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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaraGes
07.05.2005, 15:45 Uhr

Rotlicht länger als 5 Minuten wie soll man sich verhalten

Folgende Situation ist mir Passiert:
An einer Kreuzung mit Lichtzeichenwechselanlage musste ich als Linksabbieger mit dem Motorrad an der Ampel ( Haltelinie ) anhalten da die Ampel auf Rot geschaltet hatte. Der Gegenverkehr musste ebenfalls warten. Die Fahrtrichtung Quer zu meiner Richtung hatte daher Grün. Nun wechselte die Ampelanlage der Grün Richtung auf Rot und die Kfz blieben stehen. Normal musste nun meine Fahrtrichtung auf Grün schalten aber sie blieb auf Rot und die anderen Teilnehmer bekamen wiederum Grün. Dies passierte nun 4 oder 5 mal hintereinander und meine Ampel war immernoch auf Rot. Ich schaute in meinen Rückspiegel und sah mehrere PKW hinter mir und die Gegerichtung war auch mit mehreren PKW vor der Rotampel. Beim nächsten Wechsel blieb die Ampel wiederum Rot, da kam der Gedanke an die Fahrschule, bei nicht funktionierender Lichzeichenanlage bis zur Sichtlinie fahren und bei freier Fahrbahn langsam die Kreuzung passieren. Das habe ich dann getan. Durch meine eingeschrängte Sicht im Schutzhelm, habe ich leider nicht gesehen ob die anderen Teilnehmer hinter mir hergefahren sind, habe aber im gleichen Moment ein Hubzeichen gehört.
Nach überqueren der Kreuzung sehe ich im Rückspiegel die Ordnungshüter mit Blaulicht hinter mir, ich halte Vorschriftsmäßig an und werde beschuldigt bei Rot über die Ampel gefahren zusein, was ja auch stimmt. Nun habe ich eine Anzeige am Hals wegen missachten des Rotlichtes an der Lichtzeichenanlage bei länger als 1 Sekunde Rotphase. ( min. 5 Minuten ). Frage kann ich Wiederspruch einlegen wegen nicht funktionierender Lichtzeichenanlage?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.05.2005, 16:21 Uhr

zu: Rotlicht länger als 5 Minuten wie soll man sich verhalten

Bei Zeitangaben lässt man sich gerne täuschen. Waren es denn wirklich 5 Minuten? Dann müsste es doch in beiden Richtungen einen erheblichen Rückstau gegeben haben, den auch die Polizei kaum hätte übersehen können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.05.2005, 23:28 Uhr

zu: Rotlicht länger als 5 Minuten wie soll man sich verhalten

Laut dem OLG Köln ist es für einen Autofahrer angemessen, 10 Minuten zu warten- Dann darf er davon ausgehen, daß die LZA defekt ist und unter Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen die rote LZA passieren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
08.05.2005, 11:46 Uhr

zu: Rotlicht länger als 5 Minuten wie soll man sich verhalten

An deiner Stelle wär ich einfach umgedreht und auf der entgegengesetzten Seite wieder zurück gefahren.
Da könnten die Cops höchstens was sagen wegen überfahren durchgezogener Linie.
Und einfach in 5 Minuten nochmal zur Ampel hinfahren und gucken ob die dann grün ist ;-))

Also auf jeden Fall mal zum Anwalt gehen mit der Sache!!

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Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis