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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Tobiasinthenet
17.09.2005, 13:42 Uhr
Parken in Fußgängerzonen
Hallo!
Ich bin Zivildienstleistender und muss öfters Kinder zum Arzt fahren. Die Praxis befindet sich in einer Fußgängerzone, die für "Lieferverkehr" frei ist.
Darf ich in diese Fußgängerzone hineinfahren?
Auf der rechten Seite ist explizit ein Halteverbot ausgeschildert, links nicht. Darf ich links parken?
Gilt hier auch die Regel, dass ich immer in Fahrtrichtung einparken muss?
Viele grüße,
Tobi
Chiller
17.09.2005, 13:57 Uhr
zu: Parken in Fußgängerzonen
Liefervekehr berechtigt nur zum geschäftsmäßigen Transport von Waren.
Darfst also nicht rein fahren.
Tobiasinthenet
17.09.2005, 14:36 Uhr
zu: Parken in Fußgängerzonen
okay!
Angenommen ich dürfte reinfahren: wie schaut es mit den Parkregelungen aus?
Georg_g
17.09.2005, 15:53 Uhr
zu: Parken in Fußgängerzonen
Wenn auf der rechten Seite ein Haltverbot ausgeschildert ist, dann rechtfertigt das nicht das Halten oder Parken auf der linken Seite. In Fahrtrichtung links darf man nur in Einbahnstraßen halten/parken, sowie wenn rechts Schienen liegen. Du müsstest also erst wenden.
Tobiasinthenet
17.09.2005, 18:50 Uhr
zu: Parken in Fußgängerzonen
du hast schon recht: wenn ich die Kinder nur abliefern muss, kann ich sie auch am Anfang der Fußgängerzone rauslassen.
Wenn ich aber selbst mit rein muss, wird's schwierig, weil es in der Umgebung kaum Parkplätze gibt. Diese Fußgängerzone liegt dirket an einer der Hauptverkehrsadern der Stadt.
Chiller
17.09.2005, 19:08 Uhr
zu: Parken in Fußgängerzonen
Fußgängerzonen haben formal keine Fahrbahn sondern stellen bei zugelassenem Verkehr eine Mischverkehrsfläche dar (ähnlich wie einem Verkehrsberuhigten Bereich). Daher gibt es hier auch kein â EUROžRechtsparkgebotâ EUROœ. Halteverbotsschilder gelten übrigens auch nur auf Fahrbahnen, nicht auf Seitenstreifen oder sonstigen Flächen. In diesem Fall sind sie daher nichtig wenn nicht auf einem Zusatzzeichen weitere Angaben sind.
Generell gilt, dass man in Fußgängerzonen parken darf wie man will mit einer wichtigen Ausnahme: Die Funktion der Fußgängerzone darf nicht beeinträchtigt werden (§1 STVO). Letzteres muss der Fahrer vor Ort selbst beurteilen können.
Tobiasinthenet
17.09.2005, 19:28 Uhr
zu: Parken in Fußgängerzonen
Danke für deine Erklärung, Chiller!
Ich werd mir nochmal genau alle Schilder dort ansehen. (Das Halteverbot wundert mich nach dem was ich gerade erfahren habe schon ziemlich...)
Wenn es möglich ist, parke ich in Zukunft außerhalb dieser Fußgängerzone!
jimmy_18
18.09.2005, 15:07 Uhr
zu: Parken in Fußgängerzonen
Bin selber Zivi im Fahrdienst, und muss des öfteren Leute zu Ärzten bringen, die in einer Fußgängerzone liegen.
Wir haben einmal vom ordnungsamt ein Strafmandat bekommen, das aber zurückgenommen wurde.
Nach persönlicher Auskunft eines Polizisten haben wir auch ohne Blaulicht (das wir auch gar nicht haben) einige erweiterte Rechte, wenn es zur Ausführung unserer Aufgaben vonnöten ist.
Dazu gehört eben auch das Befahren von F0ußgängerzonen, parken im Parkverbot bzw. auf Behindertenparkplätzen.
Ob es dazu eine Rechtsgrundlage gibt, weiß ich allerdings nicht, halte mich aber einfach mal an diese Aussage, und hatte auch erst einmal ein Problem damit (wie oben geschildert).
0Ich halte es darüber hinaus auch wirklich nicht zumutbar, einen Patienten, der vielleicht auch nur mit Bademantel bekleidet ist, auf einem Tragestuhl durch eine Fußgängerzone zu schieben, oder behinderte Patienten im Rollstuhl auf einer Hauptverkehrsstraße auszuladen, wenn der Fußweg daneben das Halten/Parken erlaubt.
mfg
jimmy
Georg_g
18.09.2005, 16:33 Uhr
zu: Parken in Fußgängerzonen
@ Chiller:
Glaubst du, dass du mit dieser Argumentation durchkommen würdest, wenn eine Politesse gerade einen Zettel an dein Auto hängt? Ich versuche mir das gerade vorzustellen:
Politesse: "Sie stehen im Haltverbot!"
Chiller: "Fußgängerzonen stellen eine Mischverkehrsfläche dar!"
Politesse: "Ja und?"
Chiller: "Halteverbotsschilder gelten nur auf Fahrbahnen, nicht auf Mischverkehrsflächen!"
Politesse: "Aber Sie sehen doch das Haltverbotsschild, oder?"
Chiller: "Das Schild ist nichtig, weil es hier keine Fahrbahn gibt!"
Aber mal im Ernst: Da in Fußgängerzonen normalerweise gar kein Fahrzeugverkehr statfindet, kennt die StVO auch nur sehr wenige Spezialregelungen dazu. Mir fallen auf Anhieb nur drei dazu ein. Zum Halten und Parken gibt es keine Spezialregelungen, also ist davon auszugehen, dass die normalen Vorschriften des § 12 Abs. 4 StVO gelten.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte
Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?
Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte
Mit orangefarbener Warntafel
Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen
Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen
Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte
Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?
Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht
Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen
Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden
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