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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kitchenman
20.10.2005, 09:41 Uhr

Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

Hallo zusammen,
mit meinem Cabrio fahre ich auf der Landstraße stets offen und fahre dabei mit Tempo 80-90km/h.
Nun wurde mir erzählt das ich ein Verkehrshindernis sei und ich auf freier Strecke auch 100km/h fahren müsse. Dies sagte ein Führerscheinneuling, die gerad Prüfung gemacht hat und es so gelernt hat .
Gibt es da eine feste Regel???
Grüße von Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
20.10.2005, 11:00 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

Nach dieser gereizten Stellungsnahme kann ich dich beruhigen, dass man wegen guter 80 statt 100 noch kein Verkehrshindernis darstellt (subjektiv vielleicht schon, siehe oben, aber objektiv nicht). Weder Rechtsprechung noch StVO verlangen vom Verkehrsteilnehmer, dass er mit zulässiger Höchst(!)geschwindigkeit fährt. "Vier Fünftel" werden nicht beanstandet, auch wenn sich einige drüber aufregen möchten. Ich würde aber nicht dazu raten, ohne Grund so langsam zu fahren, dass es hinten richtig "gefährlich" wird.

Die Anmerkung des Fahrschülers ist auch korrekt, weil ein Fahrprüfer die Fahrzeugbeherrschung im zulässigen Verkehrsfluss prüfen möchte. Und bei entsprechend guten Bedingungen sollte man das in der Prüfung auch zeigen. Prüfung ist aber ein ganz anderes Thema.

Das oft beschworene "Verkehrshindernis" jedoch ist erst bei deutlich niedrigeren Geschwindigkeiten gegeben (es ist z.B. Lkw über 7,5 t auf Straßen außerorts nicht gestattet, schneller als 60 km/h zu fahren, damit muss man ja als Nachfolger auch klarkommen...).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
20.10.2005, 11:32 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

darf man in dem zusammenhang malf ragen: ich bin neulich gut 2,5 km landstraße zwischen 2 käffern 30 gefahren, weil vor mir ein radfahrer war (zugegeben,w enn er auf der strecke 30 geschafft hat war er noch sehr gut trainiert) der sich nicht übholen lies, da die straße sehr gut befahren war, also viel gegenverkehr.

jetzt ist auf einer seite der straße ein rad/fußweg.
aber: so oder so, darf der radfahrer auf die landstraße? weil DAS ist ja dann wirklich ein verkehrshindernis.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
20.10.2005, 11:42 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

»Hallo zusammen,
mit meinem Cabrio fahre ich auf der Landstraße stets offen und fahre dabei mit Tempo 80-90km/h.«


Ja, und? Rückspiegel benutzen und Überholwilligen ggf. ein wenig "behilflich" sein. Dann wirst du wohl von kaum jemanden als Verkehrshindernis wahrgenommen werden.

Langsamer fahren muss noch keine Behinderung bedeuten. Leider sehen es viele anscheinend als Niederlage, jemand anderem Platz zu machen. Oder sie sind einfach zu faul/überfordert.

lG,
Mike

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20.10.2005, 11:52 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

ich hab das damals in der fahschule so gelernt, wer mehr als 20 kmh unter der zulässigen höchstgeschwindigkeit bleibt oohne besonderen grund (gilt nichta auf autobahn da mehrspurig) stellt ein verkehrshindernis dar. stimmt das nicht?

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20.10.2005, 13:04 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

viviane, sonhol, es gibt in der StVO keine genaue Regelung diesbezüglich, und niemand wird rechtskräftig verurteilt werden, wenn er 80 statt hundert fährt.
Diese 20-km/h- Gerüchte sind quatsch.
Im Gegenteil: § 3.1 der StVO stellt eindeutig klar, daß, wer sich zu einer höhreren Geschwindigkeit nicht in der Lage ist, trotz ausgewiesenen Geschwindigkeiten nur so schnell zu fahren, wie er sich sicher fühlt.

Das verkehrsbehindernde Verhalten setzt oft MUtwilligkeit voraus. Nicht jedes 25-km/h- Möppi auf der Landstraße macht sich der verkehrsbehinderung schuldig.

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20.10.2005, 14:07 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

» warum aber 20 km/h ?
derjenige der überholen will, muss mit wesentlich höherer geschwindigkeit als der zu überholende fahren, a.g.o mindestens 20 km/h mehr. d. h. wiederum das ich a.g.o. ein fz das mit 85 vor mir herfährt sowieso nicht mehr überholen darf. «


Ja eben. Deswegen ist der, der 85 fährt ein größeres Hindernis als der, der 60 fährt. Letzteren kann und darf man problemlos überholen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henry
21.10.2005, 10:40 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

höchstgeschwindigkeiten sind HÖCHSTgeschwindigkeiten und keine vorgeschriebenen geschwindigkeiten. und da werdet ihr schwerlich urteile auftreiben können, wo jemand schwierigkeiten bekam, weil er 80 fuhr, wo 100 erlaubt gewesen wären.

und wie so oft: was ist eigentlich 100km/h:
- das was der tacho anzeigt?
- das was der fahrer zugibt, weil der eine voreilung des tachos ahnt?
- das was der fahrer fährt, weil er seine tachovoreilung einigermaßen genau bei 100km/h kennt?
- oder etwa das, was der fahrer für die bußgeldtoleranz hält, also z.b. die auch hier immer wieder gebrachten tacho plus 10 bis 20km/h.

wenn das alles 100km/h ist, dann können da auch 30km/h differenz dazwischen liegen. und das obwohl es so einfach wäre, herauszu kriegen, was tatsächlich echte 100km/h sind.

(aber wer will schon durch exakte messung erfahren, daß z.b. seine super-spitzen-geschwindigkeit doch nicht das ist, was der tacho zeigt, sondern um einiges weniger?)


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.10.2005, 11:15 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

hm.... wird das Unterschreiten der Geschwindigkeit eigentlich geblitzt :))

ne, im Ernst, es gibt keine deutliche km/h- Grenze, ab wann sich ein VT verkehrsbehindernd verhält und bußgeldbewährt ist ein Unterschreiten der Geschwindigkeit in der Regel nicht. Eher dann, wenn es sich um eine vorsätzliche Verkehrsbehinderung handelt.

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21.10.2005, 17:09 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

mache ich etwas falsch, wenn ich mich an die höchstgeschwindigkeit von z.b. 100km/h halte, also nach tacho so knapp darunter fahre, daß ich auch bei gefällestrecken oder mit rückenwind die 100km/h laut tacho nicht überschreite? (mein tacho darf um bis zu 10% + 4km/h vorgehen, ich fahre also vielleicht bei tacho 98km/h gerademal echte 85,46km/h).

ein anderer, der nicht nur seinen tacho kennt, sondern auch glaubt zu wissen, ab wann er ein bußgeld wegen zu schnellfahrens bekommt, wird also unter ausschöpfung der toleranzen echte 103km/h fahren, wobei sein tacho dann auch 117,3km/h anzeigen darf. möglicherweise meint er noch auf der sicheren seite zu sein, wenn er noch 5km/h zugibt, dann zeigt sein tacho leicht 123km/h an.

und dann nehmen wir halt noch an, daß sich die leute endlich mal darum kümmern, wie weit ihre tachos tatsächlich vorgehen, dann hört dieses dauernde gemaule über angeblich zu langsam und behindernd fahrende vielleicht doch mal auf!

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21.10.2005, 17:16 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

Mein Tacho geht ja nicht so genau, aber vielleicht beruhigt es dich, wenn ich auf der Landstraße konsequent über 130 fahre.

Schönen Feierabend euch allen, ich hab schon 11 Stunden hinter mir und noch 4 vor mir.

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21.10.2005, 17:29 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

das liegt nicht an meinem auto, das sind die offiziellen toleranzen (noch vor wenigen jahren hieß die vorschrift: ab 50km/h darf der tacho +7% vom vollausschlag des tachos vorgehen, nachgehen darf er sowieso nicht). schließlich sollen sich die schnellfahrer daran erfreuen dürfen, daß ihre autos, wenn sie in den papieren mit z.b. 180km/ spitze angegeben sind, auch mal gut und gerne ohne wind, gefälle und doppelten boden auch mal über 200 anzeigen. es ist ja so schön, solche zahlen zu glauben und damit hausieren zu gehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henry
21.10.2005, 18:10 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

"aber meine frage ob du dich noch daran erinnerst, warum 100 ago und richtgeschw. auf bab eingeführt wurden, hast du geflissentlich nicht beantwortet. "

ich weiß zwar nicht, was ago heißen soll, aber die 100 auf landstraßen und die sog. richtgeschwindikgkeit sind dann anscheinend nur eingeführt worden, um die arme unterdrückte menschheit zwar mit schnellen autos auszustatten, aber nicht zu erlauben, die hohen geschwindigkeiten wenigstens auf landstraßen auch zu fahren. wie ich hier lernen durfte, hat das ganze mit sicherheit im verkehr nichts zu tun. an die sog. richtgeschwindigkeit (nämlich selbige auch unter günstigen bedingungen nicht zu überschreiten, drunter ist fraglos alles ok) hält sich ja sowie so so gut wie niemand. die die nach tacho 130 fahren, fahren irgendwas zwischen ca. 115 und 130, die die was schnelleres auf ihrem tacho sehen, haben mit der richtgeschwindigkeit ohnehin nicht viel am hut.

falls zweifel entstanden sein sollten: bei echten 100km/h zeigt mein tacho 102,5 +-ca. 0,5km/h an. er dürfte auch 114km/h anzeigen, was bei meinem letzten mit 113km/h +-ca. 0,5km/h bei echten 100 fast erreicht wurde.

auch stimmt wohl immer noch folgendes:
"Laut Richtlinie 75/443/EWG darf ein Tacho bei Fahrzeugen, die nach dem 1.1.1991 zugelassen wurden, maximal 10% plus 4 km/h voreilen. Für ältere Fahrzeuge sind bis zu 7% des Skalenendwertes zulässig." (meine rede).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henry
21.10.2005, 18:43 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

wie ich sage: die vorschriften sind nur dazu da, um die arme geknechtete menschheit zu quälen, oder?

es gilt immer noch:
"4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h . "

außerdem ist es tatsächlich schwierig auf landstraßen 100 zu fahren, weil der eine drunter fährt (100 sind schließlich das äußerste, höchste das erlaubt ist), der nächste fährt nach tacho, was alles zwischen 85 und 100 sein kann. der dritte haut noch was drauf, weil er die meßtoleranz der radarer ausnutzen möchte, der vierte schert sich einen dreck um alles und fährt wie er will.

das was henry (das bin ich) hier betreibt, ist der versuch, endlich mal die hier vertretene gemeinde dazu zu bringen, ihre tachos zu überprüfen, damit sie wissen, wie schnell sie tatsächlich sind anstatt dem zwiebel, genannt tacho, zu glauben.

zwischen 1.1.53 und 1.9.57 gab es überhaupt keine festen geschwindigkeitsbegrenzungen, noch nicht mal innerorts. einmal, aber wirklich nur einmal, dürft ihr raten, wie sich deswegen die unfallzahlen entwickelt haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
21.10.2005, 19:34 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

Verboten ist das nicht aber wenn man hinterherfährst sehr nervig hab 35 km zu Arbeit einfach und beim Heimweg. Dei war Konsequent 10 kmh drunter laut tacho (hab 20 jahr altes Auto da geht die nadel bei 100 sicher 10 sachen falsch wären also 20 sachen drunter). Und das schlimmste bei jeder Kreuzung ist auf 80 reduziert und die d**fe Kuh fährt 70 dannn gibts eien ortsdurchfahrt gut ausgebaut die war vor 2 jahren noch 60 heute leider 50 und die fährt mit 40. Und das beste kommt noch auf der Strecke sind 2 Baustellen drin eine ist 50 und andere 30 (ist nicht verengt oder so ist eigentlich nur wegen Arbeiter weil direkt an Straße ist ) die fährt mit 40 bei der einen durch und bei der andere mit 20 meine Tachonadel zuckte nur tielweise aber meiste zeit ruhig (die fängt erst bei 20 an) Mein Auto hat wenig KW(PS) deshalb kann ich schelcht überholen auf der Strecke sehr stark befahren deshalb bauen sie ja die straße auf 3 Spurig auf immer abwechselt überholspur mal für die eine seite mal für die andere. Da war ein LKW vor ihr ich glaub wir haben 10 km wieder gebraucht bis sie ihn eingeholt hat. Meiste LKW fahren immer 20 drüber oder noch mehr. 90% der lkw fahren auf der Strecke zwischen 80 und 90. Und durch die Ortsdurchfahrt fahren die meistens alle 70 kmh und durch die Baustellen fahren die auch die meisten mit 20 drüber. Gute 10% fahren sogar ohne Tempo verringern durch. Ich selber fahr durch begrenzte Stellen mit 10 km/h Drüber durch. Außer bei den Kreuzungne da geh ich kurz vom gas bin ja schliesslich auf Vorfahrtsstaße. 120 auf tache vieleicht auf 100-110 im Tache(erlaub 80 bei jeder Kreuzung)

Wenn ein Fahrschüler mit dauernd 10 Sachen zulangsam auf einer so gut ausgebauten Straße fährt ohne Grund fällt er druch wegen zögerlichen Fahren bei der Prüfung. Fährt eine Person die schon Jahre lang Führerschein hat und eigentlich schon so viel Fahrerfahrung hat das erforderliche Tempo zu fahren auf sehr guten Ausgebauten Bundesstraßen 20 Sachen lansamer oder noch mehr ist das Legal.

Komisch ist doch das oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henry
22.10.2005, 11:39 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

@ps2

"90% der lkw fahren auf der Strecke zwischen 80 und 90. "

aus diesem satz lese ich, daß dein tacho, egal wie alt eben nicht viel vorgeht, denn die lkw fahren tatsächlich auf bab so gut wie alle unter 90, die meisten haben sowieso begrenzer auf allerhöchstens ECHTE 90. die von dir so bitter beklagte situation mit einer anderen fahrerin, die sich, wenn ich das richtig interpretiere, nur an die anzeige ihres vielleicht deutlich vorgehenden tachos hält, ist genau das, was auch ich beklage: die leute - anscheinend du auch nicht - wissen leider nicht, wie weit ihre tachos vorgehen. und wenn du zu der fraktion gehörst, die an 80er-kreuzungen mit tacho 100 bis 110 vorbeifahren, dann hast du eben den salat. für interessierte verweise ich auf meine vielfachen versuche zu erläutern, wie man schnell zuverlässig und einfach mit sehr geringer toleranz diejenige geschwindigkeit ermittelt, die man tatsächlich fährt und weiß dann, daß man auch mit 113 tacho noch genau 100 fährt, wie ich bei meinem letzten fahrzeug, oder 102,5 tacho für echte 100 wie bei meinem neuen.

na, was meinst du wohl würde ich auch bei einer fahrprüfung als allererstes machen? tacho überprüfen selbstverständlich. ich halte es für eine unverschämtheit der hersteller, die tachos absichtlich so ungenau zu gestalten, obwohl die heutige meßtechnik viel genauere anzeigen schon seit vielen jahren zuläßt. der grund liegt aber auch darin, daß viele leute so gerne glauben wollen, daß ausgerechnet ihr eigenes auto schneller fährt als in den papieren angegeben, das ist nämlich in wirklichkeit nur sehr selten der fall.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henry
22.10.2005, 15:35 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

ich habs sofort gefunden: tacho, henry.

und die überprüfung des tachos würde natürlich auch bei mir nicht während der prüfung ablaufen (das war zugegeben etwas naßforsch formuliert aber ich mache das mit JEDEM auto, das ich fahre und ich fahre durchaus immer wieder andere autos und ich weiß jedes mal sehr schnell, was der tacho mir so alles vorlügt), aber mindestens bei einer vorhergehenden fahrstunde, wobei ich davon ausgehe, daß man auf demselben fahrzeug die prüfung macht, auf dem man auch gelernt hat, so wars jedenfalls in meiner jugend.

so geht's:

ich hab das schon mehr als einmal gebracht, es hat nicht allen gepaßt. mein eindruck war, daß es nicht für alle sinnvoll und erstrebenswert ist zu wissen, wie (un)genau der tacho tatsächlich geht. es scheint ein besonderer reiz darin zu liegen, sich von einem falsch gehenden tacho vormachen zu lassen, daß man schneller fährt als in wirklichkeit. die heute gültige toleranzvorschrift für tachos sagt folgendes: der tacho darf 10% vorgehen, nachgehen darf er auf keinen fall. dazu sind weitere 4km/h zulässig. beispiel: ein fahrzeug, das tatsächlich 100km/h fährt, hat einen "guten" tacho, wenn er zwischen 100 und 114km/h anzeigt.

Zur feststellung der meßabweichung meines tachos (von mir aus auch eichen oder kalibrieren, wenn's beliebt) gehe ich so vor (der vorschlag von fliszt ist natürlich in ordnung, nur etwas unpraktisch):

mit meiner armbandstopuhr, die ja wohl heute weit verbreitet sind, fahre ich zunächst "strich" 60 auf einer einigermaßen geraden straße, die mit halb-km-schildern ausgestattet ist. hier in bayern sind das sogar die staatsstraßen. bei vorbeifahrt am schild starte ich die uhr und stoppe beim nächsten. wenn ich dann, beispielsweise 32,45 sek. auf meiner uhr ablese, dann waren das

1800sek/halbe stunde dividiert durch 32,45 sek/halben km gleich 55,47 km/h, also zeigt der tacho bei dieser geschwindigkeit ca. 8% zu viel an.

dann fahre ich den nächsten halbkilometer mit "strich" 65, das sind dann ca. 8% mehranzeige und messe erneut, diesmal nach der obigen formel sagen wir 29,69 sek, was in wirklichkeit dann 60,6km/h waren.

zur absicherung dieser messung wiederhole ich dies vielleicht auch dreimal und wenn ich nach mittelwertbildung dann weiß, daß ich mit einer anzeige von 64 bis 65 km/h ziemlich genau 60km/h tatsächlich fahre, dann ist das genau genug und mir jedenfalls wohler. fehlerquellen bei tachomessungen gibt es ohnehin genug andere auch noch, die allerdings nur wenig ins gewicht fallen.

gleiches kann bei anderen geschwindigkeiten gemacht werden, bei z.b. 100km/h wären 18sek/500m der exakte wert, bei 120 15sek, bei 150 12sek.

wer sich diese ergebnisse nicht merken kann, pappt auf seinen tacho kleine papierpfeilchen und hält sich hoffentlich dann an diese einigermaßen genauen (so genau, wie das mit unseren pkw-tachos eben geht und das sind ungefähr 1% toleranz) geschwindigkeiten, denn die grünlinge geben - wenn sie denn vorschriftsmäßíg messen - tatsächlich nur die 3 km/h, ab 100km/h 3% ihrer meßtoleranz zu gunsten des gemessenen weiter.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SlowDucky
02.05.2008, 08:57 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

Wie schnell fährt mein Fahrzeug wirklich?
Stimmt das eigentlich was mir der Tachometer anzeigt?

Das berechtigte Fragen. Da es sich bei dem Tachometer um ein Meßgerät handelt läßt sich die maximale Abweichung leicht ermitteln.
Wie bei jedem Meßinstrument steht die Fehlertoleranz auf der Skala des Gerätes.
Angegeben wird hierbei die prozentuale Abweichung vom Skalenendwert.
Ist keine Abweichung angegeben so beträgt die max. Abweichung 20% (zwanzig!!).

Ein Tachometer der einen Skalenendwert von 200km/h anzeigen kann, kann also eine Abweichung von +/- 40km/h haben.

