Kaugummigolf
11.12.2005, 18:47 Uhr
zu: Klasse L was Darf ich mit der auch über 3,5 t Fahren
ich meine natürlich von einer Last brgrenzung das ich 2 Anhänger mit 25 Kmh mit schleppen darf ist mir schon klar.
Kaugummigolf
11.12.2005, 19:02 Uhr
zu: Klasse L was Darf ich mit der auch über 3,5 t Fahren
und darf ich den Schlepper mit Anhängern auf für den Haushalts Umzug nutzen ?
kay
11.12.2005, 23:21 Uhr
zu: Klasse L was Darf ich mit der auch über 3,5 t Fahren
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
also zum umzug nutzen würd ich mal sagen: nein
vom rest hab ich keine ahnung
Kaugummigolf
12.12.2005, 00:50 Uhr
zu: Klasse L was Darf ich mit der auch über 3,5 t Fahren
naja is doch eigendlich wurscht was man Transportiert es gibt auch leute die nutzen die dinger als Hobby.
Georg_g
12.12.2005, 12:10 Uhr
zu: Klasse L was Darf ich mit der auch über 3,5 t Fahren
Bei der Klasse L gibt es keine Gewichtsbeschränkung, nur eine Geschwindigkeits- und Verwendungsbeschränkung.
»naja is doch eigendlich wurscht was man Transportiert es gibt auch leute die nutzen die dinger als Hobby.«
Das ist nicht wurscht. Wenn es sich um eine Zugmaschine handelt, dann darf diese mit der Klasse L nur zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken benutzt werden. Die Leute, die hobbymäßig mit Traktoren durch die Gegend fahren, haben dann die Klasse B oder - je nach Gesamtmasse - die Klasse C1 oder C. In diesen Fällen gilt keine Beschränkung auf land- oder forstwirtschaftliche Zwecke.