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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
][
16.12.2005, 19:16 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
>Dann musst du eine Teilsumme des am Vordermannes entstandenen Schadens tragen, denke ich mal. <
Was ist das denn fürn Käse? Wenn du stehst und du wirst auf jemand anderen draufgeschoben, zahlt der auffahrende die Schäden.
@Jan:
Ist zwar ärgerlich, aber idR kommt man aus solchen Geschichten zumindestens mit nem "Taschengeld" raus und dein Auto wird nach der Reparatur nicht schlechter sein als vorher.
(mir soll auch mal jemand hinten rein fahren, ich brauche mal ne neue Heckschürze, der Vorbesitzer war nicht so gut im einparken)
Michael (Wien)
16.12.2005, 19:36 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
»Was ist das denn fürn Käse? Wenn du stehst und du wirst auf jemand anderen draufgeschoben, zahlt der auffahrende die Schäden.«
Denke ich auch, ansonsten müsste man ja bei jeder Ampel beim Warten ein paar Meter Abstand zum Vordermann halten :-? Die einzige Ausnahme, die mir bekannt ist, sind Massencrashs im Nebel. Da wird meistens die Schuld zwischen allen "Mittendrin-Beteiligten" aufgeteilt, weil einfach nicht mehr mit vernünftigem Aufwand nachvollziehbar ist, wer dem Vordermann reingefahren ist und wer reingeschoben wurde.
lG, Mike
][
16.12.2005, 19:57 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
Das mit dem Arbeiten sollte doch kein Problem sein. Du fährst morgens zu deinem BMW-Händler, und dann sofort mit dem Leihwagen zur Arbeit. Dann soll der Händler nen Gutachter organisieren, der kommt zum Händler, erstellt das Gutachten und du schaust nach Feierabend nochmal rein oder klärst das telefonisch und dann können sie noch Montagabend die Teile bestellen, Dienstagmorgen sind die Teile da, können ggf. zum Lacker und dann sollte dein Auto Mittwochabend spätestens wieder fit sein.
So what?
Lizzard
16.12.2005, 20:33 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
Du hast aber echt kein Glück ;-)
Meiner Frau wär heute fast das Gleiche passiert. Nur durch die quietschenen Reifen ist sie schnell bei Rot etwas vor gefahren, so hat es noch um ein Haar gereicht.
Nur sind hier nur die Straßen nass, kein Glatteis oder ähnliches.
FLiszt
16.12.2005, 21:42 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
Hallo Jan,
tut mir leid du hast ja wirklich Pech im Verkehr.
Aber es gibt was aus diesem Vorfall zu lernen:
Beim Halten an einer Kreuzung lassen wir uns nach vorne (wenn es geht) noch ein wenig "Luft", und lassen den ersten Gang drin, Kupplung getreten, Blick in den Rueckspiegel, bis der Hintermann steht.
Wenn man dann sieht, dass der Hintermann nicht mehr zum Stehen kommt, machen wir einfach einen "Satz" um einen Meter nach vorne, und gut ist.
Diese Taktik an Ampeln und Kreuzungen hat mit auf dem Motorrad schon mehrfach das Leben gerettet - denn wenn du auf einem stehenden Motorrad von hinten genommen wirst, ist es leider meist nicht mit einem kaputten Ruecklicht getan, sondern eventuell mit einem kaputten Kreuz.
Viele Gruesse & viel Spass im Winter,
FLiszt
Lizzard
16.12.2005, 23:34 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
Gut, manchmal mache ich so etwas auch. Aber auch nicht immer. Mir ist das auch schon passiert, aber hab auf die kleine Minischramme geschissen. Allerdings hatte ich da noch nen alten Golf 3 *g+ Heute würde ich mit Sicherheit über ein Schramme nicht so drüber wegschauen.
Allerdings hatte ich bestimmt schon 10 Situationen, in den es um ein Haar geknallt hätte. Halt Glück gehabt...