Das bedeutet aus meßtechnischer Sicht, wenn das Ding auf 100 steht konnte es bedeuten das man 60 km/h oder aber auch 140 km/h fährt.

Wie schnell darf man denn nun fahren?
Das was der Tachometer anzeigt? Ganz sicherlich nicht.
Geschwindigkeit ist definiert nach delta Weg / delta Zeit ... und beides läßt sich leicht in den Normen und physikalischen Gesetzen nachlesen.

Auch wenn auf dem Schild 100 kmh steht bedeutet das nicht das man 100 km * 1h fahren soll!

Soviel zum Thema Meßtechnik für Fahrzeugführer und Gesetzgeber (der weiß immer noch nicht was für einen mathmatischen Schwachfug er verzapft hat).


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern P2k1
02.05.2008, 10:53 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

Tachometer darf immer zuviel anzeigen, NIE zuwenig!

http://www1.autobild.de/suche/artikel.php?...455ac
b54d6488fb


Ist der Wagen vor dem 1. 1. 91 zugelassen, darf der Tacho in den beiden oberen Dritteln seiner Anzeigenskala (mindestens jedoch ab 50 km/h) bis zu sieben Prozent vom Endwert abweichen. Heißt: Bei einem Tacho bis 250 ist eine Abweichung von 17,5 km/h erlaubt. Noch großzügiger messen Fahrzeuge, die nach dem 1. 1. 91 erstmals zugelassen wurden: maximale Abweichung zehn Prozent plus 4 km/h. Bei gefahrenen 130 protzt dann das Display mit 147 Kilometern.

So! ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.05.2008, 16:48 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

»der weiß immer noch nicht was für einen mathmatischen Schwachfug er verzapft hat).«

Den größten "Schwachfug" hast jetzt aber du selbst verzapft. Da nützen auch pseudophysikalische Aussagen mit "delta Weg / delta Zeit" nichts. Dein Beitrag ist angeberhafte Besserwisserei gepaart mit inhaltlichem Nonsens. Insofern wäre es besser gewesen, den uralten Thread nicht wieder hervorzukramen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Brainstorm
12.06.2008, 20:55 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

Szenario 1:

Landstraße - Traktor vorweg (womöglich noch mit Hänger)... dann 40-Tonner sowie ein bis zwei VT, die sich nicht trauen, beide "langsame" Fahrzeuge auch an geeigneten Stellen zu überholen, gleich dahinter. Was dann folgt ist eine mehrere Hundert Meter lange Kolonne von PKW. Erlebe ich doch des Öfteren. Und obwohl im weiteren Straßenverlauf mehrere Möglichkeiten zum Anhalten gegeben sind (Bushaltestellen, Parkplätze, Haltebuchten etc.) sieht der Traktor-Fahrer nicht ein sich an die StVO zu halten:

§ 5 Überholen

(6) "Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen."

Gilt im Übrigen auch für PKW die langsamer als zHg fahren. Das Auffällige hierbei ist, dass in vielen Fällen der Rückspiegel nur zur Zierde angebaut zu sein scheint und absolutes Ignoranzverhalten, was den nachfolgenden Verkehr betrifft, an den Tag gelegt wird. Getreu dem Motto "Stau ist nur hinten Scheiße - Vorne geht's!"


Szenario 2:

Alle Möchtegern-Lance-Armstrongs, die meinen, dass wirklich jeder noch so gute Radweg für ihr Rad schädlich sein könnte und somit die Landstraße "blockieren". Diese sind z.T. ja auch im Rudel nebeneinander fahrend anzutreffen. StVO?:


§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.


MfG, Brainstorm

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
12.06.2008, 22:35 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

also ich glaube, mal von einem Urteil gelesen zu haben, wo ein Fahrer mit einem PKW 40km/h bei erlaubten 100 gefahren ist. (ohne Grund) Er bekam dafür dann eine Strafe.
Versteh ich auch, aber es gibt nun mal keine genauen Vorgaben, wieviel "drunter" man fahren darf.
Mit 80-90 wirst du wohl keine Probleme kriegen...es gibt ja sowieso fast immer eine Ausrede: Sonne blendet, nasse Fahrbahn, Straßenschäden, Handy am Ohr ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kenobi
13.06.2008, 05:03 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

Alle Möchtegern-Lance-Armstrongs, die meinen, dass wirklich jeder noch so gute Radweg für ihr Rad schädlich sein könnte und somit die Landstraße "blockieren". Diese sind z.T. ja auch im Rudel nebeneinander fahrend anzutreffen. StVO?

§27 Verbände

(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.


BTW: Der »gute Radweg« wird noch gesucht. Er wurde bis jetzt noch nicht gefunden.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen stellte bereits 1994 bei ausgewählten als gut vermuteten Radwegen ein zwei- bis fünffaches Unfallrisiko gegenüber der Fahrbahn fest. Ausländische Studien haben außerdem die (in Deutschland bis 1998 verbotene) linksseitige Benutzung von Radwegen untersucht und stellten dabei ein zwölffaches Unfallrisiko fest. Zusätzlich verbietet das asymmetrische Abblendlicht (nicht nur bei Nacht, sondern dank Kampagnen wie »Licht am Tag« gänzlich) die Benutzung von linksseitigen Radwegen.

Außerdem fordert § 45 Abs. 9 StVO:

(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. ...

Auf normalen übersichtlichen Landstraßen ist die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht daher regelmäßig nichtig.

Aus einer Presserklärung des Reichsverkehrsministeriums zur Einführung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht in der RStVO vom 1. Oktober 1934:

Zeigen wir dem staunenden Auslaender einen neuen Beweis fuer ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Strassen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.

Diese Regelung ist -- auch wenn sie in einigen Köpfen noch drin ist -- seit 1998 aufgehoben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Brainstorm
13.06.2008, 15:55 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

Sagen wir im Rudel von max. 14 Radfahrern. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Balu1987
07.08.2008, 18:02 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

also was mich aufregt wenn ich mim lkw auf der autobahn fahre und es ist überhol verbot und so ein a..... fährt vor mir seine 75-80 km/h.. wollte ich nur mal loswerden

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
07.08.2008, 18:23 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

Rechts vorbei!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Balu1987
07.08.2008, 19:19 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

ahja..übern Standstreifen.. !?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
07.08.2008, 19:39 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

Riiichtiiiig!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Brainstorm
09.08.2008, 11:22 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

@Balu1987

Zitat:
"also was mich aufregt wenn ich mim lkw auf der autobahn fahre und es ist überhol verbot und so ein a..... fährt vor mir seine 75-80 km/h.. wollte ich nur mal loswerden"

Dann eben warten, bis Überholverbot vorbei ist und mit wahnsinnigen NEUNZIG km/h nix wie vorbei...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CHiP
18.08.2008, 04:15 Uhr

zu: Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße

henry schrieb am 2005-10-22 T 18:43:

»"4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen :
O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h . "«


Ich versuche nun schon etwas länger, herauszufinden, was "O" in der obigen Formel ist, und komme zu keinem vernünftigen Ergebnis. Wer kann helfen?

Nehmen wir folgende Werte an:
O = 1
V1 = 110 km/h
V2 = 100 km/h

Dann käme bei obiger Formel folgendes heraus:

1 * 110 km/h - 100km/h * 100 km/h / 10 + 4 km/h = 0
110 km/h - 1000 km² / h² + 4 km/h = 0

114 km/h = 1000 km² / h²


??? HÄÄÄÄÄÄH ???

(was ich damit sagen will: wer solchen Formeln ohne Quellenangabe glaubt, dem traue ich zu, dass nur noch "geteilt durch 10 plus 4 km/h" hängen bleibt, und "10 Prozent" hört sich doch besser an als "geteilt durch 10" ...)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Was können Drogen bewirken?

Abhängigkeit, Sucht

Anhaltende Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit

Rauschzustände

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Rechtsabbieger dürfen fahren

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten