Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
16.08.2005, 00:27 Uhr

zu: Dürfen Fahrradfahrer das?

Fahrradfahrer müssen eigentlich schieben, wenn sie die Straße an nem Zebrastreifen überqueren. Aber man sollte es nicht drauf ankommen lassen, da viele Fahrradfahrer dies nicht tun und trotzdem fahren statt schieben. Wie es genau im Falle eines Unfalls schuldmäßig für dich aussehen würde, weiß ich nicht, aber da an Zebrastreifen erhöhte Sorgfaltspflicht herrscht und du als Autofahrer auch gegenüber schäwcheren VTs (Fahrradfahrer, Fußgänger etc.) besonders vorsichtig sein musst, würde man dir evtl. eine Teilschuld geben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (37)
16.08.2005, 10:46 Uhr

zu: Dürfen Fahrradfahrer das?

Hallo jamesbond,

der Fahrradfahrer hat gleich mehrere Fehler gemacht, die man ihm ankreiden kann:

1. s.o.
2. auch er muss Fahrtrichtungsänderungen anzeigen,
3. auch er muss beim Abbiegen den rückwärtigen Verkehr beobachten (Schulterblick).

Allerdings hättest du im Falle eines Unfalls sicherlich aus der Betriebshaftung heraus noch einen gewissen Anteil Mithaftung bekommen.

steffi (37)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ginny
16.08.2005, 19:04 Uhr

zu: Dürfen Fahrradfahrer das?

Nein, der Radfahrer darf das nicht. Aber als Autofahrer ist man immer angehalten wenn möglich einen Unfall zu verhindern . Also hättest Du Teilschuld. Ist ärgerlich so was! Aber ist ja noch mal gut gegangen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (37)
17.08.2005, 11:37 Uhr

zu: Dürfen Fahrradfahrer das?

Hallo jamesbond,

zur Betriebshaftung ein interessanter Link aus einem Verkehrsanwälte-Forum.

Zu deiner 2. Frage:
Da würde es spannend werden. Angenommen, du kämst nicht rechtzeitig zum Stehen: Dann würde deine Teilschuld (aus der Betriebshaftung) am Unfall des Radfahrers bestehen bleiben, die Schäden, die dein Hintermann verursacht, muss dann dieser zahlen.

Angenommen, du kämst rechtzeitig zum Stehen und dein Hintermann schiebt dich auf den Radfahrer: Dann würden der Radfahrer und dein Hintermann einen Großteil der Schuld unter sich aufteilen. Für dich dürfte dann, wenn überhaupt, nur ein ganz geringer Teil (wie gesagt, aus der Betriebshaftung) übrigbleiben.

Nur meine laienhafte Auffassung des Verkehrsrechts.

steffi (37)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chriziko
02.09.2005, 11:27 Uhr

zu: Dürfen Fahrradfahrer das?

fahrradfahrer müssen nicht absteigen, wenn sie auf einem fußgängerüberweg queren. sie haben lediglich keinen vorrang.

im vorliegenden fall hat sich der radfahrer aber von daher falsch verhalten, als er die richtungsänderung nicht angezeigt hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
02.09.2005, 12:32 Uhr

zu: Dürfen Fahrradfahrer das?

>>fahrradfahrer müssen nicht absteigen, wenn sie auf einem fußgängerüberweg queren.<<

Doch, müssen sie! Wie Du selbst sagst: Ein Zebrastreifen ist eine FUSSGÄNGERüberquerung, keine RADFAHRERüberquerung. Das ist der entscheidende Punkt dabei.

Alle weiteren Diskussionen um Haupt-, Teil- oder Mitschuld sind allerdings vollkommen akademisch. Letztlich geht es darum, dass es gar nicht erst zum Unfall kommt. Also ist bremsen und anhalten sowieso die einzige Möglichkeit in diesem Fall.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
02.09.2005, 13:04 Uhr

zu: Dürfen Fahrradfahrer das?

»Angenommen, du kämst rechtzeitig zum Stehen und dein Hintermann schiebt dich auf den Radfahrer: Dann würden der Radfahrer und dein Hintermann einen Großteil der Schuld unter sich aufteilen. Für dich dürfte dann, wenn überhaupt, nur ein ganz geringer Teil (wie gesagt, aus der Betriebshaftung) übrigbleiben.«

Also auch wenn mein Vertrauen in Gesetzgebung und Rechtsstaat begrenzt ist: dass ich dafür belangt werde, dass jemand vor mir und jemand hinter mir Mist baut, ich hingegen nix falsch gemacht habe sondern einfach nur da war, kann ich mir nicht vorstellen.

lG,
Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (37)
02.09.2005, 14:10 Uhr

zu: Dürfen Fahrradfahrer das?

Hallo Mike,

das Vertrauen in Recht und Gesetz ist seit den etwas weiträumigeren Auslegungen der Betriebshaftung bei vielen nicht wirklich gestiegen.

Schmöker mal im Internet unter Betriebshaftung: Da stehen dir zeitweilig die Haare zu Berge.

steffi (37)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie auf der Autobahn Hilfe anfordern?

Über Notrufsäulen

Über Autobahnraststätten

Über die Telefonnummern 112 oder 110

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers

Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg