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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dakevstar2004
14.06.2010, 17:21 Uhr

Motorradführerschein Polen

Tag zusammen.
Ich wollte meinen Motorradführerschein in Polen machen und wollte jetzt wissen, ob ein Zweitwohnsitz bei der Oma vom Kollegen reicht.
Ich würde dann nächsten Monat runter fliegen mich Melden und dann drei Monate später wieder runter fliegen und meinen Führerschein dort machen.
Dann habe ich ja einen Polnischen Führerschein, wird der dann hier ohne wieteres anerkannt oder nicht?????
Danke im vorraus für eure Antworten.
Gruß Kevin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.06.2010, 21:08 Uhr

zu: Motorradführerschein Polen

Der ausländischer EU- Führerschein ist hier nur gültig, wenn man seinen ordentlichen Wohnsitz ("Lebensmittelpunkt") zum Zeitpunkt des FE- Erwerbs im betreffenden Ausland hatte (§ 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV).
Der eingetragene Wohnsitz ist dabei nur Anhaltspunkt.
Der Lebensmittelpunkt wird angenommen, wenn man sich mind. 185 Tage im betreffenden Staat aufgehalten hat (§ 7 FeV).
Ein Zweitwohnsitz wird daher kaum überzeugend sein.

Solltest Du Dich 185 Tage in Polen aufgehalten haben, würde hier eine polnische FE voll gültig und müsste nicht umgeschrieben werden (§ 28 Abs. 1 FeV).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dakevstar2004
15.06.2010, 18:22 Uhr

zu: Motorradführerschein Polen

Aber dann müsste ich mich hier abmelden und könnte nicht mehr abreiten gehen und so???
das muss man doch irgendwie umgehen können.
gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.06.2010, 18:26 Uhr

zu: Motorradführerschein Polen

nur auf illegaler weise und damit wäre der führerschein auch illegal und somit wertlos.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- sich besonders weit rechts einordnen

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann hier das Rechtsabbiegen gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B

Weil Sie sonst möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger die Seitenstraße überqueren

Weil Ihr Fahrzeug bei zu schnellem Abbiegen ins Schleudern geraten kann

Weil Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße kommen, beim Abbremsen ins Schleudern geraten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist