    
 | 
 
 
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
  Shark  
22.01.2007, 14:01 Uhr 
Mitlaufende Parkscheibe!
Hi, 
 
mir ist vor paar Minuten bei Ebay eine "mitlaufende Parkscheibe" unter die Augen gekommen. 
 
Natürlich muss man sie eigentlich ausschalten, sobald man sie benutzt. 
 
Was ist aber wenn man das nicht tut, und eine Politesse bekomt das mit? 
 
  Security_neu  
22.01.2007, 14:03 Uhr 
zu: Mitlaufende Parkscheibe!
Du darfst sie GAR NICHT verwenden in Deutschland. Denn woher sieht die Politesse ob die Mitläuft? ;-) 
 
Oder du bringst sie so an, dass die Elektrik hinten dran nicht ersichtlich ist. 
 
  Shark  
22.01.2007, 14:14 Uhr 
zu: Mitlaufende Parkscheibe!
Wäre ja auch nicht ersichtlich, da sie relativ flach ist. 
 
Aber angenommen die Politesse läuft vorbei, sieht das die Scheibe auf z.b. 12 Uhr steht. Ne viertel Stunde später geht sie wieder vorbei und sieht das sie nun auf 12.15 steht, hat aber eindeutig gesehen das keiner am Fahrzeug war. 
 
Was würde geschehen? 
 
  carhol  
22.01.2007, 15:12 Uhr 
zu: Mitlaufende Parkscheibe!
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit  
       
 An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 5 €      
63.1 bis zu 30 Minuten 5 €      
63.2 bis zu 1 Stunde 10 €      
63.3 bis zu 2 Stunden 15 €      
63.4 bis zu 3 Stunden 20 €      
63.5 länger als 3 Stunden  
 
holger 
 
 
  Borni  
22.01.2007, 20:52 Uhr 
zu: Mitlaufende Parkscheibe!
Dann doch lieber länger als 3 Stunden;-) 
 
  Ps2spieler  
22.01.2007, 21:35 Uhr 
zu: Mitlaufende Parkscheibe!
Das habe ich auch mal bei ebay bei rumstöbern gefunden. Finde schon lustig was man durch ebay alles Legal verkaufen darf aber Benutzer nicht anwenden darf.  
 
  trexer  
22.01.2007, 23:07 Uhr 
zu: Mitlaufende Parkscheibe!
Was bringt es... eine richtig eingestellte Parkuhr darf eh nur auf volle und auf halbe Stunden gestellt werden. Wenn man bei uns auf Zwischenzeiten stellt wird man mit 5€ zur Kasse gebeten. 
 
  Security_neu  
22.01.2007, 23:44 Uhr 
zu: Mitlaufende Parkscheibe!
"Wenn man bei uns auf Zwischenzeiten stellt wird man mit 5 EURO zur Kasse gebeten." 
 
Na eure Stadt hats aber nötig! Ist doch übertrieben, wegen sowas ne Knolle zu verpassen. 
 
  Aimee  
23.01.2007, 07:30 Uhr 
zu: Mitlaufende Parkscheibe!
In einschlägigen Elektronikfachmärkten gibt es die mitlaufende Parkscheibe auch.  
 
In meiner Stadt läuft vieles mit Parkscheibe und natürlich wird das auch kontrolliert. Das ist gut, nur für Leute von außerhalb, die den ganzen Tag hier arbeiten müssen, nicht. Die können nicht alle 3 Stunden ihre Arbeit unterbrechen und die Parkscheibe (unerlaubterweise) weiterstellen.  
Deshalb habe ich für eine solche Erfindung Sympathie. 
 
Aimee 
 
  Lothar    
23.01.2007, 09:35 Uhr 
zu: Mitlaufende Parkscheibe!
»In meiner Stadt läuft vieles mit Parkscheibe und natürlich wird das auch kontrolliert. Das ist gut, nur für Leute von außerhalb, die den ganzen Tag hier arbeiten müssen, nicht. Die können nicht alle 3 Stunden ihre Arbeit unterbrechen und die Parkscheibe (unerlaubterweise) weiterstellen. « 
Der Sinn der Parkscheibenregelung ist, die knappen Parkplätze gerechter auf alle Parkplatzsuchenden zu verteilen. Sie erfüllt somit eine soziale Aufgabe. Für Langzeitparker, die dort arbeiten, sollte der Arbeitgeber Parkraum zur Verfügung stellen, oder ein Jobticket anbieten. Ansonsten bräuchtest Du gar nicht erst versuchen, nach 9 Uhr in die Stadt zu fahren, da alle Arbeitnehmer die Parkplätze belegt halten und auch vor 18 Uhr nicht wieder räumen. 
 
Der Verkauf und Besitz dieser automatischen Parkscheiben ist natürlich nicht verboten, weil deren Gebrauch auch nicht verboten ist. Nur im Geltungsbereich der STVO ist er nicht gestattet.  
Gruß 
Lothar 
 
 
 
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte 
Womit müssen Sie rechnen? 
  
Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor 
Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus 
Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet 
 
  
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-001 / 3 Fehlerpunkte 
Worauf müssen Sie im Interesse der Umweltschonung achten? 
Längeres Laufenlassen des Motors im Stand vermeiden 
Unnützes Hin- und Herfahren vermeiden 
Häufig mit hoher Drehzahl fahren 
 
  
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte 
Wer parkt? 
Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet 
Wer länger als drei Minuten hält 
Wer sein Fahrzeug verlässt 
 
  
 
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten: 
 
   
  
 | 
 
 
  
 | 
  | 
 |