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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dirk17
05.08.2006, 11:13 Uhr

Polizei in Zivil

Hallo zusammen!

Aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage! Wie verhält es sich mit der Androhung unmittelbaren Zwangs, Fesselung von Personen und dem Schußwaffengebrauch bei einem Polizisten der nicht im Dienst ist? Hintergrund ist ein Überholvorgang auf der Autobahn, bei dem das Fahrzeug des Polizisten angeblich geschnitten wurde! Er verfolgt den vermeintlichen Übeltäter und will die Personalien feststellen! Dazu setzt er die oben genannten Mittel ein!

Liebe Grüße

Dirk Lange

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
05.08.2006, 11:50 Uhr

zu: Polizei in Zivil

Hallo Dirk17,
Googel sagt das:

"...verpfichtet zum einschreiten außerhalb des dienstes ist der polizeivollzugsbeamte bei

-unmittelbar bevorstehenden gefahren und störungen für die öffentl. sicherheitundordnung mit erheblichen folgen

-verbrechen

-vergehen, wenn schwere, umfang und unrecht die allgemeinheit besonders berühren

und

keine polizeikrfte anwesend oder nicht rechtzeitig hinzugezogen werden können

oder diese hilfe benötigen

-amtliches tätigwerden, welches keinen aufschub duldet

und

man als polizeiangehöriger erkannt und um amtshilfe oder unterstützung gebeten wird"

"...oder

man durch unifom am ort des geschehens ist und die bevölkerung ein tätigwerden erwartet.

berechtigt zum einschreiten ist der beamte außerhalb seines dienstes, wenn aufgrund der bedeutung der sache und die dringlichkeit ein einschreiten angemessen scheint.

hinsichtlich derer, die zum einschreiten verpflichtet/berechtigt sind, dürfte es ggf. unterschiedliche regularien in den einzelnen BL geben..."

Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.08.2006, 02:42 Uhr

zu: Polizei in Zivil

@ Dirk17:

Du wirst hier im Forum keine brauchbare Informationen erhalten, die gezielt auf den von dir geschilderten Fall zutrifft, zumal deine Schilderung - so zumindest meine Vermutung - auch einige Lücken aufweist. Es mag ja immer etwas Unglaubliches geben - aber eine Fesselung und die Androhung des Schusswaffengebrauchs wegen des Geschnittenwerdens bei einem Überholvorgang halte ich für einen absurden Vorwurf.

Gegen Willkür seitens staatlicher Organe sollte man immer vorgehen. Umgekehrt sollte man sich aber auch im Internet nicht auf der Grundlage "zurechtgebogener" Geschichten Beistand erhoffen.Wenn du (bzw. der Betroffene) der Meinung bist, dass deine Rechte irgendwie verletzt worden sind, dann empfehle ich dir, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dirk17
07.08.2006, 05:39 Uhr

zu: Polizei in Zivil

Hallo zusammen!

Vielen Dank für Eure Statements. Nachfolgend die Details zum Sachverhalt:

Die Verfolgung geht so von statten, dass der Polizist, den vermeintlichen Übeltäter an einer STOP-Kreuzung in einem Waldstück nach der Autobahnausfahrt zur Rede stellen will und aussteigt. Der "Übeltäter" bemerkt ihn beim Anfahren im Rückspiegel. Er fühlt sich bedroht und wendet spontan. Der Polizist nimmt die Verfolgung wieder auf, der Übeltäter würgt kurz darauf den Motor ab und legt beim Anfahren vor lauter Angst den Rückwärtsgang ein, um aber sofort nach Bemerken des Fehlers den Vorwärtsgang einzulegen und erneut zu wenden und seine Fahrt in die anfängliche Richtung fortzusetzen, sein Ziel ist es nun die nächstgelegene Ortschaft zu erreichen und unter Menschen zu kommen. Im Ort fährt er rechts ran. Der PKW des Polizisten direkt daneben. Als der "Übeltäter" den Fensterheber betätigt, sieht er wie der Polizist aussteigt und die Waffe auf ihn richtet, der vermeintliche Übeltäter muss das Fahrzeug über die Beifahrerseite verlassen und bekommt Handschellen angelegt! Ein Dienstausweis wird ihm nicht gezeigt!

Liebe Grüße

Dirk Lange

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
07.08.2006, 07:33 Uhr

zu: Polizei in Zivil

Hallo Dirk,
die Panik des "Übeltäters" (wenden bei Erblicken des Polizisten im Rückspiegel, aus lauter Angst den Rückwärtsgang anstatt den Vorwärtsgang einlegen und die Flucht fortsetzen) machen die nachfolgenden Handlungen des Polizisten für mich, als LAIE verständlich. (Ausgeschlossen die Tatsache bei einer Phobie vor "Respektspersonen", mit oder ohne Uniform... soll's ja geben.)
Wenn es ein Polizist in zivil war, um so mehr.
Wenn es einer ausserhalb des Dienstes war, ebenso.
Alles, wie schon erwähnt, aus meiner Sicht als LAIE.
Sind Polizisten immer verpflichtet, unerheblich ob in zivil oder uniformiert, bei Dienstausführung ihren Ausweis UNAUFGEFORDERT vorzuzeigen?
Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dirk17
07.08.2006, 09:59 Uhr

zu: Polizei in Zivil

@steinboeckin

Die von Dir beschriebene Phobie scheidet aus, da ein Unterschied zwischen Psycho und Polizist nicht als solcher auszumachen war!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
08.08.2006, 13:38 Uhr

ALLE MENSCHEN SIND AUSLÄNDER - FAST ÜBERALL!

sonhol schrieb:

"Was sich einige gegenüber der polizei herausnehmen, besonders unsere ausländischen "mitbürger", ist schon langsam nicht mehr feierlich."

---------

Lieber sonhol,

solche platten Aussagen kannst Du Dir wirklich sonstwohin schmieren. Was sollen die Anführungsstriche bei dem Wort Mitbürger? Wieso besonders die ausländischen? Was sollen solche dämlichen, nicht auf der Wahrheit basierenden Aussagen?
Sorry, aber hier hört's ja nun wirklich auf.

Idioten gibt's ja wohl in jeder Nation!!! Also bitte, halt mal den Ball flach...

Danke an warnecke, der diese wirklich peinliche Aussage wieder richtig gerückt hat.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

Vor dem Andreaskreuz

Unmittelbar vor den Schienen

In Höhe der Schranke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers

Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr