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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CoN
10.07.2006, 21:38 Uhr

Auf Blinken Verlass?

Hallihallo!
Hab ma ne ganz blöde Frage weil mich mein Dad damit immer nervt...und zwar:
Wenn ich in einen Kreisverkehr einfahren will und es befindet sich ein Auto im Kreisverkehr das aus dem Kreisverkehr hinausfahren will und blinkt,kann ich mich dann auf dieses Blinken verlassen? Bzw wenn ich einfahre weil dieses Auto blinkt derjenige aber ausversehen geblinkt hat oder sich s anders überlegt hat und mir dann reinfährt, ist er dann Schuld oder ich?
hoffe ihr könnt mir helfen....
CoN

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
10.07.2006, 21:48 Uhr

zu: Auf Blinken Verlass?

Vollschuld oder nur Teilschuld?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
11.07.2006, 08:53 Uhr

zu: Auf Blinken Verlass?

CoN, vergiss einfach Paragraphen, OLGs und Aktenzeichen, und

Verlass dich niemals auf Blinken!!!

Denn sehr viele (mich eingeschlossen) vergessen manchmal den Blinker (ein- oder auszuschalten).
Und die wirst nicht wollen, dass auf deinem Grabstein steht "nach Par.4711 Abs.45 haette er aber nur Teilschuld gehabt"....

Blinken ist eine Absichtserklaerung: tue es immer selber, aber verlass dich nicht darauf dass andere es tun.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fredo
23.07.2006, 12:11 Uhr

zu: Auf Blinken Verlass?

Warte einfach bis der "Blinker" abgebogen ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
23.07.2006, 12:55 Uhr

zu: Auf Blinken Verlass?

Soweit zur Theorie, in der Praxis blinkt 95 % der Leute in einem Kreisverkehr leider überhaupt nicht mehr.

Aimee

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B

Ich darf durchfahren

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mängel an einem Fahrzeug können zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen?

Unzureichende Bremswirkung

Defekte Schlussleuchten

Abgefahrene Reifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h