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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern LordChaos
22.03.2006, 18:00 Uhr

Unfall beim Rückwärts ausparken - Teilschuld?

Moin,

Mir ist am Wochende folgendes passiert:

Bei der Parkplatsuche schaute ich nach links und hörte im selben Moment meine Beifahrerin "Achtung" rufen, da von rechts ein rückwärts ausparkendes Fahrzeug kam, das ich bis dahin nicht gesehen hatte. Da war es leider schon zu spät. Obwohl ich garantiert nur Schrittgeschwindigkeit gefahren bin, kam ich erst hinter dem anderen Auto zum stehen und im gleichen Moment fuhr mir die Dame in meinen Kotflügel.

Nun habe ich mich ein wenig im Internet umgeschaut und gelesen, dass der Unfallgegner im Prinzip Schuld ist, da er beim rückwärts ausparken sich so zu verhalten hat, dass er den Verkehr nicht gefährdet und selbst wenn er durch andere Autos nichts sieht, einen Einweiser hätte stellen sollen.

Klar habe ich nicht aufgepasst, aber trifft mich eine Teilschuld?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
22.03.2006, 18:30 Uhr

zu: Unfall beim Rückwärts ausparken - Teilschuld?

Bist du auf der Straße gefahren oder hat sich das auf einem Parkplatz abgespielt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
22.03.2006, 18:57 Uhr

zu: Unfall beim Rückwärts ausparken - Teilschuld?

"...erst hinter dem anderen Auto zum stehen"

Also standest du hinter dem Auto und sie ist dir rückwärts rein, dein Auto stand = > keine Schuld für dich.
So sehe ich das.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Welche Kraftfahrzeuge müssen auf Landstraßen möglichst den befestigten Seitenstreifen benutzen?

Kleinkrafträder

Langsam fahrende landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen

Mofas und Krankenfahrstühle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B

Ich darf als Erster die Kreuzung überqueren

Ich muss den roten Lkw abbiegen lassen

Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen