FLiszt
01.07.2005, 23:35 Uhr
zu: Vorfahrt gewähren???
»Und die wichtigste Frage: Kann man, wenn man jemanden die Vorfahrt gewährt hat auch belangt werden, wenn daraus ein Unfall entsteht? «
Selbstverstaendlich.
durbanZA
02.07.2005, 13:03 Uhr
zu: Vorfahrt gewähren???
Im Zweifelsfall ist der, dem die Vorfahrt wider den Schildern gewährt wurde, der Gelackmeierte. Denn letztlich sind die Schilder verbindlich, bzw. die Regeln der StVO, und da nützt auch alles Winken nichts :)