MikeMoon
15.01.2005, 17:12 Uhr
Parkverbot für LKW - Lieferwagen
Hallo
also schnell zur sache..
Ich arbeite als Kraftfahrer und bin deswegen ständig mit meinem lieferwagen unterwegs und muss ihn auch bei unserer Firma in einer 30 Zohne jeden Tag abstellen.
jetzt habe ich vor kurzem 2 Strafzettel wegen Falschparkens nach hause bekommen.
weil ich in einer parkzone nur für PKW geparkt habe.
habe mir das schild nochmal angeguckt also es ist ein kleines weisses schild mit einem Auto drauf und darüber ein Blaues Parkschild.
so nun zu meiner Frage der Firmen Lieferwagren ist zwar aus Versicherungstechnischen Gründen als LKW angemeldet. ist er aber nich sonst im Strassenverkehr als PKW zu handhaben??
es handelt sich um einen Mercedes Sprinter zulässige Gesamtmasse irgentwas unter 2.8 T
bedanke mich schonmal im Voraus und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Didi
15.01.2005, 17:34 Uhr
zu: Parkverbot für LKW - Lieferwagen
Ausschlaggebend ist der Verwendungszweck und nicht die Eintragung in den Papieren. Das ist bei Sprintern über 3,5t auch für die erlaubte Geschwindigkeit auf Autobahnen wichtig. Du schreibst, dass der Sprinter ein Lieferwagen war und nicht dem Personentransport dient. Daher sind die Knöllchen korrekt.
Hier mal ein Urteilszitat:
»Der Senat hat dabei zunächst klargestellt, dass es für die Einordnung eines Fahrzeuges als Personenkraftwagen bzw. Lastkraftwagen im Sinne der StVO nicht auf die im Rahmen des Zulassungsverfahren nach der StVZO ausgestellten Fahrzeugpapiere (Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) ankomme, sondern hierfür allein auf die konkrete Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs abzustellen sei.«
( http://www.autokiste.de/start.htm?site=/psg/0409/3
562.htm )