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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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30.04.2005, 00:40 Uhr

Unfallflucht - oder doch nicht?

Weil es mir gerade durch den Kopf geht, mit meinem Ueberschlag "damals":

Haette ich damals (rechtlich gesehen) am Ort des Geschehens bleiben muessen, oder war es ok, dass ich einfach heimgefahren bin?

Meiner Meinung nach bin ich bei einem Alleinunfall ohne (Fremd)Schaeden nicht verpflichtet, am Unfallort zu bleiben. Kann aber gut sein dass ich mich da taeusche.

Fuer die, die den betreffenden Beitrag nicht gelesen haben:
Ich hab mich vor ca. 20 Jahren - mitten in der Nacht, betrunken und zu schnell unterwegs - ueberschlagen, und bin auf einer Wiese auf der Beifahrerseite liegengeblieben. Konnte das Auto wieder aufstellen und weiterfahren.

Bitte um diesbezuegliche Aufklaerung.

Grusz,
FLiszt

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30.04.2005, 13:02 Uhr

zu: Unfallflucht - oder doch nicht?

Ich denke der Schaden hätte gemeldet werden müssen.Man könnte einfach argumentzieren, dass beim Unfall Öl ausgelaufen sein könnte.Und schon ist ein enormer Fremdschaden (am Eigentum der Bundesrepublik oder einer Privatperson) entstanden.Ihr wisste doch 1 Tropfen Öl verseucht blablabla
also hätte die Feuerwehr komemn müssen um alles abzuchecken ;)

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30.04.2005, 14:04 Uhr

zu: Unfallflucht - oder doch nicht?

»>>20 Jahre? lol, alter Mann. :P<<

ja ne, er müsste sich jetzt so langsam um die 40 bewegen. :-))«


Naja.. bis die 4 vorne steht, hab ich zum Glueck noch ein bisschen Gnadenfrist. Im Augenblick steht noch nicht mal die 9 hinten.
Und solange ich noch nicht aus Prinzip 100 fahre, ist die Welt noch in Ordnung.
Alex Barros hat es in meinem betagten Alter sogar vor 14 Tagen noch auf's Podium in der MotoGP geschafft, bis auf's oberste Treppchen.

Als noch die 2 vorne stand, war ich wohl das, was man im sueddeutschen Raum als "ganz wuida Hund" bezeichnet. Mit 30+ dann etwas ruhiger ("vernuenftig") geworden.

Mir hat frueher niemand gesagt "mach das nicht, weil (einsehbarer Grund)", sondern immer nur "mach das nicht, es ist verboten" - und das war mir nie ausreichend. Ich bin ein Einsichtsmensch, kein Regelbefolger.

Diesen Fehler meiner Vorgaengergeneration moechte ich nicht machen.

Wenn ich auch nur 10% der Erlebnisse aus der "wilden" Zeit hier zum Besten geben wuerde, wuerde Herr Wismann mich - zu Recht - aus diesem Forum, wenn nicht gleich aus dem Internet, verbannen. Deshalb geb ich hier nix einfach unreflektiert von mir, sondern immer unter der Praemisse "was koennen wir daraus lernen".

Und wenn ich durch meine Beitraege hier auch nur einen einzigen davor bewahren kann, sich aus "jugendlichem Leichtsinn" oder "Unerfahrenheit" die Birne einzurennen, ist meine Mission hier schon erfuellt.

So, nun muss ich das Racebike ausprobieren (Wetter passt!) - "damals" haette ich einfach ein selbstgemaltes Nummernschild, Aufschrift "F-UCK YOU 1" befestigt, haette mich draufgesetzt und waer losgefahren.
Heute lade ich es brav in einen Transporter, und fahre in eine ganz ganz einsame Gegend nach Niederbayern, wo mich bestimmt keiner sieht.

Und ich weiss auch, warum.

Keep rockin',
FLiszt

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Nicht mehr überholen

Geschwindigkeit verringern

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten