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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jannick
31.10.2005, 20:54 Uhr

nur fuer 90 tage im ausland

Ich bin im Moment als Austauschschueler fuer 90 tage in kolumbien und habe auch schon meinen Fuehrerschein hier gemacht.Meine Frage ist nun ob ich den Fuehrerschein mit 18 irgendwie verwenden kann acuh wenn ich nur 90 tage hier war und inwiefern die Polizei die Zeit des Aufenthaltes wohl ueberprueft wenn man unter 18 in Deutschland faehrt.
Ich wuerde mich ueber Antworten freuen,da mich das Thema jetzt schon lange beschaeftigt.
Mfg Jannick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
02.11.2005, 07:30 Uhr

zu: nur fuer 90 tage im ausland

Dein kolumbianischer FS ist in Deutschland völlig wertlos und wird auch nicht umgeschrieben. Jede Fahrt in D mit diesem FS wäre eine Straftat. Also laß es besser...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.11.2005, 09:07 Uhr

zu: nur fuer 90 tage im ausland

Bei einer Verkehrskontrolle würdest Du ohne Führerschein dastehen und dementsprechend wegen "Fahren ohne Führerschein" angezeigt. Nicht unwahrscheinlich, daß Du dann auf die Möglichkeit, einen deutschen Führerschein zu machen, noch ein paar Jährchen warten müsstest. Außerdem würdest Du in deutschland völlig ohne Versicherungsschutz fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.11.2005, 09:20 Uhr

zu: nur fuer 90 tage im ausland

oh, i'm so sorry, is ja noch früh heute :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B

Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt

Auf Wildwechsel hinter der Kurve

Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?

Immer das kleinere Fahrzeug

Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte

Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen