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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Ginny
15.08.2005, 20:17 Uhr
Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
Meine Führerscheinprüfung ist jetzt schon ein paar Jährchen her. Deshalb hier eine Frage: Darf auf der Autobahn von rechts überholt werden ( ausser im Stau dann ist es mir klar)?
Beispiel: Ich fahre mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn linke Seite im Kolonnenverkehr. Rechts ab und zu ein langsames Fahrzeug und ein paar LKW`s. Ich fahre links weil mein vorausfahrender PKW nicht schneller ist. Halt in Kolonne. Es kommt ein PKW was mich schneller als erlaubt von rechts überholt. Es kommt noch einer und noch einer und noch einer. Nach dem Motte "der eine machts vor und alle machen es nach". Alle ordnen sich irgendwann vorne wieder ein weil zwischen drin mal ein LKW ist.
Mein Mann sagt im Kolonnenverkehr darf von rechts überholt werden. Ich bin mir da nicht so sicher. Was sagt Ihr?
ChilliPalmer
15.08.2005, 21:27 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
ich behaupte mal nein ich weiss es aber nicht. darf eine kolonne etwa die ganze zeit auf der linken spur fahren oder wie meinst du das? ist doch schwahsinn und woher soll ein ankommender autofahrer wissen dass die 5 autos vor ihm eine kolonne bilden und die linke spur gepachtet haben. oder hab ich das ganze falsch verstanden? was gut sein kann... :)
Ginny
15.08.2005, 21:40 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
Eine Kolonne entsteht zum Beispiel wenn auf einer 2 spurigen AB ein LKW einen anderen LKW überholt. Die anderen PKWs warten dann sozusagen links und es entsteht die Kolonne die bei viel Verkehr ganz schön lang werden kann. Ich meine aber wenn es links nicht schneller geht können die doch nicht auch noch von rechts kommen. Ich bin dann rechts weiter gefahren, hab aber immer drauf geachtet das ich die links nicht überhole. Also wenn ich etwas schneller fahren wollte mußte ich wieder in die Kolonne rein.
Chiller
15.08.2005, 23:23 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
Auf der Autobahn darf eine Kolonne rechts überholt werden, wenn diese maximal 60kmh fährt. Der überholende darf dabei maximal 20kmh schneller als die Kolonne fahren.
Thomas Ihle
15.08.2005, 23:24 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
Es gibt ein - meines Wissens noch gültiges - BGH Urteil aus dem Jahre 1969 das ein Rechtsüberholen im Kolonnenverkehr für rechtens erklärt - jedoch nur bis Tempo 80 mit maximal 20 km/h Differenzgeschwindigkeit. Beispiel: "Links" fährt 60 km/h - "Rechts" darf mit max. 80 km/h vorbei. "Links" fährt 40 km/h - "Rechts" darf mit max. 60 km/h vorbei. "Links" fährt 20 ...
Andreas wird wohl das Urteil genauer rezitieren können.
Lizzard
15.08.2005, 23:53 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
Tja dein angesprochenes Szenario findet man leider heutzutage immer öfter vor. Vor kurzem bin ich mit ca. 160 auf der ganz rechten Spur (3-spurig) durch. Die anderen fuhren ca. 130, in meinen Augen war das Kollenenverkehr.
Die mittlere und linke Spur waren gleich schnell und die Rechte war frei weil links und mittig alle chronischen Linksfahrer fuhren.
Ich bezweifle das sowas verboten ist, man hat ja keine andere Wahl...
Dani N.
16.08.2005, 00:11 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
@Lizzard
auch wenn Du Dich über die anderen ärgerst, aber rechts überholen mit 160 ist total bescheuert. Wenn jemand nach rechts wechselt rechnet der doch nicht, dass da jemand mit 160 daherkommt. Du gehörst scheinbar auch zu denen, die beim Autofahren den gesunden Menschenverstand lieber zuhause lassen.
Außerdem bin ich erschüttert, wie man es fertig bringt, diesen Schwachsinn auch noch ins Forum zu posten.
Chiller
16.08.2005, 09:48 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
@Heuschrecke
Lizzard hat nicht nur seine Meinung gesagt sondern auch in den Raum gestellt, dass rechts überholen legal ist. Und Dinge als legal darstellen, die Punkte in Flensburg und Nachschulung nach sich ziehen ist nicht in Ordnung. Stell dir mal vor das glaubt einer und darf dann dank Lizzard zur Nachschulung?
Zumal einen Betrag vorher erläutert wurde, wann rechts überholen erlaubt ist und wann nicht. Da fällt mir bezüglich Lizzard nur ein erst lesen dann denken dann posten.
Michael (Wien)
16.08.2005, 12:29 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
»Vor kurzem bin ich mit ca. 160 auf der ganz rechten Spur (3-spurig) durch. (...) Die mittlere und linke Spur waren gleich schnell und die Rechte war frei weil links und mittig alle chronischen Linksfahrer fuhren.«
Legal oder nicht, wenn sich das wirklich so zugetragen hat, dann war Lizzard IMHO noch der mit dem geringsten Grad an "Bescheuertheit" und "Schwachsinn", weit hinter all den Typen, die unnötig die mittlere und linke Spur blockieren. Ist hier in Ösiland tw. nicht anders, besonders auf der Wiener Stadtautobahn. Angesichts der zahllosen Mitte-Links-Traumtänzer gehört m.E. das Rechtsüberholen (mit beschränkter Geschwindigkeitsdifferenz) endlich legalisiert.
Gruß,
Mike
Chiller
16.08.2005, 12:46 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
» Legal ist, was man sich leisten kann. «
Die Entscheidung sollte man jedem selbst überlassen. Kann mir nicht vorstellen, dass eine Nachschulung den meisten hier nix ausmacht.
Chiller
16.08.2005, 13:32 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
» Deshalb schrieb ich ja, dass man es sich leisten können muss. «
Nur um die Kosten abzuschätzen muss man auch die rechtlichen Konsequenzen wissen. Und 50€, 3 Punkte und bei Probezeit Nachschulung sollte man nicht als "legal" bezeichnen.
Chiller
16.08.2005, 13:45 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
» Danach geht das Fahren ja noch weiter und wenn man dann irgendwann merkt, dass es zu teuer wird, dann hört man eben damit auf. «
Nur die meisten wollen vorher wissen, was sie erwartet und richten ihr Handeln dementsprechend aus.
Denn auch "nur" 3 Punkte können irgendwann dazu führen, dass man wegen dieser 3 Punkte den Lappen weg hat.
xgoedex
16.08.2005, 14:00 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
»Nachschulung, 3 Punkte und 50 Euro sind doch kein Weltuntergang. Danach geht das Fahren ja noch weiter ...«
Erinnert mich irgendwie an "Das Leben des Brian"
Zitat: "Kreuzigung ist doch Firlefanz! Wenigstens ist man dabei an der frischen Luft!"
Thomas Ihle
16.08.2005, 14:59 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
ok das Urteil war 1968 - BGHSt 22, 137 sowie NJW 68,1533.
Dabei wird eine sorgfältige Beobachtung des benachbarten Fahrstreifens verlangt.
§ 7 (2a) StVO ist etwas ungenau.
http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=7
Lizzard
16.08.2005, 18:08 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
@all
Ich bezweifle sogar das ich an dieser Stelle nicht rechts überholen durfte. Denn schließlich war es einfach nunmal Kolonnenverkehr. Und dann darf man Rechts schneller fahren als links.
"Wenn jemand nach rechts wechselt rechnet der doch nicht, dass da jemand mit 160 daherkommt."
Deswegen schaut man auch in die Rückspiegel um genau sowas zu vermeiden.
Man rechnet auch nicht immer damit das hinten einer mit 200 ankommt. Und? Erlaubt ist es allemal.
Das meiste was mich daran immer ärgert, dass die Autobahn normalerweise frei wäre, wenn sie alle rechts fahren würden. Nur durch diese chronischen Linksfahrer ist sie blockiert.
Chiller
16.08.2005, 18:20 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
» Denn schließlich war es einfach nunmal Kolonnenverkehr. Und dann darf man Rechts schneller fahren als links. «
Die Aussage ist schlicht und einfach falsch.
Aber mehr als die STVO und Gerichtsurteile posten kann man nicht. Wer es nicht verstehen will.....
Thomas Ihle
16.08.2005, 19:34 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
>>Man rechnet auch nicht immer damit das hinten einer mit 200 ankommt. Und? Erlaubt ist es allemal.<<
Noch´n Gericht...
Einem Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit überschritten hat, wird die Berufung auf Unabwendbarkeit von vornherein versagt sein, falls er nicht nachweisen kann, dass vergleichbare Unfallfolgen auch bei 130 km/h eingetreten wären; nur wer Richtgeschwindigkeit einhält, verhält sich wie ein "Idealfahrer". BGH Zivilsache 117, 337 (1992).
Mitschuldig im Sinne der Anklage.
meisterLars
16.08.2005, 19:43 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
Ich kann Lizzard nur zu gut verstehen...
Wenn diese ganzen "Oh-mein-Gott-gleich-könnte-ja-auf-meiner-Sp
ur-ein-langsameres-Fahrzeug-kommen-Also-wechsel-ic
h-jetzt-die-Spur" -Idioten sich nur ein klein wenig ans rechtsfahrgebot halten würden, dann wäre das Fahren auf deutschen Autobahnen um einiges angenehmer...
Lizzard
16.08.2005, 19:56 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
Die ganze Sache ist mal wieder nur in der Theorie so.
Ich bin früher mal einen solchen "Linksausscherer" mit 180 Sachen aufs Heck gefahren (der fuhr ca. 130). Er hatte nen schweres Schleudertrauma und mehrere Prällungen. Ich war dagegen quasi unverletzt (halt Kopfschmerzen etc das übliche...)
Seine Versicherung konnte den ganzen Schaden bezahlen ich musste kein Cent berappen.
Damals fuhr dieser aufgrund eines Fahrzeuges auf der Beschleunigungsspur, ohne zu gucken von der rechten, auf die linke Spur rüber..
Michael (Wien)
16.08.2005, 20:32 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
»Ich zieh mit 100 auf die linke Spur ohne zu gucken und mir knallt unmittelbar danach jemand mit 250 Sachen drauf. Die Chancen stehen nicht schecht, dass die Unfallfolgen gleich gewesen wären, wenn der andere 130 gefahren wäre.«
Die newton'sche Mechanik sagt da m.E. was anderes.
»Also was macht der schlaue Autofahrer? Er fährt mit 140 einfach links rüber und lässt jemanden hinten drauf fahren.«
Bist du ganz sicher, dass das der schlaue Autofahrer so macht? *g* Vielleicht muss er sich dann nicht den Vorwurf gefallen lassen, mit Kriechertempo rübergezogen zu sein, aber schuldfrei geht er sicher nicht aus der Sache raus, von der Verletzungsgefahr und der kaputten Dose mal abgesehen.
»Also lieber mehr rasen auf der BAB, um den anderen schlechter zu stellen? Komische Rechtsprechung ... «
Dass man bei hohem eigenem Tempo auf der Autobahn tendenziell weniger damit rechnen muss, mit einem Spurwechsel einen von hinten Ankommenden zum Abbremsen zu zwingen (wenn sich's denn ausgeht) als mit Bummeltempo, erscheint mir ganz normal und in keiner Weise besorgniserregend. Ich vermute aber, dass die schnellen Fahrer im Regelfall sogar die aufmerksameren Rückspiegelverwender sind.
lG,
Mike
Michael (Wien)
16.08.2005, 20:51 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
»Natürlich können die Folgen nicht exakt gleich sein, aber es dürfte relativ unerheblich sein, ob mich jemand mit 130km/h küsst und ich ab über die Leitplanke fliege oder mit jemand mit 200 Sachen eine Schupps verpasst. In beiden Fällen wird es zu einem schweren Unfall kommen.«
Bei 100 vs. 130 müsstest du schon wirklich unmittelbar vor dem anderen rausziehen, und der dürfte überhaupt nicht reagieren, damit die Aufprallgeschwindigkeit noch bei 30 km/h liegt. Und selbst das würde dich höchstwahrscheinlich nicht über die Leitplanke katapultieren (außer vielleicht du fährst ein Motorrad).
»Oder nochmal ganz kurz zusammengefasst aus der Sicht des Drauffahrenden:
200 gegen 100 => Es gibt eine Chance
200 gegen 140 => Man hat die Arschkarte gezogen.«
Ganz kurz ... und m.E. vor allem sehr (zu) vereinfacht.
»Damit dürfte das "Opfer" eigentlicht motiviert werden schneller als 130 zu fahren :D«
Ja, und? Er/sie muss ja deshalb nicht allgemein schneller als 130 fahren, sondern nur bei einem Wechsel auf die Überholspur. Oder eben sehr sorgfältig in den Rückspiegel schauen. Wo ist das Problem (von der "Willkürlichkeit" der 130 abgesehen)?
lG,
Mike
Thomas Ihle
16.08.2005, 22:50 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
Es ging in einem konkreten Fall vor dem BGH um einen linksfahrenden Porsche mit ca. 180-200 km/h und einen "Normalo" der von der Beschleunigungsspur kommend, direkt auf die Überholspur wechselte. Die Mitschuld des Porschefahrers wurde damit begründet, dass er bei einer Geschwindigkeit nur unwesentlich über der Richtgeschwindigkeit den Unfall hätte vermeiden - also abwenden - können.
Dies bringt auch die erhöhte Betriebsgefahr und Schadensersatzpflicht nach § 17 (3) StVG zum Ausdruck bringen.
http://www.fahrtipps.de/recht/stvg.php?par=17
Die Hauptschuld trug zurecht der Spurwechsler.
Es ging nicht um die geringeren Unfallfolgen mit Tempo 130, sondern um die Vermeidbarkeit überhaupt.
Lizzard
17.08.2005, 00:08 Uhr
zu: Auf der AB (Kolonne) von rechts überholen
"Bei 100 vs. 130 müsstest du schon wirklich unmittelbar vor dem anderen rausziehen, und der dürfte überhaupt nicht reagieren, damit die Aufprallgeschwindigkeit noch bei 30 km/h liegt. Und selbst das würde dich höchstwahrscheinlich nicht über die Leitplanke katapultieren (außer vielleicht du fährst ein Motorrad)."
Euch ist ja hoffentlich klar das ihr dann immernoch 100 Kmh drauf habt nach dem ersten Crash. Überlebt erstmal den zweiten Einschlag, nämlich den mit 100 Kmh...
Manchmal hat man Glück, dass man sich nur dreht und "sanft" an der Leitplanke zum stehen kommt. Doch manche Autos überschlagen sich auch.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern
Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren
Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B / 3 Fehlerpunkte
Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?
Das Motorrad
Ich selbst
Keiner
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden
Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden
Auf eine Bundesstraße
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