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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
jon
22.02.2005, 23:51 Uhr
Unterbringung von zusätzlichen Personen
Hallo,
wo darf ich Personen in meinem Auto unterbringen, wenn alle Sitzplätze belegt sind?
Im Kofferraum?
Auf dem Schoß anderer Mitfahrer auf der Rückbank?
Gruß Jonas
Kami
23.02.2005, 00:10 Uhr
zu: Unterbringung von zusätzlichen Personen
Warten lassen!!! Notfalls 2x fahren. Mach blos keinen solchen Blödsinn, wenn du einen Unfall hast oder nur scharf bremst können die zusätzlichen Fahrgäste sich und die Ordnungsgemäß angeschnallten massiv verletzen (Folge daraus kannst du dir wohl denken). Wenn was passierst wirst du deines Lebens nicht mehr froh!!!
Gruß
Kami
Jons3000
23.02.2005, 00:55 Uhr
zu: Unterbringung von zusätzlichen Personen
Und man darf die maximal zulässige Anzahl an Peronen die man überhaupt befördern darf mit der Führerscheinklasse nicht überschreiten
DaRealAd
23.02.2005, 01:31 Uhr
zu: Unterbringung von zusätzlichen Personen
Seitens der Führerscheinklasse gibt es da keine Grenze ... Du dürftest theoretisch auch mit Klasse B 50 Leute mitnehmen, wenn du sie denn unterbringen würdest...
Klasse D/D1 (Bus) braucht man nur, wenn das Fahrzeug mehr als 9 Sitzplätze (inkl. Fahrersitz) hat, die Zahl der tatsächlich beförderten Personen hat damit nichts zu tun.
jon
23.02.2005, 11:35 Uhr
zu: Unterbringung von zusätzlichen Personen
Danke für Eure Antworten, aber ich glaube ihr habt meine Frage nicht richtig gelesen:
"wo darf ich Personen in meinem Auto unterbringen, wenn alle Sitzplätze belegt sind?"
Ich habe nicht gefragt, ob ich das darf, sondern wo ich sie unterbringen muß.
Jons3000
23.02.2005, 12:31 Uhr
zu: Unterbringung von zusätzlichen Personen
@DaRealAd
Stimmt, hab da wohl was verwechselt.
Naja man lernt halt nie aus.
Jukke
23.02.2005, 13:40 Uhr
zu: Unterbringung von zusätzlichen Personen
Sag mal, wo hast du denn deinen Führerschein gemacht, dass du so eine dumme Frage überhaupt stellen kannst?! *tststs*
Wenn du jemanden im Auto mitnimmst, trägst du auch die Verantwortung und deine Idee, jemanden im Kofferraum mitzunehmen ist echt unbegreiflich!!!
durbanZA
23.02.2005, 14:16 Uhr
zu: Unterbringung von zusätzlichen Personen
"Rechtlich gesehen darfst du so viele Personen mitnehmen, wie du irgendwie und irgendwo im Fahrzeug unterbringen kannst."
Dann beleg das dochmal. Als Gegenbeleg führe ich mal den § 21 StVO an: Der besagt, daß auf Ladeflächen niemand sitzen darf. Und das LG Itzehoe hat in einem Urteil angeführt, dfaß der Kofferraum eines Kombis auch als Ladefläche anzusehen ist.
Wichtig ist auch, daß Kinder nur auf Sitzen mit Rückhalteeinrichtung befördert werden dürfen!
jon
23.02.2005, 14:20 Uhr
zu: Unterbringung von zusätzlichen Personen
@ MF es ist also egal wo? Es darf also nur den Fahrer nicht behindern?
@Jukke es geht mir nur darum was legal ist und was nicht.
Wie es mit der Haftung im Falle eines Unfalls aussieht ist mir egal, da es dann eh nur gute Freunde auf kurzen Strecken innerorts wären und soweit ich weiß die dann auch eine Schuld tragen, falls sie da mitgefahren sind.
durbanZA
23.02.2005, 14:29 Uhr
zu: Unterbringung von zusätzlichen Personen
jon, nicht im Kofferaum, nicht auf der Ladefläche, der Fahrer darf nicht behindert werden, die Sicht des Fahrers darf nicht beeinträchtigt werden, das ganze darf nbicht "grob Fahrlässig" sein (d.h. wenn Du jemanden auf dem Dach fahren lässt, wird das wohl, ob wohl es nirgendwo expliziet steht, nicht mehr im Toleranzbereich liegen), Du darfst die zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten, Kinder dürfen nur auf Sitzen mit Rückhalteeinrichtung befördert werden. Sonst kannst Du alle überall sitzenlassen.
kornflake_mit_milch
23.02.2005, 15:47 Uhr
zu: Unterbringung von zusätzlichen Personen
also mein fahrlehrer sagte man "dürfe" personenim kofferraum!!! mitnehmen wenn die übrigen auf den sitzplätzen angeschnallt sind... naja ich weiß nicht, vielleicht hat er nur gescherzt, war nämlich in der theoriestunde. selbst wenn man das machen dürfe würde ich das nicht machen, was wäre denn wenn einem hinten einer draufknallt und da jemand drin sitzt, liegt oder was auch immer... ne ne das muss nich sein.
Jukke
23.02.2005, 16:44 Uhr
zu: Unterbringung von zusätzlichen Personen
Es ist egal, wie lang diese Fahrstecken sind und es spielt auch keine Rolle, ob das gute Freunde sind, denn wenn sie erstmal deinetwegen im Rollstuhl sitzen, haben sie garantiert kein Intresse mehr an einer Freundschaft!
jon
23.02.2005, 17:16 Uhr
zu: Unterbringung von zusätzlichen Personen
@ Jukke
wie gesagt wenn jemand einsteigt weiß er worauf er sich einlässt und wird mir dann keine Schuld dafür geben. (Ich weiß ja nicht was du für Freunde hast)
Und es gibt dazu glaub ich auch ein Gerichtsurteil, dass jemand der in ein Auto einsteigt und auf den Schoß eines anderen sitzt selber grob fahrlässig handelt und eine erhebliche Mitschuld trägt.
Aber das ist hier ja eigentlich gar nicht das Thema.
Jukke
23.02.2005, 18:07 Uhr
zu: Unterbringung von zusätzlichen Personen
Sag nicht, ich hätte dich nicht gewarnt.
Viel Glück ! :o)
Andreas Wismann
23.02.2005, 18:17 Uhr
Zum Jammern
»also mein fahrlehrer sagte man "dürfe"«
Ja, solche Ausbilder kenne ich auch.
Wenn ein Fahrlehrer ernsthaft die Aussage macht, es wäre in Ordnung, Personen im Kofferraum zu befördern, nur weil er das im Einklang mit Paragrafentexten sieht, der kann nicht ganz bei Trost sein oder hat seinen Feierabend bei der Bundeswehr nicht mitbekommen.
durbanZA
23.02.2005, 20:03 Uhr
zu: Unterbringung von zusätzlichen Personen
LG Itzehoe: "Der rückwärtige Stauraum eines Kombifahrzeugs ist aufgrund seiner Ausmaße als Ladefläche anzusehen, daher dürfen dort keine Personen während der Fahrt sich aufhalten, wenn keine zusätzlichen vorschriftsmäßig angebrachten Sitze vorhanden sind."
@kornflake: ICh lasse mich gerne eines Besseren belehren, wie begründest Du (oder Dein Fahrlehrer) denn die These?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?
Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten
Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen
Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist
Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
An Taxenständen
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