Grüße
Lizzard (der Jans BMW GUTE BESSERUNG wünscht ;-)
FLiszt
17.12.2005, 10:33 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
»Leider sieht man nicht immer nach hinten, vor allem, wenn man schon eine Weile steht.«
Grrrrr! Doch, man sieht sehr wohl immer nach hinten, sogar wenn man schon steht. Wer das nicht kapiert hat, gehoert imho gar nicht auf die Strasse.
<gebehtsmuehle>
Zu den wichtigsten Dingen beim Fahren gehoert, immer genau zu wissen was um einen herum vorgeht, denn nur dann kann man die notwendigen paar Sekunden in die Zukunft schauen.
</gebehtsmuehle>
gute Fahrt wuenscht FLiszt
tolu
17.12.2005, 14:09 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
jan du arbeitest doch bei deinem schwiegervater in der firma. da kann der dich doch mitnehmen zur arbeit. da brauchst kein mietwagen.
zum abstand an ampeln. ein meter reicht leider oft nicht wenn einer hintenreinfährt. auf der autobahn lasse ich immer so viel platz bei einem stau, dass ich noch auf den seitenstreifen bzw. die andere fahrspur ausweichen kann wenn einer von hinten angerauscht kommt.
][
19.12.2005, 13:05 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
>Dann werde ich morgen mit dem hinten eingedrückten Auto mal zur Werkstatt fahren und sehen, was daraus wird. Das Auto hatte bisher noch keinen Unfall. Ist es jetzt ein Unfallwagen, bekommen wir dann Wertminderung? <
Wertminderung kannst du nur bei sehr jungen (fast neuen) Gebrauchtwagen geltend machen. Bei deinem auf garkeinen Fall.
Ob du das Auto nun beim weiterverkauf auch als Unfallwagen deklarieren musst kann dir die Werkstatt beantworten, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dem so ist, da das hier ja ein relativ harmloser Auffahrunfall war.
Christian
Georg_g
19.12.2005, 15:27 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
»Auto ist 4 Jahre alt. Ist es damit schon zu alt für eine Wertminderung?«
Nee, der ist nicht zu alt für eine Wertminderung. Ich kann auch nicht die Aussage von AngryAngel bestätigen, dass nur relativ neue Fahrzeuge eine Wertminderung haben können.
Eine Wertminderung liegt immer dann vor, wenn ein reparierter Unfallwagen einen geringeren merkantilen Wert hat als ein vergleichbarer unfallfreier Wagen, d.h. wenn er nur wegen des Unfallschadens einen geringeren Erlös auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielt.
Bei Reparaturen, die durch den Austausch kompletter Teile (Scheinwerfer, Scheiben, Tür) erfolgen, ist eine Wertminderung normalerweise nicht gegeben, weil man davon ausgeht, dass ein so reparierter Wagen wieder den Zustand wie vor dem Unfall erreicht hat.
Ein Fahrzeug, das nach einem Unfall auf die Richtbank musste, hat praktisch immer eine Wertminderung. Wenn bei deinem Auto beispielsweise der Kofferraumboden gestaucht wurde, dann kannst du auch eine Wertminderung geltend machen. Von der Höhe dieses Betrages solltest du dir allerdings auch nicht zu viel versprechen.
tolu
19.12.2005, 16:43 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
auch ohne stauchung gibt es wertminderung.
eigene erfahrung, austausch der frontscheibe an passat nachdem mofafahrer mit kopf + helm dagegen. der wagen war sonst nicht beschädigt. damals sieben jahre alt. gab 800DM wertminderung.
eigentlich war es eine werterhöhung, da die neue scheibe einen grünkeil hat.
also sobald der wert gegenüber einem gleichen kfz ohne den schaden sinkt hast du eine wertminderung.
Joe
19.12.2005, 17:26 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
»Beim Halten an einer Kreuzung lassen wir uns nach vorne (wenn es geht) noch ein wenig "Luft", und lassen den ersten Gang drin, Kupplung getreten, Blick in den Rueckspiegel, bis der Hintermann steht.
