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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
bsau
07.11.2006, 08:50 Uhr
Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
Ärgere ich mich zurecht?
Situation: Kreuzung
Der Fußgänger auf rechtem Gehweg (also ich) geht gerade aus über die Kreuzung (Überweg).
Das Fahrzeug (auf der Fahrbahn links neben ihm) biegt rechts ab.
Dabei kreutz es den Weg des Fußgängers.
Meines Erachtens hat der Fußgänger Vorrang (unabhängig des Fußgängerüberweges auf dem er sich befindet).
Stimmt das?
Wenn ja, gilt das auch für Straßenbahen? (Für die soll es ja als Schienenverkehr Sonderregen geben).
Wenn es auch für Straßenbahnen gilt, gilt dies auch für Busse auf Straßenbahnfahrspuren, da die dort als Schienenverkehr gelten?
Und wenn nicht, ist der Vorrang des Fußgägers mit dem Schild "Füßgänger - Bus/Straßenbahn beachten" aufgehoben?
Wenn das jemand sicher weiß, kann er mir doch auch bitte schreiben, wo das steht.
tolu
07.11.2006, 10:32 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
nicht ganz richtig. strassenbahnen haben vorrang (ergibt sich aus dem langen bremsweg der strassenbahnen). mit den bussen auf strassenbahnwegen bin ich mir nicht sicher.
Lambo-Benni
07.11.2006, 10:38 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
Kahleberger, Du bist super drauf! Bleib so! :D
Der Tag ist gerettet.
Thorsten
07.11.2006, 11:43 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
@ tolu
das ist doch nicht dein ernst? Die Straßenbahn hat Vorrang weil sie einen langen bremsweg hat?
dann hat ein Fahrzeug mit schlechten bremsen und somit einem längeren bremsweg immer Vorrang...gut zu wissen :-)
Kahleberger hat es schon richtig dargestellt.
Lambo-Benni
07.11.2006, 11:46 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
Tolu, Du kannst das auch nicht so verallgemeinern. Das die Straßenbahn immer Vorfahrt hat ist gar nicht so weit hergeholt...
carhol
07.11.2006, 12:02 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
>> Das die Straßenbahn immer Vorfahrt hat ist gar nicht so weit hergeholt... <<
von wo ist das den hergeholt??
holger
durbanZA
07.11.2006, 13:37 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
u.a. aus der DDR- StVO, die aber vor ziemlich genau 16 Jahren ihre Gültigkeit verloren hat. Aber das Gerücht, daß eine Straßenbahn grundsätzlich Vorrang hat, hält sich hartnäckig. Natürlich sollte man allerdings den extrem langen Bremsweg einer Tram bedenken.
Lambo-Benni
07.11.2006, 13:41 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
Ist es in der Schweiz nicht so, dass sogar der Linienbus Vorfahrt hat (wenn keine Verkehrszeichen da sind, die die Vorfahrt regeln)?
tolu
07.11.2006, 16:23 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
ich studiere in der schweiz. da haben busse keinen vorrang. nur trams (strassenbahnen). das ist auch in D so. oder hast schonmal eine strassenbahn halten gesehen, damit ein fussgänger über die strasse kann.
ich sagte auch nichts von "immer vorrang". aber sicher am zebrastreifen.
carhol
07.11.2006, 16:55 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
.. und in papua-neuguinea muss man nur rückwärts fliegende busse durchlassen.
leute wir sind in d-land und hier sind strassenbahnen ganz normale verkehrsteilnehmer. mit allen rechten und pflichten.
holger
Georg_g
07.11.2006, 17:27 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
Na ja, eine Ausnahme gibt es schon: Straßenbahnen müssen an Zebrastreifen nicht anhalten, um Fußgänger passieren zu lassen.
steinboeckin
07.11.2006, 17:39 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
Hallo,
das wüsste ich aber jetzt auch gern genau.
Situation:
Eine zweispurige Fahrbahn für jede Seite. In der Mitte befinden sich die Strassenbahnschienen. Weil die Fahrbahn sich verengt, fährt nun die Strassenbahn auf der einen Spur. Habe ich dann mit meinem Auto zu warten; die Strassenbahn vorzulassen?, und zuckele hinter ihr her?
Gruß
steinboeckin
Georg_g
07.11.2006, 17:51 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
Ja, in dem Fall muss man die Straßenbahn durchlassen. § 2 Abs. 3 StVO:
"Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen."
steinboeckin
07.11.2006, 17:54 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
thx :-)
tolu
07.11.2006, 19:03 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
dann hatte ich doch recht. ich bezog meine aussage nur auf fussgänger bzw. zebrastreifen.
ich denke hier gab es missverständnisse.
bsau
08.11.2006, 08:48 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
Hallo
und besten Dank für die rege Anteilnahme.
Das zeigt ja, das die Sache nicht einfach ist.
Wenn ich alles richtig verstehe habe ich im Prinzip recht -
nur die Straßenbahnfrage ist nicht geklärt. Vorfahrt/Varrang wegen längeren Bremsweg soll es ja bei (Segel-)Schiffen gebe. Aber an Land.
Ich lasse der Straßenbahn immer den Vorrang, da der stärkere Verkehrsteilnehmer ist. Wäre auch 'ne nette Regel. Der bei einem möglichen Zusammenstoß Unterlege hat dem Überlegenen Vorfahrt zu gewähren.
gruß & dank
b
Georg_g
08.11.2006, 10:01 Uhr
zu: Rechtsabbieger - Vorrang Fußgänger
»Der bei einem möglichen Zusammenstoß Unterlege hat dem Überlegenen Vorfahrt zu gewähren.«
Also hat der 40-Tonner am Stop-Schild Vorfahrt gegenüber dem Smart, der sich auf der Vorfahrtstraße befindet? Und Radfahrer sind gegenüber Autos grundsätzlich wartepflichtig?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?
Durch falsche Beladung
Durch falsch eingesetzte Glühlampen
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Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?
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