Didi
02.02.2005, 09:52 Uhr
zu: Blitzer im Halteverbot?
Die kommunalen Blitzer haben im Gegensatz zur Polizei keine Sonderrechte. Sie benötigen daher eine Ausnahmegenehmigung. Rechtsgrundlage dazu ist §46 STVO.
Wenn diese Genehmigung nicht vorliegt, dann kann auch diesen Blitzerautos folgendes passieren :-)
http://www.n-tv.de/5486028.html
Georg_g
02.02.2005, 15:28 Uhr
zu: Blitzer im Halteverbot?
Hmm, auf der ntv-Seite findet sich aber mal wieder eine falsche Aussage: "... sogar die Polizei habe nur dann Sonderrechte, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn im Einsatz sei."
Hier werden Sonderrechte mal wieder mit Wegerechten verwechselt.
Ansonsten stimme ich zu, dass eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich ist.
durbanZA
02.02.2005, 15:40 Uhr
zu: Blitzer im Halteverbot?
Ist sie nicht mal, denn das Fahrzeug befindet sich bei der Ausübung einer hoheitlichen Aufgabe und hat daher Sonderrechte gemäß § 35 StVO.
Georg_g
02.02.2005, 15:45 Uhr
zu: Blitzer im Halteverbot?
Ist sie nicht mal, denn das Fahrzeug befindet sich bei der Ausübung einer hoheitlichen Aufgabe und hat daher Sonderrechte gemäß § 35 StVO.
Das würde aber nur gelten, wenn die Kontrolle durch die Polizei durchgeführt wird, was aus dem ursprünglichen Beitrag aber nicht hervorgeht. § 35 StVO gibt keinerlei Sonderrechte für kommunale Blitzer, siehe auch den Beitrag von Didi.
durbanZA
02.02.2005, 17:20 Uhr
zu: Blitzer im Halteverbot?
bei uns werden Kontrollen dieser Art durch die Polizei durchgeführt.... aber egal. Ansonsten stimme ich Euch natürlich zu.
DaRealAd
03.02.2005, 00:49 Uhr
zu: Blitzer im Halteverbot?
Ob das Fahrzeug dort stehen darf oder nicht, ist doch eigentlich vollkommen egal.
Die Geschwindigkeitsmessung ist trotzdem korrekt, erlaubt und gültig.