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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.07.2005, 14:03 Uhr

zu: Vorfahrt | Kreuzung

Auto 1 fährt selbstverständlich einfach durch. Es sit auf der Vorfahrtstarße und biegt nicht ab, ist also gegenüber niemandem wartepflichtig.

Auto 4 ist natürlich wartepflichtig, und zwar so lange, bis kein Fahrzeug mehr auf der Vorfahrtstraße ist. Ob die Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße abbiegen wollen, spielt dabei keine Rolle. Also hat dir Auto 4 die Vorfahrt genommen.

Mit Auto 2 solltest du das tangentiale (also voreinander) Linksabbiegen wählen, es sei denn, Fahrbahnmarkierungen (Abbiegespuren) schreiben etwas anderes vor.

Um zu vermeiden, dass Wagen 4 ungeduldig wird und dir die Vorfahrt nimmt, kannst du ihn einfach "blockieren": Als Linksabbiger auf einer Vorfahrtstraße musst du nicht vor der Kreuzung warten, sondern darfst (und sollst) in die Mitte der Kreuzung einfahren und erst dort den Gegenverkehr abwarten. Hält man zu weit vorne (also vor der Kreuzung), dann wirkkt das auf den wartepflichtigen Querverkehr wie eine Einladung zum Losfahren. Beim nächsten Mal also einfach so weit vorfahren, dass Wagen 4 gar nicht mehr fahren kann.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt