Zebrastreifen etc. gilt generelles Überholverbot.
Alle durchgezogene Linien stellen eine virtuelle Mauer dar, also: nein.
Gruß
steinboeckin
jules17
27.01.2007, 13:26 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
ich überhole aber ja nicht an der kreuzung, sondern schon ein stück davor
Security_neu
27.01.2007, 13:32 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
Dann musst du bis zur Kreuzung wieder eingeschert sein. Wenn deine Kiste zu lahm ist, darfste halt nicht überholen.
Man sieht ja auch zwischen den Mittelmarkierung manchmal so Pfeile, die leicht nach rechts gebogen sind. Das heißt dann, ab zurück auf deine Fahrbahn!
Georg_g
27.01.2007, 13:32 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
An Kreuzungen und Einmündungen gilt kein generelles Überholverbot, wohl aber bei unklarer Verkehrslage, was an Kreuzungen und Einmündungen häufig der Fall sein wird.
Sperrflächen dürfen natürlich nicht überfahren werden, auch nicht zum Wiedereinscheren. Der Überholvorgang muss eben vor Beginn der Sperrfläche abgeschlossen sein.
carhol
27.01.2007, 13:34 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
du musst deinen überholvorgang vor überholverbot, durchzogenen linien, kreuzungen... beendet haben, mit anderen worten: wieder rechts sein.
holger
steinboeckin
27.01.2007, 13:49 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
Hallo Georg_g,
»Georg_g 27.01.07, 13:32 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
An Kreuzungen und Einmündungen gilt kein generelles Überholverbot, wohl aber bei unklarer Verkehrslage, was an Kreuzungen und Einmündungen häufig der Fall sein wird...«
An der Kreuzung zweier Landstrassen, schön übersichtlich einzusehen, darf ich überholen? Seit wann?
Gruß
steinboeckin
carhol
27.01.2007, 14:02 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
schon immer,
nur georg hat es genauer gesagt als ich.
holger
jules17
27.01.2007, 14:04 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
was erwartet mich für eine Strafe, wenn ich es tue? (bin ja froh, dass ich letztesmal genau zwischen den strichen und sperrflächen durchgefahren bin lol)
Aimee
27.01.2007, 14:09 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
Eine solche Aktion geht so lange gut, bis der Vordermann ohne zu blinken (!) auf die Abbiegespur wechselt. Rück- und Seitenspiegel sind vielen Fahrern eh nur lästige Deko.
Aimee
durbanZA
27.01.2007, 14:14 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
ähm.. ist hier das Überholen über die Linksabbiegerspur gemeint? Das ist natürlich ebenso grundsätzlich verboten!
Georg_g
27.01.2007, 17:36 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
»Hallo Georg_g,
An der Kreuzung zweier Landstrassen, schön übersichtlich einzusehen, darf ich überholen? Seit wann?
Gruß
steinboeckin«
Wie Holger schon geschrieben hat: Schon immer. In der StVO steht nun mal nichts von einem generellen Überholverbot an Kreuzungen oder Einmündungen (anders ist es an Fußgängerüberwegen).
carhol
27.01.2007, 18:16 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
hallo kahleberger,
hast du mal auf den nick gesehen?
jules 17 , ich glaube nicht das das sein geburtsjahr ist
steinboeckin
27.01.2007, 18:29 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
Sorry, ich war davon überzeugt.
Danke für die Belehrung.
Gruß
steinböckin
MuE
27.01.2007, 18:34 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
@Aimee
Bei solch einem Fall sind dann aber, soweit ich mich erinnern kann, beide Parteien Schuld.
Mein Bruder hatte solch einen Fall.
Er wollte von einer Hauptstr. in eine Nebenstr. abbiegen und setzte Blinker. Er hatte den Gegenverkehr abgewartet und setzte dann das Abbiegen an, als ihn Links ein Fahrzeug überholte und streifte. Bin der Meinung das ging auf Teilschuld aus, da er als Linksabbieger den hinteren Verkehr hätte beobachten müssen und der Überholer an Kreuzungen und Einmündungen nicht hätte überholen dürfen.
