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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
Lizzard
08.05.2006, 19:51 Uhr
zu: Autounfall
Das hat ja ordentlich geknallt. Das lohnt nichtmehr zu reparieren. Der Golf ist hin. Sozusagen wirtschaftlicher Totalschaden.
So wie sich das anhört hast du die Vollschuld. Grob geschätzt ist die Kiste vielleicht noch maximal 500 € Wert gewesen, also hält sich der eigene Schaden in Grenzen.
Wie siehts jedoch mit der Unfallgegenerin aus? Was fuhr die für ein Auto und wie stark beschädigt war dies?
Was mich auch noch interessiert. Aus welchen Grund bremste die vor dir denn so stark?
DaRealAd
08.05.2006, 19:57 Uhr
zu: Autounfall
Zur Schuld: Hauptschuld liegt bei dir, da du wohl einen zu geringen Sicherheitsabstand hattest oder unaufmerksam warst, sonst wäre aus ja nicht zum Unfall gekommen. Die Fahrerin vor dir kann eine Teilschuld haben, wenn die Vollbremsung grundlos war, sowas wäre aber nur durch entsprechende Zeugenaussagen zu beweisen.
Zur Probezeit: Hat dir die Polizei einen Tatvorwurf gemacht? Hast du ein Verwarngeld bezahlt? Also entweder es passiert nichts, oder du musst 35 € Verwarngeld zahlen. Auf die Probezeit hat das keine Auswirkung
Zum entstandenen Schaden: Du bist erstmal schadenersatzpflichtig für den Schaden am Golf sowie für den entstandenen Fremdschaden bzw die aus der Höherstufung in der Versicherung entstehenden Mehrkosten.
Da es sich hier aber um eine Gefälligkeitsfahrt handelte, kannst du dafür nicht voll haftbar gemacht werden.
Am besten wäre es, wenn ihr euch da gemeinsam irgendwie einigt, und jeder einen Teil des Schadens zahlt. Einen Rechtsstreit vor Gericht muss man ja nicht unbedingt anfangen wegen sowas.
Reparieren lassen könnte man das sicherlich bei einem Unfallinstandsetzer auch mit Gebrauchtteilen. Kosten vielleicht 1000 €?
durbanZA
08.05.2006, 20:03 Uhr
zu: Autounfall
Du wirst die Hauptschuld bekommen. Da gibt es nix drumherum zu reden. Solch ein Auffahrunfall ist das Ergebnis eines zu kleinen Sicherheitsabstandes. Dem Autofahrer wird vom Gesetzgeber zugemutet, im Falle einer Vollbremsung (zB wegen Gefahr) des Vordermannes rechtzeutig zum Stehen zu kommen.
Soviel zum zivilrechtlichen Teil. Übrigens solltest Du der Versicherung nicht erzählen, daß Du was hochhackiges anhattest!
Aufgrund des geringen Sachschadens und des gottseidank ausgebliebenen Personenschadens gehe ich nicht davon aus, daß Dir etwas in Bezug auf die Probezeit droht. Wahrscheinlich wirst Du ein Verwarngeld zahlen müssen, was aber keine weiteren Auswirkungen auf Deine Fahrerlaubnis hat.
Ob es sich lohnt, den Golf zu reparieren und was das kosten wird, kann Dir am sichersten ein Sachverständiger sagen.
Übrigens sähe die Schuldverteilung kaum anders aus, wenn die Frau vor Dir ungerechtfertigter Weise gebremst hätte, es sei denn, die hätte das vorsätzlich getan, um Dich auffahren zu lassen, was ich hier bezweifle...
Hoffe, Dir geholfen zu haben!
Durban
Lizzard
08.05.2006, 20:43 Uhr
zu: Autounfall
Zu den Golf: Mach mal ein Bild mit offener Motorhaube (Kamera auf den Motorraum gerichtet). Meine Vermutung ist, dass sich innen ne Menge verzogen hat. Vielleicht hat der Kühler noch was abbekommen wer weiß.
Son Sachverständiger kann enorm teuer sein. Würde ich eher von Abraten und ggf. nen Bekannten zu Rate ziehen der etwas Ahnung hat. Aber mach erstmal nen Bild vom Motorraum.
Der Schaden des Unfallgegners wird vermutlich deutlich die 1000 € Marke übersteigen, so wie sich das anhört.
Wenn die Ampel rot war und du voll hinten drauf bist, haste keine Chance.
Die Bremsspur wird immer vermessen. Dient zum Protokoll und ist was ganz normales. Würde die angenommen wesentlich länger sein, als für 50 Kmh üblich, kann dir noch überhöhte Geschw. vorgeworfen werden.
jules17
08.05.2006, 21:05 Uhr
zu: Autounfall
20 meter bremsweg? bei ner vollbremsung? du musst mit mindestens 60 Sachen unterwegs gewesen sein...bei 50 wäre der normale bremsweg 25 meter, für gefahrbremsung nur 12,5 Meter
Da du ja dann hintendrauf gefahren bist, war dein bremsweg sogar länger als 20 meter...wenn nicht sogar 25-30 meter so wie du draufgeknallt bist...also warens wohl etwas mehr wie 50, stimmts?
jules17
08.05.2006, 21:29 Uhr
zu: Autounfall
Die volle Schuld...solange du nicht über 70km/h unterwegs warst, passiert dir nichts, obwohl dann noch das mit dem abstand dazu käme...wenn du pech hast, probezeitverlängerung auf 4 Jahre, Aufbauseminar (ca 400€)...
durbanZA
08.05.2006, 23:07 Uhr
zu: Autounfall
Ich glaube nicht, daß hier ein A-Verstoß zur Last gelegt wird. Die Läne der Bremsspur wird, idR nur gemessen, damit anhand der gefahrenen Geschwindigkeit eine Unfallrekonstruktion für die zivilrechtliche Schuldaufteilung hergestellt werden kann.
Waechter im All
09.05.2006, 15:17 Uhr
zu: Autounfall
Na, IHR macht es euch aber einfach...
HAFTBAR für den Unfall ist der Halter des Golf. Dessen Haftpflichtversicherung muss den Schaden am Vordermann zahlen, und wenn es eine Vollkaskoversicherung gibt, zahlt DIE den Schaden am Golf.
SCHULD am Unfall ist aber unsere junge Freundin ("zu geringer Sicherheitsabestand"). Es dürfte also darauf hinaus laufen, dass die Versicherung der Mama der Freundin versuchen wird, sich das Geld von Julie wiederzuholen.
tolu
09.05.2006, 15:17 Uhr
zu: Autounfall
im westenlichen ist alles gesagt worden. der golf wird ein totalschaden sein. der rahmen wahrscheinlich auch gestaucht. da ist nix mehr. zumal die versicherung nur den zeitwert ersetzt.
aber wieso musst du nochmal fahren? es ist doch nicht dein auto. ich würde nicht mehr damit fahren. das soll die besitzerin bzw. ihre tochter machen. das auto ist eh nicht mehr verkehrsfähig.
einige dich mit der mutter über die kosten. schliesslich ist ihre tochter nicht unschuldig an der sache.
Waechter im All
09.05.2006, 16:25 Uhr
zu: Autounfall
Mein Gott, was für ein Schlaumeier!!!
DAS kannst Du vom bloßen Blick auf drei Bilder sagen? Ich sage dazu BLÖDSINN!!!
Genau so gut könnte ich sagen: Da kommt ne neue Motorhaube rauf, ne neue Stoßstange drunter und dann ist alles wieder wie neu.
Warum seid ihr alle hier so absolut mit solchen Behauptungen???
Lizzard
09.05.2006, 16:53 Uhr
zu: Autounfall
>>>Warum seid ihr alle hier so absolut mit solchen Behauptungen??? <<<
Absolut? Meinst du damit es denken alle, dass sie recht haben??
Tust du das nicht auch?
tolu schrieb außerdem:
>>>im Wesentlichen ist alles gesagt worden. der golf wird ein totalschaden sein.<<<
WIRD ist hier das entscheidende Wort. Hätte er ganz strikt gesagt: "Der Golf IST ein Totalschaden", wäre das was Anderes gewesen.
Nochmal zu den Versicherungen:
Ich versteh allerdings auch nicht ganz warum hier einige denken die Versicherung zahlt den Schaden. Da die Unfallfahrerin nicht als Fahrerin angemeldet ist, wird da überhaupt nichts bezahlt.
Also müssen diejenigen den Sachschaden unter sich regeln.
Waechter im All
09.05.2006, 17:05 Uhr
zu: Autounfall
@ Lizzard
>>Ich versteh allerdings auch nicht ganz warum hier einige denken, die Versicherung zahlt den Schaden. Da die Unfallfahrerin nicht als Fahrerin angemeldet ist, wird da überhaupt nichts bezahlt.<<
Sorry, aber das ist kompletter Unsinn!
Ein Auto MUSS versichert sein, weil es gefährlich ist. Und wenn es einen Schaden anrichtet, MUSS die Versicherung auch zahlen. Dabei spielt es keine Geige, wer gefahren ist (das ist höchstens bei nem Mietwagen relevant, entbindet aber auch nicht von der Haftpflicht dem Geschädigten gegenüber).
Ein völlig anderes Thema ist dagegen die Frage, ob die die Plicht zur Haftung übernehmende _HAFT_PFLICHT_-Versicherung (!Achtung!) das so sang- und klanglos tun wird oder ob sie nicht hinterher versucht, das Geld von der jungen Dame wiederzukriegen, die den Unfall letztlich verursacht hat. Von der Fremdfahrerin, sprich: von Juli88.
Lizzard
09.05.2006, 17:10 Uhr
zu: Autounfall
>>>egal ob "wird" oder "ist". Alleine die Tatsache, aufgrund _dieser_ Bilder überhaupt _irgendeine_ Aussage zu treffen ist unsinnig. <<<
Finde ich nicht. Anhand der Bilder kann man doch deutlich erkennen, dass es erhebliche Verformungen gegeben hat.
Hast du schonmal nen Blechschaden gehabt? Da fängt der Spaß bei 1000 € an...
Es kommt natürlich immer drauf an, wie sehr man auf ein Auto wert legt. Ich gehe hier davon aus das Auto so zu reparieren, dass man ein Unfall nichtmehr erkennt.
Mit Schrottteilen nachrüsten kann jeder.
Ich wiederhole es auch nochmal. Lass dich von irgendjemanden beraten.
Lizzard
09.05.2006, 17:12 Uhr
zu: Autounfall
>>>>>Ein völlig anderes Thema ist dagegen die Frage, ob die die Plicht zur Haftung übernehmende _HAFT_PFLICHT_-Versicherung (!Achtung!) das so sang- und klanglos tun wird oder ob sie nicht hinterher versucht, das Geld von der jungen Dame wiederzukriegen, die den Unfall letztlich verursacht hat. Von der Fremdfahrerin, sprich: von Juli88. <<<<
Naja, das ist es doch was ich meine. Die Versicherung holt sich den Zaster wieder, also wird nix bezahlt. Wenn du so willst wird nur geliehen...
Waechter im All
09.05.2006, 17:27 Uhr
zu: Autounfall
AAAAaaarrrgh (seufz!)
Oller Haarspalter!
Waechter im All
09.05.2006, 17:48 Uhr
zu: Autounfall
Das erinnert mich an diese Episode aus dem amerikanischen Bürgerkrieg, als die Nord-Armee einen kleinen Fluss überqueren sollte. Oberbefehlshaber McClellan stand mit seinem Generalstab am Ufer und diskutierte stundenlang, wie tief das Wasser wohl sein möge und was bei der Überquerung alles passieren könnte. Bis Custer sein Pferd nahm, ins Wasser ritt und sagte: "Sir, exakt SO tief ist der Fluss!"
Kurz: Bevor der Golf nicht zum KV in der Werkstatt war, könnt ihr lange über die Reparaturkosten philosophieren. Mag vielleicht ganz amüsant sein, bringt euch aber nicht wirklich weiter.
durbanZA
09.05.2006, 18:17 Uhr
zu: Autounfall
hm...dazu habe ich mich bisher enthalten, dem vorletzten Satz vom Wächter stimme ich aber uneingeschränkt zu. Schon beim Lesen der ersten Antworten kamen mir solche Gedanken.
Hoffe, die Kritik vom Wächter bezog sich nicht auf mich....
Waechter im All
09.05.2006, 18:30 Uhr
zu: Autounfall
nö :-)
durbanZA
09.05.2006, 18:40 Uhr
zu: Autounfall
jaja :(
Du magst uns alle nicht
;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?
An Grundstücksausfahrten
Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
An Straßenkreuzungen und -einmündungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte
An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?
Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren
Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden
Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten
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