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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stayanonymous
13.07.2010, 05:04 Uhr

Führerscheinerwerb in USA

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und wollte mal schauen ob mir vielleicht hier geholfen werden kann. Also zu meiner Frage: ich hatte hier (http://www.language-net.de/informationen/fuehrersc
hein-usa-teil-ii.html
) und beim Adac gelesen, das es ohne weiteres möglich wäre den Führerschein den ich beim meinem 1-jährigen Aufenthalt in den USA erwerben werde in Deutschland umzuschreiben. Ich verbringe das Jahr in XXX (muss ja niemand wissen :)
Der Bundestaat ist bei "Umschreibung ohne theoretische und praktische Fahrprüfung" mit einem (D) aufgelistet.

Nun zu meinen Fragen:

1) Wenn ich zurück in Deutschland bin, kann ich dann mit 16/17 einfach so in ein x-belibiges Auto steigen und fahren? (unabhängig davon obs die Versicherung verbietet) Zitat: - unabhängig vom Alter -

2) Kann ich den Führerschein (eventuell gegen Gebühr) einfach so ohne jegliche Nachprüfung umschreiben?

3) Für Welche Klassen gilt er? (So wie 0815-Kfz Lappen?)

4) Kann ich mit 17 mit begleitperson fahren? (Kenne mich da überhaupt nicht aus)

Das wars erstmal, ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.07.2010, 17:06 Uhr

zu: Führerscheinerwerb in USA

Hallo, willkommen im Forum :)

1.) Rein fahrerlaubnisrechtlich darfst Du ein halbes Jahr Deine US-FE in Deutschland nutzen, bevor sie ungültig wirtd und in eine deutsche umgeschrieben werden muss.
Die fahrerlaubnisrechtliche Situation ist völlig unabhängig vom Versicherungsrecht. D.h.: Du hast eine FE, mit der Du fahren darfst. Wie Du das mit der Versicherung abklärst, ist eine andere Frage.

2.) In Anlage 11 FeV sind die Umschreibungsmodalitäten der einzelnen US- Bundesstaaten aufgeführt. Wenn Dein Staat nicht in Anlage 11 aufgeführt wird, ist zur Umschreibung die Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung gesetzlich vorgeschrieben (§ 31 Abs. 2 FeV).

3.) Die US- FE gilt im Umfang ihrer Erteilung in den USA (§ 29 Abs. 1 FeV); bei der Umschreibung wird eine "entsprechende" Klasse erteilt (§ 31 Abs. 1 FeV). Erwirbst Du bspw. in den USA eine PKW- Fahrerlaubnis, wird diese in eine FE der Klasse B in Deutschland umgeschrieben.

4.) Nochmal langsam:
Deine US- FE ist 6 Monate lang nach der Einreise in vollem Umfang gültig, auch, wenn Du noch keine 17 bist.
Das Mindestalter in Deutschland gilt nicht für das Fahren, sondern für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis.
Du kannst also in den 6 Monaten in Deutschland genauso fahren, wie Du es in den USA dürftest.
Nach Ablauf der 6 Monate muss die FE in eine deutsche FE umgeschrieben werden, und erst hier spielen die deutschen Altersgrenzen eine Rolle.
Die FE wird also erst mit 18 (unbegleitet) oder mit 17 (begleitet) umgeschrieben werden.

Wichtig bei dem ganzen ist, dass das alles nur gilt, wenn es sich nicht um einen "Lernführerschein" o.ä. handelt. Es werden nur vollwertige US- Führerscheine umgeschrieben.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stayanonymous
13.07.2010, 21:16 Uhr

zu: Führerscheinerwerb in USA

Gut danke! Die Antworten haben mir schonmal enorm geholfen.
Wäre ja extrem cool wenn ich zu Hause vor allen andern Auto fahren könnte :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

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