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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern janpaet
05.04.2005, 09:31 Uhr

Einbahnstraßen

Es gibt in HH Einbahnstraßen (Uni-Nähe), die von Radfahrern in der Gegenrichtung befahren werden dürfen.
Das Ausnahmeschild steht nur unter dem Durchfahrtsverbotsschild am Ende der Einbahnstraße und ist am Anfang der Einbahnstraße nicht sichtbar.

Angenommen, jemand befährt eine gleichrangige Kreuzung, mit einer sich vom Betrachter aus rechts befindlichen o.g. Einbahnstraße.
Frage: Gilt dann die Regel rechts vor links, hat also der Radfahrer die Vorfahrt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.04.2005, 18:10 Uhr

zu: Einbahnstraßen

... ist am Anfang der Einbahnstraße nicht sichtbar.

Ist es nur nicht sichtbar (z.B. wegen eines Baumes) oder ist es gar nicht vorhanden? In einer Einbahnstraße, die für Radfahrer auch in Gegenrichtung freigegeben ist, muss das entspr. Zusatzzeichen auch am Beginn der Einbahnstraße stehen. Anderenfalls handelt es sich um eine Fehlbeschilderung.

Ist bei "rechts vor links" die Straße von rechts eine Einbahnstraße, die von mir wegführt und fehlt das o.a. Zusatzzeichen, dann muss ich auch nicht mit Fahrzeugen aus dieser Straße rechnen. Sieht man aber, dass dennoch ein Radfahrer aus dieser Straße kommt, dann verliert er seine Vorfahrt nicht, selbst wenn er selbst sich falsch verhalten haben sollte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
05.04.2005, 21:30 Uhr

zu: Einbahnstraßen

Hallo,

ich kenne auch eine Einbahnstraße, in der Radfahrer in beide Richtungen fahren dürfen.

Am Anfang der Einbahnstraße ist ein Schild, das darauf hinweist. Der geradeaus weiterfahrende Verkehr sieht dieses jedoch nicht, da es 10 m nach dem Anfang der Einbahnstraße auf der rechten Seite aufgestellt ist und durch das Haus an der Ecke verdeckt wird.
Am Anfang der Einbahnstraße steht kein Vorfahrtsschild für den Geradeausverkehr.
Die der Einbahnstraße entgegenkommenden Radfahrer haben jedoch ein Schild "Vorfahrt gewähren".

Jetzt meine Frage:
Da ich keín Vorfahrtsschild habe und ich das Schild "Vorfahrt gewähren" des Radfahrers nicht in meine Gedanken einbauen darf, dann muß ich den Radfahrer reinlassen, oder?
Oder wurde das Vorfahrtsschild vergessen (Die Straße ist an allen anderen Kreuzungen Vorfahrtsstraße?


Gruß,

diezge

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich muss dem grünen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich darf durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B

Ich muss warten

Der Radfahrer muss warten