Georg_g
21.09.2005, 15:55 Uhr
zu: Moped über Straße ohne FS schieben - Strafbar ??
Ja, das darfst du. Sich draufsetzen und rollen lassen (auch ohne Motor) ist schon grenzwertig und könnte Fahren ohne Fahrerlaubnis sein, aber Schieben ist auf jeden Fall erlaubt.
Chiller
21.09.2005, 18:26 Uhr
zu: Moped über Straße ohne FS schieben - Strafbar ??
Musst bei der Sache auch aufpassen, dass du kein Verkehrshindernis nach §32 STVO darstellst. Ein bloßes Stehenlassen eines abgemeldeten Fahrzeugs reicht dazu schon aus.
MLR1980
22.09.2005, 15:51 Uhr
zu: Moped über Straße ohne FS schieben - Strafbar ??
zu "Verkehrshindernis nach §32 StVO"
habe eben mal nachgelesen und finde nicht´s was auf unseren Fall zutrifft. In welcher StVO hast du das gelesen? In der, die für Deutschland gilt?
Aber siehe hierzu in § 23 StVO (2) Sonstige Pflichten des Fahrzeugführes,
in dem grob gesagt wird, das Fahrzeuge, bei denen Mängel die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Krad und Fahrräder dürfen geschoben werden.
§ 4 FeV sagt: Wer auf öffentlichen Straßen ein Kfz führt, bedarf der Fahrerlaubnis.
Da du das Krad aber nur mitführst (schiebst), ist dieses nicht Fahrerlaubnispflichtig, unter der Voraussetzung das der Motor aus ist und der Schlüssel sich nicht im Zündschloß befindet. (dient der Nutzungsvorbereitung!!!)
Chiller
22.09.2005, 19:51 Uhr
zu: Moped über Straße ohne FS schieben - Strafbar ??
@MLR1980
Schon das bloße Abstellen eines abgemeldeten Fahrzeugs auf einem öffentlichen Parkplatz und erst recht Fahrbahn oder Gehweg ist ein Verkehrshindernis.
MLR1980
22.09.2005, 21:11 Uhr
zu: Moped über Straße ohne FS schieben - Strafbar ??
jo, stimme ich dir zu. Aber §32 spricht von Gegenständen auf die Straße bringen oder dort liegen lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. Des weiteren von Straße beschmutzen oder benetzen.
Und jetzt die Frage, welches davon trift auf ein geschobenes Krad zu?
Chiller
22.09.2005, 21:33 Uhr
zu: Moped über Straße ohne FS schieben - Strafbar ??
» Und jetzt die Frage, welches davon trift auf ein geschobenes Krad zu? «
Zuerstmal habe ich nirgends behauptet, dass ein geschobenes Krad ein Verkehrshindernis darstellt und zum anderen bringt er doch einen Gegenstand auf die Straße, nämlich sein Krad.