Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karl78
17.11.2005, 23:09 Uhr

SF bei Haftpflicht

Ein Fahranfänger konnte über die Zweitwagenregelung sein letzte Woche angemeldetes Motorrad mit SF1/2 auf 75% versichern. Er überlegt jetzt, ob er es riskieren kann, jetzt noch zu fahren. Angenommen, er baut dieses Jahr noch einen Unfall. Nach Tabelle der Versicherung wird er dann im Januar bei der Neuberechnung der Klassen auf SF0 hochgestuft. Müsste er dann für das ganze Jahr 2006 die SF0 zahlen, obwohl er bei Beginn der 2. Jahreshälfte wieder ein halbes Jahr ohne Schaden wäre? Was passiert, wenn er z.B. erst im März einen Unfall baut? Behält er dann für das ganze Jahr 2006 die im Januar eingestufte SF1/2 bei und wird erst im Januar 2007 hochgestuft? Auf welche Klasse wird er dann hochgestuft? Laut Tabelle von SF1/2 auf SF0. Aber am Ende von 2006 hat er ja wieder mehr als 6 Monate ohne Schaden. Kommt er dann im Januar 2007 wieder in SF1/2 oder trotzdem in SF0?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matura
18.11.2005, 09:11 Uhr

zu: SF bei Haftpflicht

Wenn er dieses Jahr noch einen Unfall verursacht, wird er in die Klasse 0 eingestuft. Dort bleibt er für ein Jahr. Innerhalb eines Jahres wird ein laufender Vertrag nicht umgestuft.

Also:
2005 = SF 1/2
-Unfall verursacht
2006 = Kl.0
2007 = SF 1
2008 = SF 2 usw.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karl78
18.11.2005, 16:25 Uhr

zu: SF bei Haftpflicht

Stimmt für den Unfall im nächsten Jahr das:
2005 = SF 1/2
2006 = SF 1/2 (2005 weniger als 6 Monate gefahren)
-Unfall verursacht
2007 = Rückstufung auf Klasse 0? Oder direkt wieder auf 1/2 wenn zweite Hälfte von 2006 unfallfrei war?

Der Vertrag existiert schon und die Anmeldung ist auch vorbei. Bestimmt wird die Versicherung die Frage beantworten. Aber extra einen Termin vereinbaren ist umständlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matura
18.11.2005, 23:13 Uhr

zu: SF bei Haftpflicht

Im zweiten Beispiel sieht es so aus:

2006 = SF 1/2
-Unfall verursacht
2007 = Kl. 0 (für das gesamte Jahr)
2008 = SF 1

Wie gesagt, laufende Verträge werden innerhalb eines Jahres nicht umgestuft. Da aber 2007 kein Unfall mehr verursacht wurde, gilt für 2008 die SF 1, also 1 Jahr schadenfrei.

In der Klasse 0 gibt es außerdem die Besonderheit, dass diese Klasse auch ein volles Jahr laufen muss. In allen anderen SF-Klassen wird man schon nach einem halben Jahr Laufzeit in die nächst höhere eingestuft. Die neue Einstufung wird aber erst im nächsten Jahr gültig.

Hast du also ein Auto od. Motorrad vom 01.01. bis zum 01.07. eines Jahres versichert und verkaufst es nach dem 01.07., steht die für das darauf folgende Jahr bereits die nächste, höhere SF-Klasse zu.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karl78
19.11.2005, 16:20 Uhr

zu: SF bei Haftpflicht

Ist auch Klasse M auch ein ganzes Jahr gültig und geht dann zu 0 und noch ein Jahr später zu 1?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Norbert Veith
23.11.2005, 21:45 Uhr

zu: SF bei Haftpflicht

Auch M geht direkt zu SF1.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-018 / 3 Fehlerpunkte

Was kann Haschischkonsum bewirken?

Rausch mit gefährlichen Sinnestäuschungen und Herabsetzung des Reaktionsvermögens

Rausch mit Verwirrtheitszuständen und Depressionen

Verbesserte Zeiteinschätzung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-116 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren zügig auf einer Landstraße und sehen in einiger Entfernung ein Reh in der Nähe der Fahrbahn äsen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Sofort Vollbremsung durchführen

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit sein

Geschwindigkeit erhöhen, um schnell an dem Reh vorbeizukommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nur zum Überholen überqueren

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt

- nicht überqueren oder über ihr fahren