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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
durbanZA
09.01.2005, 19:02 Uhr
Blaulicht zur Absicherung von Unfallstellen
Darf ich eine Unfallstelle mit einem Blaulicht auf meinem Auto (theoretisch) absichern?
- Laut § 38 dürfen das "mit Blaulicht ausgerüstete Fahrzeuge". so eins ist mein Fahrzeug ja in diesem Fall.
- Sonderrechte laut § 35 nehme ich ja dabei nicht in Anspruch, also kann es sich auch nicht um dessen Missbrauch handeln...
In der Praxis würde das wahrscheinlich im Rahmen eines rechtfertigenden Notstandes durch einen guten Anwalt durchgehen, aber wie ist die rechtliche Lage?
DaRealAd
09.01.2005, 19:57 Uhr
zu: Blaulicht zur Absicherung von Unfallstellen
§52 (3) StVZO regelt, welche Fahrzeuge mit einem Blaulicht ausgerüstet sein dürfen. Da wirst du sicher nicht dazugehören. Wenn du jetzt sagst "Ist ja nur ein Magnetlicht und nicht fest montiert", dann ist aber auch dein Fahrzeug nicht, wie von §38 StVO verlangt, damit ausgerüstet.
Für deinen Verwendungszweck gibt es ja noch das gelbe Rundumlicht. Die feste Ausrüstung von Fahrzeugen ist zwar auch seitens der StVZO reglementiert, aber entweder das greift nicht für Magnet-Lichter oder im Ernstfall würde deswegen niemand meckern. Bei Blaulicht reagieren da die Polizisten wohl eher unerfreut...
Didi
09.01.2005, 20:00 Uhr
zu: Blaulicht zur Absicherung von Unfallstellen
»Darf ich eine Unfallstelle mit einem Blaulicht auf meinem Auto (theoretisch) absichern?«
Nur wenn man sich im Einsatz befindet darf das Blaulicht verwendet werden. Ist man privat unterwegs und man kann/darf sich nicht in einen Einsatzzustand versetzen (Polizisten dürfen sich z.B. jederzeit selbst in den Dienst setzen) dann darf man auch das Blaulicht nicht verwenden.
Für solche Fälle ist das gelbe Blinklicht vorgesehen. Gelbes Blinklicht darf auch von Privatleuten verwendet werden, blaues Licht hingegen nur von offizieller Seite.
durbanZA
09.01.2005, 20:25 Uhr
zu: Blaulicht zur Absicherung von Unfallstellen
"dann ist aber auch dein Fahrzeug nicht, wie von §38 StVO verlangt, damit ausgerüstet"
Mein Fahrzeug ist ganz StVO- Konform mit einer Sondersignalanlage ausgerüstet, war ,ehr eine theoretische Frage.
"Nur wenn man sich im Einsatz befindet darf das Blaulicht verwendet werden."
das ist soweit nicht richtig, denn in der StVO steht an dieser Stelle eine "oder"- Verknüpfung; die Absicherung einer UInfallstelle ist eine Einsatzfahrt. Aber mir leuchtet DaRealAds Begründung ein. Das klärt auch soweit meine Frage. Danke.
Jetzt ist es aber so, dass ich dann an Unfallstellen an meinem mit vorschriftmäßig angebrachten Sondersignalanlagen das Blaulicht anschalten darf, um eine Gefahtrenstelle, die ich zufällig bemerke, abzusichern, oder?
Didi
09.01.2005, 22:23 Uhr
zu: Blaulicht zur Absicherung von Unfallstellen
»die Absicherung einer UInfallstelle ist eine Einsatzfahrt«
Damit wir nicht aneinander vorbeireden: Im Rahmen eines Einsatzes ist das Blaulicht zum Absichern einer Unfallstelle erlaubt. Wenn jetzt aber zufällig jemand mit installiertem Blaulicht an einer Unfallstelle vorbeikommt (z.B. Rotes Kreuz) dann befindet er sich nicht im Einsatz und darf demzufolge kein Blaulicht verwenden.
Die Polizei darf hingegen auch dann Blaulicht verwenden, wenn sie zufällig vorbeikommt. Es kommt drauf an, welche Funktion derjenige ausübt. Nicht alle, die ein Fahrzeug mit installiertem Blaulicht fahren haben dieselben Rechte.
durbanZA
09.01.2005, 23:13 Uhr
zu: Blaulicht zur Absicherung von Unfallstellen
"Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden"
Daraus lese ich: Blaues Blinklicht ... darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen (oder) bei Einsatzfahrten oder bei der ....
Für mich ist das, was Du gesagt hast, noch nicht ganz deutlich...
Na ja... ist sowieso eine eher theoretische Frage, wenn ich mit dem Dienstwagen nachts zufällig an einer Unfallstelle auf der BAB vorbeikomme, mache ich alles an, was geht damit mir keiner hinten drauf brummt...
Philipp
10.01.2005, 16:12 Uhr
zu: Blaulicht zur Absicherung von Unfallstellen
Ich glaube hier war irgendwo schonmal so ein Thema...
@ durban
Was ist das denn für nen Dienstwagen?
durbanZA
10.01.2005, 17:57 Uhr
zu: Blaulicht zur Absicherung von Unfallstellen
Ein RTW (Mercedes Sprinter)
Bin teilweise auch allein damit unterwegs wg. Rendrevouz- System...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte
Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?
Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren
Rechts
Links
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen
Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen
Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind
Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage
Durch zu hohe Geschwindigkeit
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