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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern obi
10.08.2005, 17:40 Uhr

Geschwindigkeit auf Parkplätzen

Hallo leute.
bin letztens auf nem parkplatz von nem supermarkt angemault worden, ich sei zu schnell.
welche geschwindigkeitsregelung gilt auf parkplätzen, sowohl öffentlichen als auch denen von supermärkten?
schon mal danke für eure infos.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
10.08.2005, 17:57 Uhr

zu: Geschwindigkeit auf Parkplätzen

Auf sogenannten "Mischverkehrsflächen" also Flächen wo Kraftverkehr und Fußgängerverkehr parallel zugelassen sind, muss Schrittgeschwindigkeit und stete Bremsbereitschaft eingehalten werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
10.08.2005, 19:57 Uhr

zu: Geschwindigkeit auf Parkplätzen

Mischverkehrsflächen sind neben Parkplätzen und verkehrsberuhigten Bereichen auch Fußgängerzonen wo Lieferverkehr zugelassen ist oder Bürgersteige wo Fahrradverkehr erlaubt ist. In allen Bereichen darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Dazu gibt es mehrere Gerichtsurteile, die auf den §§ 1 und 3 STVO beruhen.

Der §21a Abs. 1 Satz 3 bezieht sich eigentlich aufs Anschnallen aber hier wird Schrittgeschwindigkeit auf Parkplätzen auch nochmal explizit erwähnt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
10.08.2005, 20:00 Uhr

zu: Geschwindigkeit auf Parkplätzen

Ich habe keine Ahnung, ob und welche Sonderregeln da gelten.
Aber (wie schon erwähnt) greift da im Zweifelsfall der gute alte §1.
Auf so einem Parkplatz laufen und fahren doch lauter Verwirrte - mit dem Einkaufszettel in der Hand in Gedanken schon an der Fleischtheke, kleine Kinder rennen zwischen den Autos herum, ROPs (Rentner ohne Plan) fahren, allen Pfeilen und Einbahnstraßen-Schildern zum Trotz, irgendwie falschherum und kommen dir entgegen. Wenn dann irgendwas passiert, hast du wenigstens die besseren Karten, wenn dein Auto STEHT, falls es zum Crash kommt: Du kannst dich ja nicht in Luft auflösen. Und mir persönlich geht es meist so, dass ich automatisch langsam fahre (in etwa Schritttempo) weil ich permanent schaue, ob mir irgendwer oder irgendwas in die Quere kommen könnte.
Langer Rede kurzer Sinn: Fragt nicht immer danach, wie schnell man fahren darf. Stellt euch die Frage "wann ist wie schnell zu schnell?"
Und in so einem Parkplatzgewimmel sollte man halt nur so schnell fahren, wie man denken und kucken kann. ("Haupsache bein Fahn is kucken, immer schön kucken" sagte mein Fahrlehrer. Hat geholfen der Spruch)

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11.08.2005, 14:01 Uhr

zu: Geschwindigkeit auf Parkplätzen

@Kahleberger
Bitte richtig lesen ;-)
Ich hab nirgendwo gesagt, dass der §21a Schrittgeschwindigkeit vorschreibt sondern die §§ 1 und 3.

Schon eine Geschwindigkeit von 20kmh hat die Rechtsprechung als zu schnell befunden. Korrekt sind auf Parkplätzen laut mehreren Urteilen nunmal Schrittgeschwindigkeit. Auch wenn es manche nicht glauben wollen und denken Tempo 50 (weil innerorts) sei richtig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
11.08.2005, 14:10 Uhr

zu: Geschwindigkeit auf Parkplätzen

Da sowieso niemand auf die Idee kommt eine Radarpistole auf nen Parkplatz auf zu stellen ist die Frage relativ überflüssig. Man sollte immer so fahren das man jederzeit anhalten kann wenn mal einer vor die Nase läuft.

Wenn frei ist kann man so schnell fahren wie man will würde ich mal sagen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
12.08.2005, 09:50 Uhr

zu: Geschwindigkeit auf Parkplätzen

Dann pick dir doch nicht nur die Sätze raus, die dir passen. Und dann noch so interpretieren, wie man es gerade braucht.

Ich habe geschrieben, dass sich die Gerichtsurteile auf die §§1 und 3 STVO berufen haben. Nirgendwo hab ich in dem Zusammenhang von §21a geschrieben.

Ich habe später lediglich auf folgende Formulierung aus §21a hingewiesen:
»Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Fahrten auf Parkplätzen«
Hier wird eine klarere Formulierung verwendet, die die Intention der §§ 1 und 3 deutlicher werden lässt. Nicht mehr nicht weniger.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
12.08.2005, 21:39 Uhr

zu: Geschwindigkeit auf Parkplätzen

Dann rate mal auf welcher Grundlage diese Gerichtsurteile gefällt wurden....

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