Wenn man dann sieht, dass der Hintermann nicht mehr zum Stehen kommt, machen wir einfach einen "Satz" um einen Meter nach vorne, und gut ist.
Diese Taktik an Ampeln und Kreuzungen hat mit auf dem Motorrad schon mehrfach das Leben gerettet - denn wenn du auf einem stehenden Motorrad von hinten genommen wirst, ist es leider meist nicht mit einem kaputten Ruecklicht getan, sondern eventuell mit einem kaputten Kreuz.«
Auf dem Motorrad ist das die richtige Taktik - allerdings nur wenn man so steht, daß man seitlich flüchten kann, denn wenn der Satz nach vorne nicht ausreicht und der Hintermann einschlägt, dann ist es ganz übel, wenn durch den Satz nach vorne der Abstand zum Vordermann aufgebraucht ist.
Beim Auto kannst Du auch eine andere Strategie fahren und Dir wie in dem bekannten Kugelexperiment den Impulserhaltungssatz zunutze machen: Im Stand möglichst geringen Abstand zum Vordermann. Wenn Du siehst, daß es hinten jemand nicht mehr schafft, vor dem Einschlag voll in die Eisen steigen. Diese Methode führt natürlich zu maximalem Sachschaden, minimiert aber Dein Verletzungsrisiko (insb. Schleudertrauma), weil sehr viel Energie durch die Blechschäden absorbiert wird und Du selbst kaum beschleunigt wirst.
Der Tip stammt übrigens von einem Arzt der Unfallchirurgie, dessen Bekanntschaft ich machen durfte, nachdem mir jemand so schnell hinten aufgefahren war, daß er es geschafft hat, meinen (und seinen) Wagen in einen Totalschaden zu verwandeln und mich ins Krankenhaus befördert hat - und zwar eben genau dadurch, daß es bei großem Abstand zum Vordermann in sekundenbruchteilen erst zu einer massiven positiven und beim Aufschlag auf den Vordermann zur massiven negativen Beschleunigung kommt. Schleudertrauma, Beulen oder Wirbelschäden garantiert.
Georg_g
19.12.2005, 17:45 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
»auch ohne stauchung gibt es wertminderung«
Sicher, das war auch nur ein Beispiel. Dein Fall mit der ausgetauschten Windschutzscheibe ist allerdings eher die Ausnahme. Alte Scheibe raus, neue Scheibe rein --> kein Unfallwagen, keine Wertminderung. Wenn da wirklich nichts anderes beschädigt war (Motorhaube?), dann hattest du Glück, eine Wertminderung angerechnet zu bekommen.
Lizzard
21.12.2005, 19:19 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
@Jan
Ist das der neue 323i?? Also das 2005er Modell? Falls ja, bin den 320i mal gefahren. Hammergeiles Auto... Kommt vom Fahrverhalten fast an den AMG ran.
Was stört ist die magere Beschleunigung. Dafür ist die Aktivlenkung echt heftig, man spürt einfach alles.
Grüße
Lizzard
schnullerbacke
22.12.2005, 09:16 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
Seite wann gibt es einen 323i der neuen Baureihe??? Es gibt einen 320i, einen 325i und einen 523i.
Und wer den 320i (E90) für ein "hammergeiles" Auto hält, naja. Nur teurer als mein 318i und mit 5 kW mehr.
Lizzard
22.12.2005, 13:23 Uhr
zu: Pech am ersten Schneetag
>>>Und wer den 320i (E90) für ein "hammergeiles" Auto hält, naja. Nur teurer als mein 318i und mit 5 kW mehr.<<<
Ich rede ja auch nicht von der Leistung sondern Fahrgefühl... Du kannst mit den Komfortabel, aber auch sau sportlich unterwegs sein. Was mir gefällt, ist die sehr präzise Lenkung.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte
Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?
Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden
Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf als Erster die Kreuzung überqueren
Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen
Ich muss den roten Lkw abbiegen lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?
Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen
Mit Arbeitern auf der Fahrbahn
Mit Baumaterial auf der Fahrbahn
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