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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julka
14.06.2005, 22:01 Uhr

wer ist schuld?

hallo, ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen
Unfallhergang: mein Freund wollte von der Hauptstraße nach links in die Neben- oder Seitenstraße abbiegen. Beim Abbiegen nach links fuhr er auf ein Fahrzeug auf, das auf der Nebenstraße wartete und seinerseits nach links in die Hauptstraße abbiegen wollte. Die Beifahrerin Unfallgegners klagte Stunde später, als die Polizei dar war, auf Kopfschmerzen und sagte das sie Schwanger sei.
Heute kam Brief von Polizei für mich (Zeugenaussage) und mein Freund: Straftat-Verkehrsunfall mit Leichtverletzten, es ist ein Fragebogen dabei den man ausfüllen muss. Meine Frage: kommt immer so ein Fragebogen? und kann ich angeben dass die Unfallgegner auf seine Fahrbahn standen?

Unfallgegner Fahrzeug war teilweise auf der Gegenspur, dass kann auch seine Mutter bezeugen, den sie war auch im Auto, ich saß hinten. Und ich möchte mich dazu in dem Fragebogen Äußern. Als die Polizei kam waren wir schon zu Hause, sein Bruder hat uns Abgeholt. Ich könne nicht dort bleiben da wir 7 Monate altes Kind haben. Das Kind war auch im Auto als Unfall passierte. Als es zum Stoss kam fuhr mein Freund höchstens 10km/h.
Ich bedanke mich voraus.
Gruß julka

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.06.2005, 00:08 Uhr

zu: wer ist schuld?

Schuld ist wohl eindeutig Dein Freund, da er aufgefahren ist.
Er scheint ja in ein stehendes (also nicht plötzlivh abbremsendes) Fahrzeug, wenn ich das richtig sehe frontal (!?) reingefahren zu sein.

Die Tatsache, daß das links abbiegende Fahrzeug Raum der Gegenspur nutzte, spielt dabei daher kaum eine Rolle, denn es kann berechtigterweise die Frage gestellt werden: Warum hat Dein Freund nicht gebremst?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.06.2005, 06:19 Uhr

zu: wer ist schuld?

Überlass doch die Schuldfrage bezüglich der beschädigten Fahrzeuge deiner Versicherung. Und für den strafrechtlichen Teil sollte sich dein Freund einen Anwalt nehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
15.06.2005, 13:09 Uhr

zu: wer ist schuld?

Ich würde Dir/Euch dazu raten, GLEICH einen Anwalt einzuschalten, der sich im Verkehrsrecht auskennt. Namen und Adressen in eurer Nähe können euch die Automobilclubs nennen. Sofern Dein Freund eine spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, kann da gar nicht viel schief gehen (wegen Kosten). Hat er die nicht, würde ich trotzdem empfehlen, zumindest mit einem solchen Anwalt zu SPRECHEN.

Warten, was die Versicherungen dazu sagen, halte ich für keine gute Idee, weil die in 99 von 100 Fällen versuchen, BEIDEN Seiten eine Teilschuld zu geben - damit sie bei beiden die Prämien raufsetzen können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julka
15.06.2005, 16:06 Uhr

zu: wer ist schuld?

hallo, und danke! Wir haben Rechtschutzversicherung was auf meinen Namen läuft, ich hab aber ihn auch angegeben. weil wir können uns zwei solche nicht leisten. so viel ich weiß besteht auch Teilschuld da die Unfallgegner ihn bei verlassen der Hauptstrasse behindert haben. so weit so gut war die Dame nicht angeschnallt! die liste der Anwälte hab ich mir schon besorgt.
muss mich mal beraten lassen!
Ansonsten schönen grüß und viele sonnige Tage wünsch ich euch!
Meld mich noch mal
julka

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B

Ohne halten abbiegen

Vor der Kreuzung warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B

Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren

Bremsen und nach rechts ausweichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken