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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Richard GordonZ
05.01.2009, 18:26 Uhr

Auslandsfürhrerschein und Begleitung

Mein Vater hat den Führerschein schon über 20 Jahre , aber in Deutschland ist es nur seit 4 Jahre anerkannt.
Ich möchte jedoch Führerschein mit 17 machen und brauche dafür einen Begleiter, der "seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein muss."
Auf dem Führerschein meines Vaters steht, dass er es 2005 bekommen hat.

Darf ich jetzt mit ihm fahren oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.01.2009, 20:23 Uhr

zu: Auslandsfürhrerschein und Begleitung

wenn es kein eu führerschein ist, nein.

mfg

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