Andreas Wismann
18.12.2005, 13:51 Uhr
zu: Nur Fahren von Automatikfahrzeugen möglich?
Der zitierte Antwort ist völlig richtig: Man kann diesen Hinweis ignorieren, er bedeutet heutzutage nichts mehr. Ich habe selbst einen solchen Führerschein besessen, weil am Tage meiner Klasse-3-Fahrprüfung (1982) der Schalt-Golf in der Werkstatt war und wir deshalb mit dem Automatik-Golf fahren mussten. Dazu mussten wir nur die "6-Fahrstunden-Bescheinigung" ausfüllen und alle waren zufrieden.
Es gab damals eine Tendenz zur Automatikprüfung (leichter zu fahren, kein Abwürgen usw...). Mit der 6-Stunden-Regelung wollte man wohl verhindern, dass die Leute nur noch auf Automatik ausgebildet werden wollten. Der logischere Schritt, nämlich die Fahrerlaubnis vom tatsächlichen Prüfungsfahrzeug abhängig zu machen, kam erst später.
"Prüfung auf Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt"
=> in Deutschland uninteressant,
"Fahrerlaubnis beschränkt auf Fahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung"
=> echte Beschränkung.
Waechter im All
19.12.2005, 11:32 Uhr
zu: Nur Fahren von Automatikfahrzeugen möglich?
Gedehntes jein!
Es kann dir vielleicht passieren, dass du im Ausland nur nen Mietwagen mit Automatik kriegst. Aber mir ist das noch nie passiert. In der Regel interessiert die da dieser Zusatz genauso wenig wie bei uns.