Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
23.10.2005, 11:00 Uhr

zu: Ortstafel = Überholverbot??

Nein, innerhalb von Ortschaften gibt es kein "allgemeines" Überholverbot.

Wann Überholverbote gelten (Schilder, unklare Verkehrslagen, sonstige Verkehrsregeln...), steht im §5 StVO.

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_5.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
26.10.2005, 21:59 Uhr

zu: Ortstafel = Überholverbot??

meines wissens nicht aber überholen tut man innerorts eigentlich nur wenn ein kleiner tracktor Fahradfahrer oder CO unterwegs ist.

Bin aber schon mal bei einen mitgefahren der mit Vereinsbus(VWBus innerots Autos und vorallem LKW überholt hat weil der zimlich schlecht Moterrosiert war)

Aber der fuhr zur der zeit noch ein bischen krank war da auch so 18, 19 aber bin zum Glück nimmer in Jugendmannschaft muss dem sein Fahrstil nimmer vertragen(Bei dem ist es mir auch mal schelcht gegangen wegen Fahrstil war vollkommen nüchtern ein wunder das ich nicht kotzen musste) Der fuhr in der Zone 30 da wo ich wohn immer mit 100 Durch (wennn da ein Kind oder sonst wer auf Staße springt hat derjenige keien chance mehr)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rebell TF
28.10.2005, 15:01 Uhr

zu: Ortstafel = Überholverbot??

Überholen da wo´s erlaubt ist. Jedoch darf die Geschwindigkeit des Überholenden die zulässige Höchsgeschwindigkeit die bekannter Weise in Ortschaften 50 km/h beträgt nicht überschritten werden. Überholverbot ist meist ausgeschildert.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Bei welchen Drogen kann schon einmaliger Konsum zu vorübergehender Fahruntüchtigkeit führen?

Heroin, Kokain, Amphetamine

LSD

Haschisch, Marihuana

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was versteht man unter defensivem Fahren?

Nicht auf seinem Recht bestehen

Vorsorglich an jeder Kreuzung anhalten

Mit Fehlern anderer rechnen