Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lae
03.09.2005, 22:09 Uhr

185 Tage

Hallo, ich war gerade ein Jahr in Nova Scotia, Kanada. Durch den Führerscheintest bin ich leider durchgefallen, überlege aber in den Herbstferien nochmal rüberzufahren und den dann zu beenden. Zählen meine mindestens185Tage noch, um den Führerschein in einen Deutschen umzuschreiben oder fangen die Tage dann von neu an zu zählen (ich bin diesen Sommer wiedergekommen). Bitte um Antwort!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.09.2005, 01:34 Uhr

zu: 185 Tage

Nein, das gilt dann glaube ich nicht, du musst für diese 185 Tage deinen Wohnsitz dort haben, während du den Führerschein erwirbst, während deinen Herbstferien hast du deinen Wohnsitz ja weiterhin in Deutschland. Dass du vorher schon eine längere Zeit dort warst, nützt nichts.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lae
04.09.2005, 18:39 Uhr

zu: 185 Tage

dreck... : (

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ostsee
27.10.2005, 17:38 Uhr

zu: 185 Tage

Aus welcher Vorschrift ergibt es sich, dass man die Prüfung nicht nach den 185 Tagen in den Herbstferien machen kann? Beispielsweise, wenn die Prüfung wegen Streiks nicht beendet werden konnte!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ostsee
28.10.2005, 19:11 Uhr

zu: 185 Tage

Das ist doch Gelaber. Es steht nirgendwo, dass du die Prüfung innerhalb des Aufenthaltes von mindestens 185 Tagen machen musst, wenn du alle anderen Voraussetzungen innerhalb dieser Zeit erfüllst. Kanada lasst m.E. gar keine Prüfung zu, wenn man nicht mindestens 6 Monate im Land ist. Die 185 Tageregelung soll den Führerscheintourismus verhindern. Ein Fall von Führerscheintourismus liegt aber nicht vor, wenn nur noch die Prüfung nachgeholt wird. Wenn eine Zulassungsstelle die Umschreibung ablehnt, sollte man dagegen mit Rechtsmitteln vorgehen. Es gibt übrigens Zulassungsstellen (nach zwischenzeitlichen Nachfragen), die problemlos umschreiben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.10.2005, 19:18 Uhr

zu: 185 Tage

Das mit dem "Gelaber" soltest du dir noch mal überlegen. Umschreiben kann man eine Fahrerlaubnis nur, wenn man zum Zeitpunkt der Erteilung seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hatte (§ 4 Abs. 3 IntKfzVO).

Und wenn jemand "Inhaber" einer Fahrerlaubnis ist, dann muss er wohl auch eine Prüfung absolviert haben, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ostsee
30.10.2005, 14:42 Uhr

zu: 185 Tage

Das ist richtig. Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese Vorschriften auf jene Fälle anzuwenden sind, in denen der überwiegende Teil der Fahrprüfung während der 185 Tage absolviert wurde und nur wg Streikes, wie diese Jahr im Sommer, Kanadische Behörden überhaupt keine Prüfung abnemen oder sonstige Widrigkeiten, zB Nichtbestehen, und dann die Prüfung in den nächsten Ferien - wieder - nachgeholt wird. Ich meine, dass diese Fälle anders beurteilt werden müssen. Sie laufen nicht dem Gesetzeszweck zuwider!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
31.10.2005, 07:49 Uhr

zu: 185 Tage

Wenn zum Zeitpunkt der Erteiliung der Fahrerlaubnis (=Datum auf dem FS) der ordentliche Wohnsitz in Deutschland war, dann ist dieser FS völlig wertlos, ganz gleich wie lange man zuvor in Kanada gelebt hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lupi
31.10.2005, 09:56 Uhr

zu: 185 Tage

Genau diese Situation trifft auf mich zu. Ich war über 185 Tage ununterbrochen in Montreal. Habe während des ganzen Jahres eine Fahrschule besucht, die theoretisch Prüfung gemacht und bestanden.

Wollte dann die praktische Prüfung im Mai machen, wobei jedoch die Société des Automobiles du Québec (das Verkehrsministerium) gestreikt hat. Dadurch konnte ich die Prüfung nicht ablegen.

Bin im Juni zurück nach Deutschland geflogen. Im Oktober bin ich für eine Woche zurück und habe dabei die Prüfung gemacht und bestanden und somit die kanadische Fahrerlaubnis erhalten.

Jetzt kann ich ja erstmal 6 Monate diese hier benutzen, danach müsste ich sie umschreiben lassen.

Hier werden ja gegenteilige Meinungen geäußert. Ich war ja zur Zeit meiner Rückreise im Oktober weniger als 185 Tage in Deutschland seit Abflug aus Kanada. Gilt Deutschland trotzdem als mein ordentlicher Wohnsitz?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
31.10.2005, 11:25 Uhr

zu: 185 Tage

Du hattest seit Juni deinen ordentlichen Wohnsitz wieder in Deutschland, daher wird dieser FS (wenn die FS-Stelle richtig arbeitet) nicht umgeschrieben.

»Jetzt kann ich ja erstmal 6 Monate diese hier benutzen«

Das würde ich nicht machen. Da dein orentlicher Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des FS in Deutschland war, ist der kanadische FS in D wertlos. Jede Fahrt mit diesem FS in D ist eine Straftat = Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Janny
31.10.2005, 11:54 Uhr

zu: 185 Tage

Das is doch Bull!
Lupi hat völlig recht, natürlich darf er nun für sechs Monate offiziell als "Tourist" in Deutschland fahren. Habe jetzt keine Lust die passenden Paragraphen raus zusuchen, ist jedoch beim ADAC vermerkt. Ich persönlich mache das Gleiche, mit deim einzigen Unterschied, dass ich meinen Führerschein in Quebec legal erworben habe :P
Wie es damit aussieht bin ich mir auch nicht sicher Lupi aber ich denke da solltest du keine probs bekommen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
31.10.2005, 15:14 Uhr

zu: 185 Tage

Man sollte mit solchen vorschnellen Äußerungen sehr vorsichtig sein, sonst hat Lupi ganz schnell ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Hals. Wenn der kanadische FS erst erworben wurde, als man seinen ordentlichen Wohnsitz wieder in Deutschland hatte, dann ist dieser Führerschein bei uns nichts wert!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.10.2005, 16:56 Uhr

zu: 185 Tage

Ich schließe mich der Meinung von Driver an. Es spielt keine Rolle, wann die Ausbildung oder die Theorie-Prüfung absolviert wurde. Entscheidend ist, wann die Fahrerlaubnis erteilt wurde, und das war nach Lupis Aussagen zu einem Zeitpunkt, als er seinen Wohnsitz schon wieder in Deutschland hatte.

Daher kann er den Führerschein nicht umschreiben lassen und er darf ihn hier auch nicht benutzen, auch nicht die erwähnten 6 Monate.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ostsee
01.11.2005, 10:51 Uhr

zu: 185 Tage

Vielleicht solltest Du, Lupi, einfach mal bei der Zulassungsbehörde die Umschreibung beantragen. Zwar kannst du dann bis zum 18. Geb. nicht Autofahren, aber das ist der gleiche Zustand, wie ich ihn dir jetzt empfehlen würde. Letzteres allein schon, um im Falle eines Unfalles keinen Stress mit der Haftpflichtversicherung zu bekommen. Sollte die Fahrerlaubnis ungültig sein, nimmt in der Regel die Versicherung Regress bei dir.
Sollte die Führerscheinstelle nicht umschreiben, bliebe immer noch der Weg über das Verwaltungsgericht mit dem Argument des Streikes(Übergesetzlicher Notstand) und dem Umstand, dass hier kein Führerscheintourismus vorliegt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie im Interesse der Umweltschonung achten?

Längeres Laufenlassen des Motors im Stand vermeiden

Häufig mit hoher Drehzahl fahren

Unnützes Hin- und Herfahren vermeiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Was kann die berauschende Wirkung von Alkohol verstärken?

Trinken auf "nüchternen" Magen

Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel

"Sturztrunk"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung