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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AnhängerFreak
01.04.2006, 22:47 Uhr

Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???

Ich hab mal eine Frage zu meinem Führerschein und zwar habe ich Führerschein der Klasse BE.
1) Wie viel Gewicht darf ich insgesamt theoretisch ziehen, wenn in den Fahrzeugpapieren keine Einschränkung steht, oder steht das da immer drinne?

2) Und wenn ich dann einen Zug (also Auto+Anhänger) habe, dann wiegt der ja insgesamt mehr als 3,5t!
Heißt das jetzt, dass ich bei Schildern wie "Verbot für Fahrzeuge über 3,5t" (Also roter Kreis mit dem "LKW" drinne) nicht durchfahren darf?
Wie ist das bei Schildern, wo es ein Verbot für die tatsächliche Masse gibt?

3) Und noch eine etwas abweichende Frage zum Thema: Darf ich mit der Klasse B auch LKWs fahren mit zulässiger Masse bis 3,5t?

VIELEN VIELEN Dank für eure Antworten!

LG, AnhängerFreak

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
01.04.2006, 23:12 Uhr

zu: Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???

1) Seitens der Fahrerlaubnis ist das Gewicht des Anhängers nicht beschränkt. Solange das Zugfahrzeug maximal 3,5 t wiegt, darfst du alles dranhängen, natürlich unter Beachtung der zulässigen Anhängelasten usw.

2) Wenn sich die Schilder auf das zulässige Gesamtgewichte beziehen, dann ist hiermit das Gesamtgewicht des Zuges gemeint.
Bei der Begrenzung auf das tatsächliche Gewicht gelten jeweils Zugfahrzeug und Anhänger getrennt.

3) Ja, die Fahrzeugart ist egal, nur Gewicht und Sitzplätze sind beschränkt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AnhängerFreak
02.04.2006, 09:52 Uhr

zu: Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???

Erstmal vielen Dank für eure Antworten!
zu 2) heißt das dann, dass ich wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zuges >3,5t, dass ich nicht durchfahren darf bei so einem Verbotsschild??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
02.04.2006, 11:01 Uhr

zu: Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???

Hm ich hab den BE nicht hab letztes Jahr vom Apr -Juni Füherschein gemacht. Hab Fahrzeugdaten von mein Vater sein Auto durchgegeben und Daten vom Wohnwagen laut Fahrschullehrer darf ich den mit normalen B fahren. Aber ich hab gehört es hat sich igendwas geändert könnte es sein das ich nicht mehr mit B mit Wohnwagen fahren darf? Bitte um Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
02.04.2006, 15:05 Uhr

zu: Anhänger -> Führerschein BE Was darf ich???

@Anhängerfreak: Richtig

@Ps2spieler: Bei der Klasse B hat sich nichts geändert, da gelten die gleichen Regeln wie immer: zGG Anhänger < Leergewicht Zugfahrzeug und zGG Zug < 3,5 t

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Vorsichtig nach rechts abbiegen

Geradeaus fahren oder links abbiegen