cat910
07.01.2005, 18:15 Uhr
Parken
Hi!
Ich habe mal eine Frage:
Ich wohne in einer 30er Zone. In der Nachbarschaft wohnt eine Familie, die hat zwei Kleinbusse und parkt beide immer auf der Straße da sie zu faul sind ihren Stellplatz fertig zu machen. Der eine Bus steht schräg gegenüber von unserer Einfahrt direkt neben der Einfahrt von einer anderen Nachbarin.Der andere Bus steht auf der anderen Seite dieser Einfahrt. Da das gesamte Stück der Straße aber nur etwa 250 Meter lang ist (liegt zwischen 2 Kurven) und auch eine seitliche Verkehrsinsel beinhaltet ist es für alle sehr schwierig aus der Einfahrt rauszukommen, da die Straße ja verengt ist. Der Postbote ist rückwärts aus unserer Einfahrt gefahren und gegen einen Bus gefahren. Eine andere Frau ist bei glatteis an dem anderen Bus entlanggerutscht. Beide Unfälle waren im Zeitraum November-Dezember.
Meine Frage:
Stellt das Parken dann nicht einen Gefahrenschwerpunkt dar ?Muss man das so hinnehmen?
Und in welchem maße muss eine Einfahrt freigehalten werden?Gibt es einen Richtwert in Metern?
kom-mun
13.01.2005, 16:20 Uhr
zu: Parken
Hallo cat910!
Ich sehe das anders als Heuschrecke. Es heißt in der StVO:
"§ 12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen"
Meines Erachtens ist dieser Fall hier verwirklicht.
Waechter im All
13.01.2005, 18:13 Uhr
zu: Parken
Grundsätzlich darf man so parken, wie Du es beschrieben hast. Die Anderen müssen aber noch in ihre Einfahrten rein bzw. aus ihnen raus kommen, ohne dass eine halbe Stunde Kurbelei dazu nötig ist. Und die Straße versperren dürfen die Minibusse auch nicht.
Aber bevor Du jetzt nach x Metern fragst: Warum gehst Du nicht einfach zu Deinen Nachbarn und erklärst ihnen: "Wenn ihr euch SO hinstellt, komm ich nicht mehr gut aus der Einfahrt raus! Könnt ihr eure Busse einen Meter weiter parken?" Oder auf der anderen Seite oder sonstwas. Solche Sachen lassen sich doch normalerweise im guten Einvernehmen regeln!