Irgendwie so war das.
jules17
27.01.2007, 19:11 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
Die Frage war NICHT, ob es erlaubt ist, über sperrflächen zu fahren (den nick hab ich seit 4 jahren...damals war es mein alter), sondern ob es erlaubt ist, OHNE die Sperrflächen zu überfahren, hier zu überholen bzw. einen Überholvorgang abzuschließen.
Georg_g
27.01.2007, 20:36 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
Na ja, in deinem Ausgangsbeitrag liest sich das aber ganz anders:
»Ist es OK, über diese Spuren und Sperrflächen zu fahren, um wieder einzuscheren?«
MuE
28.01.2007, 01:03 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
Man kann das auch falsch verstehen. Denn man könnte ja auch ausscheren bevor die Sperrfläche beginnt, die leichte Linkskurve auf der linken Fahrspur an der Sperrfläche und dem zu überholenden vorbei fahren und hinter der Sperrfläche wo das Überholverbot aufgehoben wird wieder einscheren.
und es gibt mit Sicherheit genügend Leute die sowas machen. Mein Vater wär so jmd. Der überholt ja auch am Ortseingang links an der Verkehrsinsel vorbei. Schläge hilft da leider nicht mehr......
MuE
28.01.2007, 10:30 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
Er meint es vielleicht für sich richtig, was andere aber als zwei/mehrdeutig auslegen können/wollen.
Man sollte keinen wegen seiner Wortgewandtheit mit dem was er tut, Kraftfahrzeug führen, gleichstellen.
Denn auch "höhere Personen", die Wortgewandtheit haben, bauen genügend Unfälle.
jules17
28.01.2007, 11:23 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
Das sehe ich auch so. Herr Kahleberger hält sich scheinbar für etwas besonderes.
00peugeot00
28.01.2007, 12:23 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
was hat das formulieren einer frage mit autofahren zu tun??? so ein schwachsinn...
Lambo-Benni
29.01.2007, 09:17 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
werte Betroffene,
indes ist Meister Kahleberger möglicherweise etwas Besonderes!?
Allerdings lautet die Frage im Eröffnungsbeitrag, ob man u.a. diese Markierungen überfahren darf. Die Antwort darauf lautet klar "Nein!".
Maitredujeu
14.02.2007, 17:06 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
Natürlich darf man nach der StVO nie eine durchgezogene Linie überfahren, nur sein wir doch mal ehrlich. In ungefährlichen Situationen macht das so gut wie jeder Autofahrer mal; z. B. wenn man auf die Linksabbiegerspur wechseln will, die total leer ist, während gleichzeitig die durchgehend e Spur überfüllt ist. Dann schere ich, wenn kein Gegenverkehr behindert wird, kurz aus, und fahre dann auf die Linksabbiegerspur. In der Fahrprüfung sollte man natürlich lieber warten und der Zeitverlust ist ja in der Prüfung eher vorteilhaft :)
00peugeot00
15.02.2007, 12:32 Uhr
zu: Überholen (abbiegespur - sperrfläche)
denk ich auf @ maitredujeu.
oder es kann sein, dass, wenn man einen lkw überholt (auf einer extrigen überholspur) mal ein bisschen zu spät dran ist, und erst auf der sperrfläche wieder einschert.
sollte zwar nicht vorkommen, aber solang niemand gefährdet ist, was ist so schlimm daran?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-001 / 3 Fehlerpunkte
Ein Kraftfahrer hat zu viel Alkohol getrunken und darf deshalb nicht mehr fahren. Wie kann er seine Fahrtüchtigkeit nicht wiederherstellen?
Indem er
- eine halbe Stunde spazieren geht
- zwei Tassen starken Kaffee trinkt
- eine halbe Stunde schläft
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich?
Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten
Beschleunigt weiterfahren, weil der Gegenverkehr warten muss
Weiterfahren und auf den Gehweg ausweichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen diese Straße nicht benutzen?
Handfahrzeuge
Kraftfahrzeuge aller Art
Motorräder und Fahrräder, die geschoben werden
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