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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern c.tas
25.01.2005, 03:45 Uhr

Student aus Türkei

Hallo, es ist irgendwie verwirrend! ich bin seit 1999 in Deutschland als Student. In der FeV steht : ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland aufhalten, begründen keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland. Ihnen wird die Fahrerlaubnis erteilt, wenn die Dauer des Aufenthaltes mindestens sechs Monate beträgt.

Bin aber nicht aus einem EU-Land. Was kann ich machen,damit ich trotzdem eine Dt.Führerschein bekomme? ich werde oft von der Polizei angehlaten, zeige dann meinen TR-Führerschein, die fragen direkt, wie lange ich schon hier in Dt. bin.dann sage ich denen,das ich als Student mich in Dt. aufhalte.und kann dann weiter fahren.Aber das Strassenverkehrsamt sagt nein,ich darf kein Auto in Dt. fahren.Ich müsste eine Komplet neuen Führerschein machen. Wieso bekommen die EU-Länder Studenten einen Dt.Führerschein und ich nicht.? Bitte um Hilfe. Danke im Vorraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
25.01.2005, 07:58 Uhr

zu: Student aus Türkei

»Wieso bekommen die EU-Länder Studenten einen Dt.Führerschein und ich nicht.? «

Auf diese Frage gibt es eine ganz einfache Antwort, weil es so im Gesetz steht.

»ich werde oft von der Polizei angehlaten, zeige dann meinen TR-Führerschein«

Du weißt schon, dass du bei jeder Fahrt eine Straftat begehst??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnapsi das Alkodil
02.02.2005, 23:56 Uhr

zu: Student aus Türkei

Seit wann is denn die Türkei ein EU-Mitglied?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.02.2005, 01:00 Uhr

zu: Student aus Türkei

Wenn du bisher bei Polizeikontrollen immer weiterfahren durftest, dann hast du wirklich viel Glück gehabt, denn dein türkischer Führerschein ist in Deutschland schon lange nicht mehr gültig. Mit diesem Führerschein durftest du nur 6 Monate lang fahren, gerechnet von dem Tag an, wo du in Deutschland deinen festen Wohnistz hattest (das ist z.B. der Tag, an dem du dich beim Einwohnermeldeamt oder bei der Ausländerbehörde gemeldet hast).

Von diesem Tag an gerechnet, hättest du dann 3 Jahre Zeit gehabt, einen deutschen Führerschein zu erwerben, ohne dass du hierfür eine Ausbildung (Fahrstunden und Theorieunterricht) benötigt hättest. Es wäre nur eine theor. und prakt. Prüfung erforderlich gewesen.

Da du die 3-Jahres-Frist aber leider auch verpasst hast, musst du die komplette Ausbildung absolvieren, wie jeder Fahranfänger auch. Das heißt, dass du dich in einer Fahrschule anmelden musst, den Theorieunterricht (14 mal je 90 Minuten) besuchen musst und die Sonderfahrten (12 Stück je 45 Minuten) machen musst. Bei den normalen Übungsstunden gibt es keine Mindeststundenzahl, vielleicht kannst du durch deine Fahrpraxis hier die eine oder andere Stunde sparen. Und dann ist natürlich die theoretische und die praktische Prüfung fällig.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Nur für Sie

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B

Ich darf erst abbiegen, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Der grüne Pkw muss warten

Ich darf unter Beachtung der Verkehrszeichen abbiegen